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Herpes Zoster-Impfung: Alles Wichtige zur Prävention von Gürtelrose

Herpes Zoster Impfung gegen Gürtelrose: Frau lässt sich impfen.

Herpes Zoster, auch als Gürtelrose bekannt, wird durch das Varizella-Zoster-Virus ausgelöst. Beim ersten Kontakt mit dem Virus verursacht es Windpocken (Varizellen). Das Virus verbleibt lebenslang in den Nervenzellen und kann später im Leben als Herpes Zoster erneut auftreten. Dies äußert sich häufig durch einen schmerzhaften Hautausschlag mit Bläschen, der sich meist auf einer Körperseite ausbreitet. Eine Impfung gegen Herpes Zoster bietet Schutz.

Warum die Herpes Zoster-Impfung wichtig ist

Jeder, der einmal Windpocken hatte, kann an Herpes Zoster erkranken. Dabei handelt es sich um eine schmerzhafte, meist einseitige Entzündung der Nervenbahnen, die vor allem im Bereich des Kopfes, Rumpfes oder Brustkorbs auftritt. Diese Entzündung kann zu langanhaltenden, teils monatelangen Schmerzen (postherpetische Neuralgie) führen. Schwere Krankheitsverläufe sind möglich, was die Lebensqualität erheblich einschränken kann. Besonders gefährdet sind ältere Menschen und Personen mit einem geschwächten Immunsystem.

Wer sollte sich gegen Herpes Zoster impfen lassen?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Herpes-Zoster-Impfung mit einem Totimpfstoff für alle Personen ab 60 Jahren. Für Menschen ab 50 Jahren, die an einer Grunderkrankung leiden, wird die Impfung ebenfalls empfohlen. Zu den relevanten Grunderkrankungen zählen unter anderem:

  • Angeborene oder erworbene Immundefizite bzw. Immunsuppression
  • Diabetes mellitus
  • HIV-Infektion
  • Rheumatoide Arthritis
  • Systemischer Lupus erythematodes
  • Chronisch entzündliche Darmerkrankungen
  • Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) oder Asthma bronchiale
  • Chronische Niereninsuffizienz
  • Multiple Sklerose
  • Chronische Hepatitis

Auch Personen, die bereits an Herpes Zoster erkrankt waren, können sich impfen lassen, sofern die Erkrankung abgeklungen ist.

Wer übernimmt die Kosten für die Gürtelrose-Impfung?

Wenn die STIKO die Herpes-Zoster-Impfung für Sie empfiehlt, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten. Die Impfung kann einfach über die Versichertenkarte abgerechnet werden. Die Entscheidung zur Impfung sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin treffen.

Wie oft sollte ich mich gegen Herpes Zoster impfen lassen?

Der Impfstoff wird in zwei Dosen als Totimpfstoff verabreicht. Nach der Erstimpfung erfolgt die Auffrischung nach einem Zeitraum von 2 bis 6 Monaten.

Welche Nebenwirkungen können bei der Herpes Zoster-Impfung auftreten?

Zu den Nebenwirkungen fragen Sie am besten Ihren Arzt oder Ihre Ärztin. Generell gilt: Da die Impfung das Immunsystem aktiviert, können leichte Nebenwirkungen wie Fieber, Kopfschmerzen, Müdigkeit sowie Muskel- und Gelenkschmerzen auftreten. In seltenen Fällen kann es auch zu Kreislaufreaktionen wie Schwindel kommen. Diese Symptome klingen in der Regel innerhalb von ein bis drei Tagen ab. Zudem kann es zu einer schmerzhaften Rötung oder Schwellung an der Impfstelle kommen. Schwere Nebenwirkungen sind jedoch sehr selten.

Ist eine Infektion mit Herpes Zoster ansteckend?

Ja, Herpes Zoster ist ansteckend. Die Bläschen enthalten das Varizella-Zoster-Virus und sind daher über die Flüssigkeit in den Bläschen ansteckend. Eine Übertragung erfolgt durch Kontakt mit dieser Flüssigkeit, was zu einer Schmierinfektion führen kann. Personen, die noch nie an Windpocken erkrankt sind, können durch Kontakt mit dem Virus Windpocken entwickeln.

Welche Symptome treten bei einer Herpes-Zoster-Infektion auf?

Die ersten Anzeichen einer Herpes-Zoster-Infektion sind oft schmerzende, brennende oder kribbelnde Empfindungen entlang des betroffenen Nervs. Diese Schmerzen können schon einige Tage vor dem Auftreten des Hautausschlags beginnen. Der Hautausschlag tritt in der Regel als gruppierte Bläschen auf, die in einem bandartigen Muster entlang der betroffenen Nervenbahn erscheinen. Häufig tritt dieser Ausschlag an der Brust, am Bauch, im Gesicht oder um das Auge auf, manchmal auch am Nacken oder Rücken. Die Bläschen sind von einer roten Haut umgeben und verkrusten nach ein paar Tagen. Zusätzlich können auch Symptome wie Fieber, Müdigkeit und Kopfschmerzen auftreten.

Eine weitere typische Komplikation ist die postherpetische Neuralgie, bei der die Schmerzen auch nach Abheilen des Hautausschlags weiterhin bestehen bleiben können. Diese Schmerzen sind oft sehr intensiv und langanhaltend und können mehrere Monate bis Jahre andauern, was zu erheblichen Beeinträchtigungen der Lebensqualität führen kann.

Welche Ursachen stecken hinter der Gürtelrose?

Die Ursache für Herpes Zoster (Gürtelrose) ist eine Reaktivierung des Varizella-Zoster-Virus. Häufige Auslöser für den typischen Hautausschlag sind:

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  • ein fortgeschrittenes Alter
  • Stress
  • körperliche Erschöpfung oder Krankheiten, die das Immunsystem schwächen, wie HIV oder Krebs
  • Immunsuppressiva-Therapie (z.B. nach einer Organtransplantation)

Behandlung Gürtelrose: Wie wird die Herpes Zoster-Infektion therapiert?

Eine Herpes-Zoster-Infektion erfordert eine ärztliche Behandlung. Zunächst werden antivirale Medikamente wie Aciclovir eingesetzt, die das Virus daran hindern, sich weiter zu vermehren. Diese Medikamente sind am wirksamsten, wenn sie innerhalb der ersten 72 Stunden nach Auftreten der Symptome eingenommen werden. Die antiviralen Medikamente können die Dauer des Ausbruchs verkürzen und das Risiko von Komplikationen verringern. Zusätzlich werden Schmerzmittel verschrieben, um die starken Nervenschmerzen zu lindern. Häufig werden Ibuprofen oder Paracetamol eingesetzt, in schwereren Fällen auch stärkere Schmerzmittel oder Medikamente gegen Nervenschmerzen. Bei besonders starken Schmerzen kann auch eine lokale Behandlung mit Lidocain-Pflastern helfen.

Wir informieren Sie persönlich

Das Gesetz zur verbesserten Nutzung der Gesundheitsdaten (GDNG) ermöglicht uns, Sie auf eine Herpes Zoster-Impfung hinzuweisen. Sie werden deshalb vielleicht Post von uns erhalten. Ob Sie sich für eine Impfung entscheiden, liegt selbstverständlich ganz bei Ihnen. Unsere Hinweise sind lediglich ein Service. Wir empfehlen Ihnen, sich am besten von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin beraten zu lassen.

Möchten Sie nicht, dass wir Ihre Daten nutzen, um auf eine mögliche Impfung oder einen anderen im Gesundheitsdatennutzungsgesetz verankerten Zweck hinzuweisen? Dann können Sie bereits jetzt, aber auch zu jedem späteren Zeitpunkt, gegen die Datennutzung Widerspruch einlegen. Dadurch werden Sie weder bevorzugt noch benachteiligt.

Weitere Informationen zum Gesetz finden Sie hier: Gesundheitsdatennnutzungsgesetz
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