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Pflegepersonalstärkungsgesetz: § 8 Abs. 8 SGB XI

Förderung der Digitalisierung

Das Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) enthält Förderprogramme, um das Pflegepersonal im Alltag spürbar durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen zu entlasten und so die Pflege und Betreuung der Pflegebedürftigen zu verbessern. 

Bis 2030 stellt die Pflegeversicherung Fördermittel zur Entlastung der Pflegekräfte für Digitalisierungsprojekte zur Verfügung. Ambulante und vollstationäre Pflegeeinrichtungen erhalten einen einmaligen Zuschuss für digitale Anwendungen, die insbesondere das interne Qualitätsmanagement, die Erhebung von Qualitätsindikatoren, Investitionen in die IT- und Cyber-Sicherheit, die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie die dazugehörigen Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der Altenpflege betreffen.

Mit dem Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) zum 01.07.2023 sollen neben der Entlastung des Pflegepersonals auch ihre Beteiligten gestärkt werden, indem die digitale Grundausstattung (Internetzugang) der Bewohnerzimmer in der Langzeitpflege gefördert werden kann.

Pro Pflegeeinrichtung werden bis zu 40 Prozent der Kosten für die digitale oder technische Ausrüstung und damit verbundene Schulungen übernommen. Höchstens ist ein einmaliger Zuschuss von 12.000 Euro möglich. Dieser kann auch auf mehrere Maßnahmen verteilt werden. 

Richtlinien und Orientierungshilfe

Hier finden Sie die aktuell gültigen Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes sowie die im April 2020 mit dem Bundesministerium für Gesundheit abgestimmte Orientierungshilfe inklusive FAQ zum Förderverfahren zum nach §8 Abs. 8 SGB XI.

Antragsverfahren

Den Antragsvordruck reichen Sie bitte als unterschriebenes PDF-Formular zusammen mit den erforderlichen Nachweisen ein. Gern können Sie alternativ auch den Online-Antrag verwenden. 

Wenn Sie als Träger für mehrere Einrichtungen einen Antrag stellen möchten, nutzen Sie bitte unsere Antragshilfe für Träger.

Zum Online-Kontaktformular

Sie können für die Übermittlung auch den sicheren Postweg nutzen. Unsere Anschrift lautet:

DAK-Gesundheit
Fachzentrum Pflege
Team PpSG 
Große Diesdorfer Str. 228/229
39108 Magdeburg 

Haben Sie Fragen? Dann senden Sie uns gerne eine Mail an: dak-ppsg@dak.de, ein Fax an 040/33470-900110 oder rufen uns unter 040/2364 855 9404 an.


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