Elektrostimulationsgeräte
Elektrostimulationsgeräte geben einen therapeutisch wirksamen Strom über Elektroden an den Körper ab. Dadurch ist es möglich, Schmerzen zu lindern oder Muskeln zu kräftigen. Informieren Sie sich hier über die Kostenübernahme und unsere Vertragspartner.
Sie haben bereits eine Verordnung? Die Versorgung wird durch einen für Sie exklusiv beauftragten Vertragspartner sichergestellt. Mehr lesen Sie unter "Vertragspartner".
Kostenübernahme
Die Kosten für das Elektrostimulationsgerät und dessen Zubehör übernimmt die DAK-Gesundheit im Rahmen von Pauschalen. Das Gerät wird Ihnen leihweise zur Verfügung gestellt. Bei Versorgung über die BUNZL Healthcare GmbH oder die DIA plus-minus GmbH geht das Gerät in Ihr Eigentum über. Weitere Informationen finden Sie unter „Vertragspartner“.
Die Kostenübernahme erfolgt bei Pauschalversorgungen zu Beginn der Therapie für drei Monate. Bei Versorgung über die BUNZL Healthcare GmbH oder die DIA plus-minus GmbH erhalten Sie das Gerät für eine unbegrenzte Nutzung mit Zubehör für die ersten 6 Monate. Folgeverordnungen sind lediglich bei Anforderung von weiterem Zubehör alle 6 Monate erforderlich.
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt ist für die medizinische Einweisung zuständig. Wir empfehlen Ihnen, sich zu Beginn der Therapie mit Ihrem Elektrostimulationsgerät bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt über den korrekten Sitz der Elektroden zu informieren.
Bei einer Fortführung der Therapie muss sich Ihre Ärztin oder Ihr Arzt vom Therapieerfolg überzeugen, bevor sie oder er eine weitere Verordnung ausstellt. Diese Folgeverordnung reichen Sie bitte rechtzeitig bei Ihrem Vertragspartner ein.
Vertragspartner
Die Hilfsmittellieferanten BUNZL Healthcare GmbH und DIA plus-minus GmbH stellen Ihnen das Elektrostimulationsgerät auf Dauer zur Verfügung. Sie können unter folgenden Geräten frei wählen:
BUNZL Healthcare GmbH
- ROOVJOY TENS Elektrostimulationsgerät TENS / EMS Kombigerät mit 60 Programmen
DIA plus-minus GmbH
- MTR Dolito, Hersteller: MTR+Vertriebs GmbH
- MTR Rehalito, Hersteller: MTR+Vertriebs GmbH
- EMT-4 TENS- und Muskelstimulationsgerät, Hersteller: PROMED GmbH
- EMT-6 TENS- und Muskelstimulationsgerät, Hersteller: PROMED GmbH
Die Geräte brauchen Sie nach Ablauf des Verordnungszeitraums nicht zurücksenden. Der Lieferung liegen die Elektroden für 6 Monate bei. Für Nachbestellungen von weiterem Zubehör für weitere 6 Monate reichen Sie einfach ein neues Rezept bei der BUNZL Healthcare oder der DIA plus-minus GmbH ein.
Die BUNZL Healthcare GmBH erreichen Sie wie folgt:
BUNZL Healthcare GmbH
Kitzingstr. 15 – 19
12277 Berlin
(Mo.-Fr:. 8 Uhr bis 17 Uhr, bundesweit zum Ortstarif)
E-Mail: tens@bunzl-healthcare.de
Internet: www.bunzl-healthcare.de
Die DIA plus-minus GmbH erreichen Sie wie folgt:
DIA plus-minus GmbH
Nordel 1
49176 Hilter
(Mo.-Fr.: 8 Uhr bis 20 Uhr, bundesweit zum Ortstarif)
E-Mail: info@dia-plus-minus.de
Internet: www.dia-plus-minus.de
Das Elektrostimulationsgerät wird Ihnen innerhalb von 3 Arbeitstagen mit DHL zugesandt. Bei Bestellung über den Onlineshop erhalten Sie eine Versandbestätigung inkl. Sendungsverfolgung an Ihre angegebene Emailadresse.
Darauf haben Sie Anspruch
- ein qualitativ geprüftes und für die Versorgung zugelassenes Elektrostimulationsgeräte, inklusive des folgenden Zubehörs:
- Elektroden
- Elektrodenkabel
- Energieversorgung mit Batterien oder Akkus
- Einhaltung aller gültigen Hygiene-, Pflege- und Versorgungsstandards
- geschultes Fachpersonal beim Vertragspartner
- kostenfreie telefonische Erreichbarkeit des Vertragspartners montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr (DIA plus-minus GmbH von 8 bis 20 Uhr)
- verständliche Bedienungsanleitung
- technische Einweisung in die Handhabung und Pflege des Elektrostimulationsgerätes und des Zubehörs über Bedienungsanleitung oder bei Bedarf telefonisch oder persönlich
- Auslieferung spätestens innerhalb von vier Werktagen (DIA plus-minus GmbH drei Arbeitstage)
- notwendige Reparaturen inkl. Ersatzteile oder – bei unwirtschaftlicher Reparatur – dem kostenlosen Produktersatz
- notwendige Wartungen und sicherheitstechnische Kontrollen
- kostenloses Leihgerät innerhalb von vier Werktagen für Zeiten der Reparatur, Wartungen oder sicherheitstechnischen Kontrollen (sofern vom Versicherten gewünscht)
- kostenfreie Rückgabemöglichkeit der Geräte, z. B. mit kostenfreien Paketaufklebern oder Rücksendescheinen (Bei Versorgung über die DIA plus-minus GmbH ist keine Rückgabe erforderlich.)
- während eines genehmigten Versorgungszeitraums zusätzlich medizinisch notwendiges Zubehör ist ohne neue ärztliche Verordnung lieferbar
Rückgabe
Wenn Sie Ihr Elektrostimulationsgerät nicht mehr benötigen, senden Sie es bitte mit dem bei der Erstauslieferung mitgesandten Rücksendeschein kostenfrei an den Vertragspartner zurück.
Die Rückgabe ist nicht erforderlich, wenn Sie ein Gerät von BUNZL Healthcare GmbH oder DIA plus-minus GmbH erhalten haben.
Fragen und Antworten
Was für ein Elektrostimulationsgerät erhalte ich?
Unsere Vertragspartner liefern moderne, qualitativ hochwertige Elektrostimulationsgeräte, die ganz einfach zu handhaben sind. Bei der Wahl des für Sie passenden Modells unterstützt Sie der Anbieter und geht dabei auf Ihre individuellen Wünsche so weit wie möglich ein.
Bei Versorgung über die BUNZL Healthcare GmbH erhalten Sie das Gerät:
- ROOVJOY TENS Elektrostimulationsgerät TENS / EMS Kombigerät mit 60 Programmen
Bei Versorgung über die DIA plus-minus GmbH haben Sie die Auswahl zwischen folgenden Geräten:
- MTR Dolito, Hersteller: MTR+Vertriebs GmbH
- MTR Rehalito, Hersteller: MTR+Vertriebs GmbH
- EMT-4 TENS- und Muskelstimulationsgerät, Hersteller: PROMED GmbH
- EMT-6 TENS- und Muskelstimulationsgerät, Hersteller: PROMED GmbH
Wie ist die Kostenübernahme geregelt?
Der Anbieter stellt Ihnen dieses Hilfsmittel leihweise zur Verfügung und rechnet dies direkt mit der DAK-Gesundheit ab. Bei Versorgung über die BUNZL Healtcare GmbH oder die DIA plus-minus GmbH können Sie das Hilfsmittel unbegrenzt benutzen. Eine Rücksendung ist nicht erforderlich. Weitere Informationen zur Versorgung über die BUNZL Healtcare GmbH oder die DIA plus-minus GmbH finden Sie unter Vertragspartner.
Warum werden Elektrostimulationsgeräte zunächst nur für drei Monate genehmigt?
Ob TENS oder EMS: Elektrostimulationsgeräte sind nicht für jeden Patienten das geeignete Hilfsmittel. Deshalb ist es gerade zu Beginn des Hilfsmittel-Einsatzes wichtig, dass ein Arzt Sie engmaschig betreut. Bei der Kontrolle nach drei Monaten kann dann unkompliziert eine Folgeverordnung für weitere drei Monate mit Elektrostimulationsgerät ausgestellt werden. Anschließend kann Ihr Arzt Ihnen das Hilfsmittel für den siebten bis 12. Monat verordnen – und später bei Bedarf für jeweils weitere zwölf Monate. Solange es eine gültige Verordnung gibt, gilt auch die Kostenübernahme durch die DAK-Gesundheit.
Bei Versorgung über die Hilfsmittellieferanten BUNZL Healtcare GmbH oder DIA plus-minus GmbH ist erst nach 6 Monaten eine Folgeverordnungen notwendig, sofern neues Zubehör benötigt wird. Selbstverständlich können Sie auch bei diesem Modell die engmaschige Betreuung durch den behandelnden Arzt in Anspruch nehmen.
Wo bekommt man neue Elektroden für Elektrostimulationsgeräte?
Unsere Vertragspartner liefern Ihnen während Ihrer Therapie mit dem Elektrostimulationsgerät auch das medizinisch notwendige Zubehör. Dazu gehören auch die Elektroden, für die wir selbstverständlich auch die Kosten übernehmen - es sei denn, diese wurden nicht sachgemäß behandelt und sind dadurch beschädigt.
Kann mir der Anbieter trotz Kostenübernahme Kosten in Rechnung stellen?
Durch die Kostenübernahme der DAK-Gesundheit zahlen Sie für Ihr Elektrostimulationsgerät nur die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf und maximal zehn Euro. Wird Ihnen das Hilfsmittel durchgehend verordnet, sind alle nachfolgenden Verlängerungen zuzahlungsfrei. Mehrkosten entstehen nur, wenn Sie besondere Extras wünschen oder das Gerät durch unsachgemäßen Gebrauch beschädigen.
Der Vertragspartner der DAK-Gesundheit darf Ihnen außerdem Kosten in Rechnung stellen, wenn Sie Elektrostimulationsgeräte bei leihweiser Überlassung nicht zeitnah zurücksenden oder vergessen, rechtzeitig eine neue ärztliche Verordnung für eine Verlängerung vorzulegen. Bei Therapiebeginn werden Sie über die Abläufe ausführlich informiert.