Rückbildungsgymnastik: Mit Übungen fit und entspannt nach der Geburt
Während der Schwangerschaft wird der Beckenboden stark beansprucht. Deshalb empfehlen wir allen Frauen die Teilnahme an einem Kurs für Rückbildungsgymnastik. Dieser hilft Ihnen dabei, Ihren Beckenboden wieder zu stabilisieren.
Kann ich an Video-Rückbildungskursen teilnehmen?
Rückbildungskurse per Videotelefonie
Online-Kurse für Mütter mit Vorkenntnissen und Mehrfachmütter
Mütter, die bereits an einem Rückbildungskurs teilgenommen haben, diesen wegen der Pandemie nicht vor Ort beenden konnten und Mütter, die bereits ein Kind oder mehrere Kinder haben, können an einem Online-Rückbildungskurs teilnehmen. Wir bezuschussen die Teilnahme mit bis zu 50 Euro. Die Kostenerstattung erfolgt über die DAK MamaPLUS-Leistungen. Weitere Informationen finden Sie hier: DAK MamaPLUS.
Wozu brauche ich einen Kurs für Rückbildungsgymnastik?
Während der Schwangerschaft verändert sich der weibliche Körper stark. Die Rückbildungsgymnastik nach der Geburt ist wichtig, da die Muskulatur Ihres Beckenbodens gestärkt werden muss, um einer möglichen Inkontinenz vorzubeugen. Zudem bietet Ihnen der Kurs die Möglichkeit, sich mit anderen Müttern auszutauschen. Gerade wenn Sie zum ersten Mal Mutter geworden sind, können Sie dort wichtige Fragen klären und neue Kontakte knüpfen. Nutzen Sie außerdem die Gelegenheit, für sich und Ihr Baby Kraft zu tanken.
Wann beginne ich mit der Rückbildungsgymnastik?
Im Anschluss an die Geburt folgt zunächst die Wochenbettphase. Zur Vorbereitung auf den Rückbildungskurs zeigt Ihnen Ihre Hebamme erste sanfte Übungen, um den Beckenboden wieder langsam zu festigen. Den genauen Zeitpunkt für den Kursstart legen Sie gemeinsam mit Ihrer Hebamme und Ihrem behandelnden Arzt fest. In der Regel gilt:
- bei einer natürlichen Geburt sechs bis acht Wochen nach der Entbindung
- nach einem Kaiserschnitt acht bis zehn Wochen nach der Entbindung
Wie bekomme ich die Kosten erstattet?
Als Ihre Krankenkasse übernehmen wir die Kosten für Ihren zehnstündigen Rückbildungskurs unter folgenden Voraussetzungen:
- Der Kurs wird von einer Hebamme, einem Krankengymnasten oder einem von der DAK-Gesundheit anerkannten Anbieter geleitet.
- Sie haben den Kurs bis zum Ende des neunten Monats nach der Geburt beendet.
Die Kostenerstattung erfolgt direkt zwischen Ihrem Anbieter und der DAK-Gesundheit. Sollte dieser keine Direktabrechnung anbieten, setzen Sie sich bitte vor Kursbeginn mit uns in Verbindung.
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