Direkt zum Inhalt

Schlafapnoegeräte

Schlafapnoegeräte: Frau liegt im Bett und setzt sich eine Beatmungsmaske auf.

Betroffenen, die unter nächtlichen Atemaussetzern leiden, kann ein Schlafapnoegerät helfen. Über eine Maske wird während des Schlafs Raumluft mit einem leichten Überdruck in die Atemwege befördert. Die einströmende Luft hält die oberen Atemwege offen. Dadurch werden die Atemaussetzer deutlich weniger, der Sauerstoffgehalt im Blut steigt und die Schlafqualität verbessert sich.

Kostenübernahme

Bevor Sie ein Schlafapnoegerät zu Hause nutzen können, ist es wichtig, dass Sie ein abgestuftes System der Diagnostik und Therapie durchlaufen haben. Bitte sprechen Sie daher zuerst ausführlich mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin. Anschließend wird er oder sie klinische Untersuchungen, zum Beispiel auf Stoffwechsel- oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen, durchführen. Im nächsten Schritt wird daheim eine Polygraphie durchgeführt, die unter anderem den Atemfluss und die Atempausen misst. Bestätigt sich die Schlafapnoe erfolgt eine Polysomnographie im Schlaflabor. Dort erfolgt dann die Einstellung auf ein Schlafapnoegerät.

Die DAK-Gesundheit übernimmt die Kosten

Die DAK-Gesundheit übernimmt sowohl die Kosten für die ärztliche Behandlung als auch für das Schlafapnoegerät inklusive der notwendigen Maske sowie weiterem Zubehör über Jahrespauschalen. Voraussetzung ist zu Beginn der Behandlung eine ärztliche Verordnung. Die Folgeversorgungen wird bei regelmäßiger Nutzung übernommen. Ihr Vertragspartner wird Sie dazu rechtzeitig kontaktieren.

Ein Eigenanteil fällt nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Vertragspartner zahlen.

Sofern Sie sich zusätzlich für Komfortprodukte, wie zum Beispiel beheizbare Schläuche, Schlauch-Komforthüllen, Dreamware-Nasenmasken, Gecko-Gel-Pads, CPAP-Kissen oder Reinigungstücher entscheiden, können private Aufzahlungen entstehen.

Darauf haben Sie Anspruch

  • medizinisch notwendige Hilfsmittel
  • die Hilfsmittel müssen den Qualitätsstandards entsprechen
  • Versorgung mit einem neuen oder einem wiederaufbereiteten Hilfsmittel
  • bei der Versorgung mit wiederaufbereiteten Hilfsmitteln werden die Empfehlungen für „Hersteller, Betreiber und Anwender zur hygienischen Aufbereitung von Hilfsmitteln der Respiratorischen Heimtherapie“ vom Fachbereich Respiratorische Heimtherapie im Fachverband Spectaris med. in der jeweils gültigen Fassung umgesetzt
  • notwendiges Zubehör in ausreichendem Umfang
  • bei Beginn der Versorgung wird die Therapie-Compliance durch optimales Zubehör, Zubehörkorrekturen und / oder -anpassungen sichergestellt
  • Zubehör und die Schlafapnoegeräte sind gemäß Herstellerangaben miteinander kompatibel
  • kostenlose telefonische Erreichbarkeit mindestens von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 17 Uhr
  • technischer Notdienst: täglich, 24 Stunden
  • Reparaturen, Wartungen und sicherheitstechnische Kontrollen, sofern notwendig inkl. kostenloses Ersatzgerät
  • Ermittlung der Betriebsstunden und der Therapieprobleme nach Ablauf von zehn Monaten
  • kostenfreie Rückgabe und Entsorgung, spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen

Die Lieferung umfasst:

  • Therapiegerät
  • Zubehör
  • Bedienungsanleitung
  • Informationsmaterial (aktuelle Produkt- und Therapieinformationen)
  • Transportverpackung (transportsichere Tasche oder sonstige, für die mehrfache Nutzung geeignete Verpackung)
  • Auslieferung umgehend, spätestens innerhalb von drei Arbeitstagen
  • Information und Beratung über die Funktionsweise, die Handhabung und die Pflege der Hilfsmittel, ggf. auch die betreuenden Personen
  • erforderliche Nachbetreuung ist für die gesamte Versorgungszeit
  • produktspezifisch geschultes Fachpersonal

Die Einweisung beinhaltet:

  • Aufklärung über die richtige Aufstellung des Therapie-Gerätes
  • Aufklärung über mögliche Nebenwirkungen bei Verwendung des Gerätes
  • Information über Filterwechsel
  • Information über regelmäßige Reinigung des Therapie-Gerätes bzw. Zubehörs
  • Aufklärung über die richtige Verwendung der Masken
  • Information über Service- und Dienstleistungen
  • Information über den Therapiespeicher (Nutzungsdauer etc.)
  • Aufklärung über die Inbetriebnahme des Therapie-Gerätes (ggf. Befeuchter)
  • Aufklärung über den Anschluss des Schlauchsystems, des Maskensystems und über die Bedeutung der Anzeigen im Display
  • Information über Ein- und Ausschaltautomatik - Information über die Softstart-Funktion

Das erste Beratungsgespräch im Rahmen der erstmaligen Versorgung muss folgende Inhalte vermitteln:

  • Hintergründe zur Therapie (Wirkungsweise der Therapie, Hinweise zur Abhilfe von Nebenwirkungen)
  • ggf. Einweisung des Patienten bzw. der Patientin in das Gerät/Luftbefeuchter (Sicherheitshinweise, Einstellung der Heizstufe)
  • Hinweise zur Teilnahme am Straßenverkehr (Aufklärung über Entstehen von Tagesmüdigkeit, Sekundenschlaf)
  • Hygienischer Umgang mit dem Therapiegerät (Reinigung des Therapiegerätes, regelmäßiges Auswechseln des Wassers, hygienische Aufbereitung, Gebrauchsanweisung)
  • Anfeuchtung der Atemwege (Hinweise auf mögliche Nebenwirkungen - verstopfte, trockene Nase, morgendliche Mundtrockenheit- mögliche Abhilfen)
  • Filterwechsel (Der Patient muss mindestens einmal im Beisein des Technikers den Filter wechseln.)
  • Maskenverwendung ggf. Anpassung (Maske darf nicht zu fest bzw. locker sitzen, Maßnahmen bei Undichtigkeiten der Maske, Verbindung zwischen Nasenmaske und Ausatemsystem)
  • Hinweise zur Aufstellung des Gerätes (Therapie-Gerät muss auf einer ebenen Fläche stehen, 5 cm Abstand zwischen Wand und Rückseite des Gerätes, Gerät darf nicht zugedeckt werden)

Vertragspartner

Sie haben die freie Auswahl unter allen Vertragspartnern der DAK-Gesundheit. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.

Rückgabe

Wenn Sie Ihr Schlafapnoegerät nicht mehr benötigen, informieren Sie bitte Ihren Vertragspartner.

Aktualisiert am:
040 325 325 555

Rund um die Uhr und zum Ortstarif