Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft: Risiken frühzeitig erkennen
Während einer normalen Schwangerschaft sind drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen. Hier erfahren Sie, zu welchem Zeitpunkt der Schwangerschaft die Ultraschalluntersuchungen stattfinden und wozu sie dienen.
Ultraschalluntersuchung: Was erfahre ich dabei?
Im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen finden während einer komplikationslosen Schwangerschaft drei Ultraschalluntersuchungen statt.
Der erste Ultraschall
Die erste Untersuchung wird in der Regel zwischen der 9. und 12. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Anhand dieses Ultraschalls kann der Arzt die Schwangerschaftsdauer exakt berechnen und Mehrlingsschwangerschaften sowie angeborene Fehlbildungen frühzeitig erkennen.
Der zweite Ultraschall
Der zweite Ultraschall findet zwischen der 19. und 22. Schwangerschaftswoche statt. Zu diesem Zeitpunkt ist auf dem Monitor erstmals ein fertig ausgebildetes Kind zu sehen. Sie haben jetzt die Wahl zwischen zwei Untersuchungen:
- Basis-Ultraschalluntersuchung
- Erweiterte Basis-Ultraschalluntersuchung
Bei der Basis-Ultraschalluntersuchung misst Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Kopf, Bauch und Oberschenkelknochen des Kindes. Außerdem wird überprüft, wo die Plazenta in der Gebärmutter liegt. Dies zu wissen ist wichtig, da eine tiefsitzende Plazenta besondere Maßnahmen für die Geburt erfordern kann.
Bei der erweiterten Untersuchung begutachten die Gynäkologinnen und Frauenärzte detaillierter Kopf, Hals, Rücken, Brustkorb sowie Rumpf des Babys. Für diese Untersuchung benötigt der Arzt oder die Ärztin eine entsprechende Qualifikation. Wenn diese nicht vorhanden ist, können Sie sich mit einer Überweisung an eine entsprechend spezialisierte Praxis wenden.
Der dritte Ultraschall
Der dritte Ultraschall zwischen der 29. und 32. Schwangerschaftswoche dient vor allem der Geburtsvorbereitung: Der Arzt kontrolliert die Lage des Kindes und der Plazenta auf mögliche Komplikationen und überprüft die kindliche Entwicklung.
Sollte Ihr Frauenarzt oder Ihre Frauenärztin aus medizinischer Sicht weitere Ultraschalluntersuchung zur Abklärung bestimmter Indikationen für erforderlich halten, können diese als Kassenleistung mit uns direkt abgerechnet werden. Bitte beachten Sie, dass die Abrechnung ausschließlich erfolgt, wenn die zusätzlichen Ultraschalluntersuchungen aufgrund einer medizinischen Notwendigkeit erfolgten.