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Stomaartikel

Ein älterer Herr mit Krückstock wird von einer Betreuerin

Sie leiden an einer Erkrankung des Verdauungstrakts oder der Harnorgane und haben deshalb einen künstlichen Ausgang? Dann helfen Ihnen Stomaartikel dabei, den Alltag zu meistern und Komplikationen zu vermeiden.

Kostenübernahme

Die Kosten für Stomaartikel übernimmt die DAK-Gesundheit im Rahmen von Pauschalen. Voraussetzung ist immer eine ärztliche Verordnung. Die Folgeverordnung reichen Sie bitte rechtzeitig bei Ihrem Vertragspartner ein.

Ein Eigenanteil fällt nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Vertragspartner zahlen. Sofern Sie sich für Wunschprodukte entscheiden, fällt unter Umständen eine private Aufzahlung für Sie an. Die Beratung übernimmt Ihr Vertragspartner.

Darauf haben Sie Anspruch

  • eine Versorgung, die Ihrer individuell medizinisch notwendigen und persönlichen Situation entspricht
    Dafür müssen verschiedene Kriterien berücksichtigt werden, wie zum Beispiel die Hautbeschaffenheit, das Körperbild, das Krankheitsbild, die Begleiterkrankungen, die Art der Stomaanlage und die häusliche Situation. Bei der Auswahl der Stomaartikel ist relevant, dass die Versorgung dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht und dass damit Begleit- bzw. Folgeerkrankungen vermieden werden. Mit den Stomaartikeln müssen Sie sich soweit wie möglich selbst versorgen können, um so eine möglichst selbständige und weitestgehend uneingeschränkte Lebensführung zu erreichen.
  • ein unauffälliges, bequem sitzendes und so wenig wie möglich die Bewegungsfähigkeit einschränkendes Versorgungssystem
  • Stomaartikel, die den Qualitätsstandards der Produktgruppe 29 des Hilfsmittelverzeichnisses entsprechen sowie eine Versorgung, die dem aktuellen Stand der medizinischen Entwicklung entspricht
  • ein herstellerübergreifendes Produktportfolio: bei Bedarf eine Auswahl von mindestens vier verschiedenen individuell geeigneten Produkten von unterschiedlichen Herstellern – ohne weitere Kosten, abgesehen von der gesetzlichen Zuzahlung
  • die Berechnung von Mehrkosten nur nach vorheriger Aufklärung durch den Leistungserbringer. Der Stoma-Träger muss die Mehrleistung ausdrücklich fordern und dies dem Lieferanten auch schriftlich bestätigen.
  • eine geschlechtsspezifische Beratung, Einweisung und Betreuung (sofern erwünscht)
  • persönliche Beratungs- und Einweisungsgespräche durch Pflegeexperten Stoma, Kontinenz und Wunde bzw. fachlich qualifiziertes Personal, darüber hinaus Chat- und Video-Beratung
  • eine engmaschige Stoma-Kontrolle und Betreuung durch Hausbesuche, insbesondere nach der Krankenhausentlassung und in den ersten sechs Monaten nach der Stoma-OP
  • Hausbesuche bei Bedarf, auch sechs Monate nach der Stoma-OP
  • Tipps/Informationen zur Ernährung, zur Anpassung der Trinkmenge (insbesondere bei Uro- und Ileostomie), zur Mobilität, zu prophylaktischen Maßnahmen, zum Notfall- und Krisenmanagement usw.
  • eine verlässliche telefonische Erreichbarkeit von Fachpersonal montags bis freitags mindestens von 8 bis 17 Uhr und samstags von 8 bis 12 Uhr
  • eine Auftragsannahme rund um die Uhr per E-Mail, Anrufbeantworter oder per Telefax
  • eine Absprache des Betreuungsverlaufs, um die kontinuierliche Hilfsmittelversorgung, Belieferung und die bedarfsgerechte Betreuung sicherzustellen
  • Überleitung in Ihren häuslichen/ambulanten Bereich oder in die voll- bzw. teilstationäre Pflege
  • eine Erprobung unterschiedlicher Einzelprodukte bei Erst- und Umversorgungen (bei Bedarf) – die Bemusterung ist kostenlos
  • eine Belieferung spätestens nach 48 Stunden, Nachlieferungen können – bei ausreichendem Vorrat und nach Absprache – davon abweichend erfolgen
  • einen Hilfsmittelvorrat von einem Wochenbedarf
  • eine Abstimmung der Liefermengen, die Ihre Lagerungskapazitäten nicht übersteigen dürfen
  • eine freie Lieferung bis in die Wohnung und auf Wunsch in neutraler Verpackung

Vertragspartner

Für die Versorgung stehen Ihnen unsere Vertragspartner zur Verfügung. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.

Rückgabe

Bitte stimmen Sie sich dazu mit dem Lieferanten ab. Dieser entscheidet über den Verbleib von Produkten, die von Ihnen nicht mehr benötigt werden. Die Ware wird entweder abgeholt (für Sie kostenfrei) oder zur Entsorgung bzw. anderweitigen Nutzung freigegeben.

Fragen und Antworten

Was ist ein Stoma?

Das Wort „Stoma“ hat seinen Ursprung im Griechischen und bedeutet soviel wie „Mund“ oder „Öffnung“. Im medizinischen Sinne handelt es sich hier um einen künstlichen – vorübergehenden oder dauerhaften – Darm- oder Harnausgang. Bei einer künstlichen Ausleitung aus einem Teil des Dickdarms spricht man von einem „Kolostoma“. Eine Ausleitung durch einen Teil des Dünndarms bezeichnet man als „Ileostoma“. Die künstliche Harnausleitung wird „Urostoma“ genannt. Zur Versorgung eines solchen Stomas gibt es vielfältige Hilfsmittel.

Welche Stomaartikel gibt es?

Hilfsmittel für Stoma sind in erster Linie Auffangbeutel, die Körperausscheidungen aufnehmen können. Für jede Beutelart gibt es zahlreiche Befestigungssysteme. Sie sind auf Hautbeschaffenheit, Lage des Stomas und Mitarbeit des Stomaträgers abgestimmt. Wichtig für den Träger ist, dass das Versorgungssystem unauffällig ist, bequem sitzt und so wenig wie möglich die Bewegungsfreiheit einschränkt. Das Ableitungssystem muss vor allem dicht und weitgehend geruchsfrei sein. Bei Stoma-Entsorgungsbeuteln handelt es sich um Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens, die keine Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung begründen. Die sachgerechte Entsorgung kann mit haushaltsüblichen Mitteln, beispielsweise Müllbeuteln, sichergestellt werden.

Wie wird die Stomaumgebung gereinigt?

Säubern können Sie das Stoma mit haushaltsüblichen Mitteln. Insbesondere nach einer Operation kann Verbandmaterial (zum Beispiel Mulltupfer oder Kompressen) zur Reinigung der Stomaumgebung, zum Auftragen von Hautschutzmitteln und zur Abdeckung des Stomas aus medizinischen Gründen eingesetzt werden. In diesem Fall gehören diese Produkte zur Stomaversorgung.

Gibt es Voraussetzungen für die Kostenübernahme der Versorgung mit Stomaartikeln?

Ihr behandelnder Arzt stellt Ihnen eine ärztliche Verordnung auf dem dafür vorgesehenen „Muster 16“ aus. Auf dieser Verordnung sollten im Idealfall die Diagnose/Stomaart, die Art des/der notwendigen Produkts/Produkte, der durchschnittlich notwendige Monatsbedarf je Produkt sowie der Gültigkeitszeitraum angegeben sein.

Wie erfolgen Versorgung und Kostenübernahme?

Ihr Wohl ist uns wichtig. Darum haben wir für Sie Verträge mit verschiedenen Anbietern geschlossen. Diese Vertragslieferanten garantieren Ihnen eine qualitätsorientierte Versorgung, persönliche Beratung und liefern die benötigten Produkte bequem zu Ihnen ins Haus. Mit Ihrer ärztlichen Verordnung können Sie sich direkt an einen unserer Vertragslieferanten wenden, den Sie mit unserem Hilfsmittellotsen bequem online auswählen können. Bitte geben Sie dafür im Hilfsmittellotsen einfach den Suchbegriff „Stomaartikel“ ein. Bei Bedarf helfen wir auch gerne bei der Suche nach einem Vertragslieferanten oder Sie geben Ihre Verordnung einfach in einem DAK-Servicezentrum in Ihrer Nähe ab – wir kümmern uns um alles Weitere.

Für die Stoma-Versorgung erhalten die Vertragslieferanten monatliche Vergütungspauschalen.

Regelmäßige Kontrolle der Stomaanlage

Im Rahmen der qualitätsorientierten Versorgung ist vertraglich eine regelmäßige Prüfung der Stomaanlage sowie Stomaversorgung durch die Stomaberatung der DAK-Vertragslieferanten vorgesehen. Damit wollen wir für Sie eine optimal angepasste Hilfsmittelversorgung und eine fachlich sichere Anwendung gewährleisten.

Alle weiteren Fragen im Zusammenhang mit der Stomaversorgung beantworten Ihnen gern unsere Vertragspartner. 

Fallen weitere Kosten für Sie an?

Abgesehen von den gesetzlichen Zuzahlungen in Höhe von monatlich zehn Prozent der Vergütungspauschale, höchstens jedoch zehn Euro für den Monatsbedarf, fallen für die medizinisch notwendige und ausreichende Versorgung keine Kosten für Sie an. Diese Zuzahlung fällt unabhängig von den tatsächlichen Lieferungen an, immer dann, wenn die monatliche Pauschale fällig wird. Wählen Sie besondere Versorgungsformen oder besondere Produkte, kann dies zu privaten Aufzahlungen führen. Bitte erkundigen Sie sich deshalb direkt beim Lieferanten nach den genauen Konditionen. Preisvergleiche können sich für Sie lohnen.

Weitere Fragen

Bei weiteren Fragen sind unsere Kundenberaterinnen und -berater im DAK Beraterchat oder in einem Servicezentrum in Ihrer Nähe gerne für Sie da.
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