Elektrostimulationsgeräte zur Krankenbehandlung

Mit dem Elektrostimulationsgerät soll zusätzlich zu der intensiven Physiotherapie die gelähmte Muskulatur so schnell wie möglich nach dem Eintreten der Lähmung trainiert werden, um die Funktionsfähigkeit des Muskels möglichst schnell wiederherzustellen. Die Therapie mit dem Elektrostimulationsgerät zu Hause ist zeitlich begrenzt und muss engmaschig durch den behandelnden Arzt oder die Ärztin betreut und überwacht werden. Informieren Sie sich hier über die Kostenübernahme und unsere Vertragspartner.
Sie haben bereits eine Verordnung? Die Versorgung wird durch einen für Sie exklusiv beauftragten Vertragspartner sichergestellt. Mehr dazu lesen Sie unter "Vertragspartner".
Kostenübernahme
Sie können die Therapie mit dem Elektrostimulationsgerät für einen Zeitraum von 3 Monaten zu Hause und in Ihrem privaten Umfeld erproben.
Bei einer Fortführung der Therapie muss sich Ihre Ärztin oder Ihr Arzt vom Therapieerfolg überzeugen, bevor sie oder er eine weitere Verordnung ausstellt. Diese Folgeverordnung reichen Sie bitte rechtzeitig bei Ihrem Vertragspartner ein.
Der Antrag auf Kostenübernahme wird vom Vertragspartner für Sie eingereicht. Die DAK-Gesundheit prüft und entscheidet über den Antrag. Das Gerät wird Ihnen bei Genehmigung leihweise zur Verfügung gestellt.
Darauf haben Sie Anspruch
- kostenlose Erprobung für 3 Monate
- ein qualitativ geprüftes und für die Versorgung zugelassenes Elektrostimulationsgerät, inklusive des notwendigen Zubehörs und der notwendigen Programmeinstellungen
- zeitnahe telefonische oder digitale Terminvereinbarung
- individuelle Beratung zu Sinn und Zweck der Therapie und der Therapieziele, Beschwerden, Bewegungseinschränkungen und Prüfung von Kontraindikationen
- persönliche Einweisung und erstes Üben mit dem Elektrostimulationsgerät gemeinsam mit dem fachlich qualifizierten Personal des Vertragspartners
- Einhaltung aller gültigen Hygiene-, Pflege- und Versorgungsstandards
- Informationen zur empfohlenen Anwendungsdauer
- kostenfreie telefonische Erreichbarkeit des Vertragspartners montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr für die gesamte Versorgungszeit
- Bedarfsermittlung nach Ihren individuellen Bedürfnissen und Ihrem Therapieziel
- verständliche Bedienungsanleitung
- notwendige Reparaturen inklusive Ersatzteile
- notwendige Wartungen und sicherheitstechnische Kontrollen
- kostenfreie Rückgabemöglichkeit der Geräte, zum Beispiel mit kostenfreien Paketaufklebern oder Rücksendescheinen
Vertragspartner
Die Versorgung wird durch einen für Sie exklusiv beauftragten Vertragspartner sichergestellt. Die Beratung, Einweisung, Erprobung und Auslieferung erfolgen bei Ihnen zu Hause. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie über den Hilfsmittelbereich „Funktionelle Elektrostimulationsgeräte (FES) temporär unmittelbar nach Eintritt von Lähmungen“ gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.
Rückgabe
Wenn Sie Ihr Elektrostimulationsgerät nicht mehr nutzen möchten, fordern Sie bitte bei Ihrem Vertragspartner einen Rücksendeschein an und senden Sie es kostenfrei an den Vertragspartner zurück. Sie haben jederzeit die Möglichkeit zu einem späteren Zeitpunkt eine erneute Versorgung zu beantragen.

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