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Elektrostimulationsgeräte zum Behinderungsausgleich

Elektrostimulationsgeräte: Es werden Sensoren auf die Haut gelegt.

Das täglich zu tragende Elektrostimulationsgerät stimuliert Ihre betroffenen Muskelgruppen und bewirkt dauerhaft, dass Sie im Alltag, zum Beispiel beim Gehen, wieder aktiver sein können. Informieren Sie sich hier über die Kostenübernahme und unsere Vertragspartner.

Sie haben bereits eine Verordnung? Die Versorgung wird durch einen von Ihnen exklusiv zu beauftragenden Vertragspartner sichergestellt. Mehr dazu lesen Sie unter "Vertragspartner".

Kostenübernahme

Sie können die Therapie mit dem Elektrostimulationsgerät für einen Zeitraum von 4 Wochen zu Hause und in Ihrem privaten Umfeld erproben. 

Bei einer Fortführung der Therapie muss sich Ihre Ärztin oder Ihr Arzt vom Therapieerfolg überzeugen, bevor sie oder er eine weitere Verordnung ausstellt. Diese Folgeverordnung reichen Sie bitte rechtzeitig bei Ihrem Vertragspartner ein.

Der Antrag auf Kostenübernahme wird vom Vertragspartner für Sie eingereicht. Die DAK-Gesundheit prüft und entscheidet über den Antrag. Das Gerät wird Ihnen bei Genehmigung leihweise zur Verfügung gestellt.

Ein Eigenanteil fällt nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Vertragspartner zahlen.

Darauf haben Sie Anspruch

  • kostenlose Erprobung für 4 Wochen
  • ein qualitativ geprüftes und für die Versorgung zugelassenes Elektrostimulationsgerät, inklusive des notwendigen Zubehörs
  • zeitnahe telefonische oder digitale Terminvereinbarung
  • individuelle Beratung zu Beschwerden, Bewegungseinschränkungen und Prüfung von Kontraindikationen
  • persönliche Einweisung und erstes Üben mit dem Elektrostimulationsgerät gemeinsam mit dem fachlich qualifizierten Personal des Vertragspartners
  • Einhaltung aller gültigen Hygiene-, Pflege- und Versorgungsstandards
  • Informationen zur empfohlenen Anwendungsdauer
  • kostenfreie telefonische Erreichbarkeit des Vertragspartners mindestens montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr für die gesamte Versorgungszeit
  • Bedarfsermittlung nach Ihren individuellen Bedürfnissen und Ihrem Therapieziel
  • verständliche Bedienungsanleitung
  • notwendige Reparaturen inklusive Ersatzteile 
  • notwendige Wartungen und sicherheitstechnische Kontrollen
  • kostenfreie Rückgabemöglichkeit der Geräte, zum Beispiel mit kostenfreien Paketaufklebern oder Rücksendescheinen

Vertragspartner

Die Versorgung wird durch einen für Sie exklusiv beauftragten Vertragspartner sichergestellt. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.

Die Beratung, Einweisung, Erprobung und Auslieferung erfolgen bei Ihnen zu Hause. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie über den Hilfsmittelbereich „Funktionelle Elektrostimulationsgeräte (FES) dauerhaft für erweiterte Mobilität“ gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.

Rückgabe

Wenn Sie Ihr Elektrostimulationsgerät nicht mehr nutzen möchten, fordern Sie bitte bei Ihrem Vertragspartner einen Rücksendeschein an und senden Sie es kostenfrei an den Vertragspartner zurück. Sie haben jederzeit die Möglichkeit zu einem späteren Zeitpunkt eine erneute Versorgung zu beantragen.

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Telefonkontakt
040 325 325 555

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