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Sauerstofftherapie

Sauerstofftherapie: Mann sitzt in einem gemütlichen Raum und trägt eine Nasenatmungshilfe.

Sie leiden unter Sauerstoffmangel im Blut? Dann kann Ihnen eine Sauerstofftherapie helfen. Dabei atmen Sie den nötigen Sauerstoff über einen Sauerstoffkonzentrator, aus einer Druckgasflasche oder einem Flüssigsauerstoffbehälter ein.

Kostenübernahme

Die Kosten für medizinischen Sauerstoff werden von der DAK-Gesundheit übernommen. Die Verabreichungsform richtet sich individuell nach Ihrer Mobilität. Jede Sauerstofftherapie muss von einem Arzt verordnet werden.

Ein Eigenanteil fällt nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Vertragspartner zahlen. Sofern Sie sich für eine Verabreichungsform entscheiden, die nicht Ihrer Mobilität entspricht, können private Aufzahlungen entstehen.

Exklusiv für Sie vertraglich geregelt

Wenn Sie den Sauerstoff überwiegend zu Hause benötigen, ist ein stationärer Sauerstoffkonzentrator geeignet. Die Versorgung erfolgt mit einem Gerät der DAK-Gesundheit.

Sind Sie unregelmäßig außer Haus und mobil, kann der Sauerstoff aus einer Druckgasflasche verabreicht werden. Der Inhalt einer Druckgasflasche reicht bei durchschnittlichem Verbrauch ungefähr fünf Stunden. Die Versorgung erfolgt mit Leihgeräten des Vertragspartners im Rahmen von Vergütungspauschalen.

Wenn Sie regelmäßig jeden Tag außer Haus mobil sind, kann ein kleiner tragbarer Sauerstoffkonzentrator eingesetzt werden, der einen speziellen Akku enthält. Die Versorgung erfolgt mit einem Gerät der DAK-Gesundheit. Die Reichweite eines Akkus liegt bei durchschnittlichem Verbrauch bei etwa sechs Stunden. Jede Lieferung enthält ein (KFZ-)Ladekabel, so dass unterwegs der Akku aufgeladen werden kann.

Bei einer täglichen Abwesenheit außer Haus von mehr als acht Stunden oder einem Sauerstoffbedarf von mehr als 10 Litern pro Minute, kann der Sauerstoff aus einem tragbaren Flüssigsauerstoffbehälter eingeatmet werden, welcher über einen 40-Liter-Tank in Ihrer Wohnung nachgefüllt werden kann.

Die Versorgung kann auch durch eine Mischung verschiedenen Geräten sichergestellt werden und ist jederzeit auf Ihre jeweilige Situation anpassbar.

Die Versorgung umfasst:

  • Sauerstoffkonzentrator
  • zwei Druckgasflaschen für Abfüllanlagen
  • 40 Liter-Flüssigsauerstofftank
  • tragbarer Flüssigsauerstoffbehälter
  • sämtliche notwendige Schläuche
  • zwölf Sauerstoffbrillen/Masken bzw. Sonden
  • eine Tragetasche zum Transport der Druckgasflaschen
  • ein Druckminderer
  • mehrfachverwendbare/r Atemanfeuchterbecher
  • Filter und Wasserfallen,

Für Versicherte, die mit Flüssigsauerstoff versorgt werden, wird einmal jährlich, für maximal drei Wochen (21 zusammenhängende Tage) eine „Urlaubsversorgung mit Flüssigsauerstoff" an einem Urlaubsort mit festgelegter Urlaubsadresse innerhalb Deutschlands kostenlos zur Verfügung gestellt. Bitte informieren Sie Ihren Vertragspartner mindestens sieben Tage vor Urlaubsbeginn.

Sie haben Anspruch auf:

  • Auftragsannahme montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr
  • technischer Notdienst 24 h 365 Tage im Jahr
  • Beratung des Versicherten und ggf. der betreuenden Personen über die Handhabung und Pflege der Hilfsmittel und des Zubehörs
  • Information über die Eigentumsverhältnisse und maßgebliche Regelungen und Verpflichtungen
  • Nachbetreuung bei Bedarf
  • technische Einweisung in die Handhabung und den Betrieb des Gerätes durch produktspezifisch geschultes Fachpersonal
  • Sicherstellung der einwandfreien Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit des Hilfsmittels nebst Zubehör
  • Gewährleistung auf die einwandfreie Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit der gelieferten Hilfsmittel gemäß der gesetzlichen Regelungen, mindestens jedoch für zwei bis fünf Jahre
  • Einhaltung der Qualitätsstandards des Hilfsmittelverzeichnisses sowie aller gesetzlichen Vorschriften, z. B. des Medizinproduktegesetzes
  • Beachtung des von der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen und dem BVMed -Bundesverband Medizintechnologie e.V. verabschiedeten Kodex "Medizinprodukte"
  • garantierte Einhaltung spezialrechtlicher Vorschriften für die Betriebssicherheit der Hilfsmittel
  • sicherheitstechnischen Überprüfungen nach den gesetzlichen Vorschriften (z.B. des Medizinproduktegesetzes MPG) sowie ihre Dokumentation
  • Reparaturen, Wartungen, Sicherheitstechnische Kontrollen
  • kostenloses Leihgerät bei Wartung oder Reparatur-unverzügliche Reparatur oder Austausch, spätestens jedoch innerhalb von drei Arbeitstagen
  • Transportkosten, Auslieferung, Abholung
  • Reinigung des Systems gemäß Hygienevorschriften (nach der Beendigung der Therapie)

Vertragspartner

Sie haben die freie Auswahl unter allen Vertragspartnern der DAK-Gesundheit. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.

Rückgabe

Benötigen Sie keinen Sauerstoff mehr, informieren Sie bitte Ihren Vertragspartner. Er wird die zur Verfügung gestellten Hilfsmittel umgehend bei Ihnen abholen.

Aktualisiert am:
040 325 325 555

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