Elektrostimulationsgeräte zum Behinderungsausgleich
Das Elektrostimulationsgerät stimuliert Ihre betroffenen Muskelgruppen und trägt dauerhaft dazu bei, dass Sie im Alltag, zum Beispiel beim Gehen, wieder aktiver sein können. Informieren Sie sich hier über die Kostenübernahme und unsere Vertragspartner.
Sie haben bereits eine Verordnung? Die Versorgung wird durch einen für Sie exklusiv beauftragten Vertragspartner sichergestellt. Mehr dazu lesen Sie unter "Vertragspartner".
Kostenübernahme
Sie können die Therapie mit dem Elektrostimulationsgerät für einen Zeitraum von 4 Wochen erproben.
Bei einer Fortführung der Therapie muss sich Ihre Ärztin oder Ihr Arzt vom Therapieerfolg überzeugen, bevor sie oder er eine weitere Verordnung ausstellt. Diese Folgeverordnung reichen Sie bitte rechtzeitig bei Ihrem Vertragspartner ein.
Der Antrag auf Kostenübernahme wird vom Vertragspartner für Sie eingereicht. Die DAK-Gesundheit prüft und entscheidet über den Antrag. Das Gerät wird Ihnen bei Genehmigung leihweise zur Verfügung gestellt.
Vertragspartner
Die Versorgung wird durch einen für Sie exklusiv beauftragten Vertragspartner sichergestellt. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.
Darauf haben Sie Anspruch
- kostenlose Erprobung für 4 Wochen
- ein qualitativ geprüftes und für die Versorgung zugelassenes Elektrostimulationsgerät, inklusive des notwendigen Zubehörs
- zeitnahe telefonische oder digitale Terminvereinbarung
- individuelle Beratung zu Beschwerden, Bewegungseinschränkungen und Prüfung von Kontraindikationen
- persönliche Einweisung und erstes Üben mit dem Elektrostimulationsgerät gemeinsam mit dem fachlich qualifizierten Personal des Vertragspartners
- Einhaltung aller gültigen Hygiene-, Pflege- und Versorgungsstandards
- Informationen zur empfohlenen Anwendungsdauer
- kostenfreie telefonische Erreichbarkeit des Vertragspartners montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr für die gesamte Versorgungszeit
- Bedarfsermittlung nach Ihren individuellen Bedürfnissen und Ihrem Therapieziel
- verständliche Bedienungsanleitung
- notwendige Reparaturen inkl. Ersatzteile
- notwendige Wartungen und sicherheitstechnische Kontrollen
- kostenfreie Rückgabemöglichkeit der Geräte, z. B. mit kostenfreien Paketaufklebern oder Rücksendescheinen
Rückgabe
Wenn Sie Ihr Elektrostimulationsgerät nicht mehr benötigen, fordern Sie bitte bei Ihrem Vertragspartner einen Rücksendeschein an und senden Sie es kostenfrei an den Vertragspartner zurück.