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Arzneimittel auf Rezept: ärztliche Empfehlung oder Kassenrezept?

Bild: Frau löst ein Rezept per Handy in der Apotheke ein.
Wenn Ihre Arztpraxis Ihnen ein Medikament verschreibt, erhalten Sie in den meisten Fällen ein E-Rezept. Das E-Rezept ersetzt das klassische rosa Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Es gibt aber auch grüne Rezepte, blaue und gelbe. Diese Seite gibt einen Überblick, wofür die Farben stehen, wie lange die Rezepte gültig sind und bei welchem Rezept wir Kosten erstatten.

Wann erhalte ich ein E-Rezept?

Medikamente, die medizinisch notwendig sind, verschreibt Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt als E-Rezept. Das E-Rezept können Sie mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte, per App oder als Papierausdruck in der Apotheke einlösen. Die Apotheke darf Ihnen verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Rezept nicht aushändigen.

Wie lange ist ein E-Rezept gültig?

E-Rezepte sind 28 Tage gültig. Wie lange ein Rezept eingelöst werden kann, sehen Sie z. B. auch bequem in der DAK ePA-App mit der Sie E-Rezepte einlösen können.

Zuzahlungen zum Rezept

Hier erfahren Sie, wie hoch die Zuzahlung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist.  

Grünes Rezept

Erstattung grünes Rezept

Bei der DAK können Sie pro Jahr bis zu 100 Euro für Naturarzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie erstattet bekommen. Reichen Sie die Rezepte einfach über die DAK App ein.

Medikamente, die nicht verschreibungspflichtig sind, kann Ihre Arztpraxis auf einem grünen Rezept ausstellen. Grüne Rezepte sind also als ärztliche Empfehlung zu verstehen. Das können zum Beispiel homöopathische Mittel oder auch Vitaminpräparate sein. Die Kosten für Medikamente auf grünen Rezepten übernehmen Sie selbst, teilweise erstatten wir diese jedoch im Anschluss.

Ein grünes Rezept ist unbegrenzt gültig.

Blaues Rezept

Blaue Rezepte sind für Privatpatientinnen und Patienten. Außerdem werden Sie für Medikamente verwendet, die aus ärztlicher Sicht nicht zwingend notwendig sind. Blaue Rezepte werden auch bei Arzneimitteln eingesetzt, die wir als Krankenkasse nicht zahlen. Medikamente, die auf einem blauen Rezept verordnet werden, zahlen Sie also selbst. Die Rezepte können übrigens auch eine andere Farbe haben, meist sind sie jedoch blau.

Versicherte, die die Kostenerstattung gewählt haben, erhalten in der Regel ihre verschreibungspflichtigen Arzneimittel auf einem blauen Rezept.  

Ein blaues Rezept ist drei Monate gültig.

Medikamente ohne nachgewiesenen Nutzen

Ist der Nutzen von Ihrem Medikament nicht nachgewiesen oder dient es nur dazu, Ihre Lebensqualität zu erhöhen, darf Ihnen Ihr Arzt das Arzneimittel nicht per Kassenrezept (E-Rezept) verordnen. Sogenannte Lifestyle-Medikamente sollen zum Beispiel bei Erektionsstörungen oder einer Diät helfen, den Versuch, mit dem Rauchen aufzuhören  unterstützen oder den Haarwuchs verbessern.

Gelbes Rezept

Für starke Schmerzmittel erhalten Sie ein gelbes Rezept. Diese BtM-Rezepte unterliegen strengen Bestimmungen nach dem Betäubungsmittelgesetzt (BtMG).

Ein gelbes Rezept ist nur sieben Tage nach der Ausstellung gültig.

Weißes Rezept (T-Rezept)

Die sogenannten T-Rezepte sind Sonderrezepte, die ausschließlich zur Verschreibung von Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid (Vielen bekannt unter dem Handelsnamen „Contergan“) verwendet werden dürfen. Diese Arzneimittel werden im Rahmen bestimmter Krebstherapien eingesetzt. Da die Einnahme während der Schwangerschaft zu schweren Fehlbildungen beim Embryo führen kann, wird die Abgabe dieser Wirkstoffe streng überwacht.

Ein weißes T-Rezept ist nur 6 Tage nach der Ausstellung gültig.

Medikamente ohne Rezept kaufen

Viele Arzneimittel können Sie ohne Rezept in der Apotheke kaufen. Das sind sogenannte Over-the-counter-Medikamente (OTC), also nicht verschreibungspflichtige Medikamente, die ohne Rezept frei verkäuflich sind.

Was ist der Festbetrag?

Ausnahmen von der Zuzahlung

In manchen Fällen fällt die Zuzahlung für Medikamente weg. Erfahren Sie, wer von der Zuzahlung befreit ist.
Für bestimmte Wirkstoffe legt der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen einen sogenannten Festbetrag fest. Die DAK-Gesundheit darf die Kosten für Arznei- und Verbandmittel nur bis zur Höhe dieses Festbetrages übernehmen. Liegt der Preis für ein Medikament 30 Prozent unter dem Festbetrag, befreit es der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen von der Zuzahlung. Die entsprechende Liste wird alle zwei Wochen aktualisiert.

Gibt es günstigere Alternativen für teure Medikamente?

Kreuzt Ihr Arzt oder Ihre Ärztin auf dem Rezept das Feld „aut idem“ nicht an, darf die Apotheke Ihnen auch ein vergleichbares Arzneimittel geben. Das Medikament muss den gleichen Wirkstoff, die identische Wirkstärke, eine vergleichbare Packungsnormgröße, die gleiche austauschbare Darreichungsform und die Zulassung für ein gleiches Anwendungsgebiet haben.

Da häufig preisgünstigere Alternativen zu Originalprodukten erhältlich sind – immer in gewohnter Qualität – kann so im Gesundheitswesen gespart werden. In medizinisch begründeten Einzelfällen kann die Arztpraxis auf dem Rezept ankreuzen, dass die Apotheke Ihnen kein alternatives Medikament aushändigen darf.

Seit einigen Jahren schließt die DAK-Gesundheit Rabattverträge mit führenden Arzneimittelherstellern. Dieses Vorgehen hat sich bewährt: Sie als Versicherte erhalten deutschlandweit hochwertige Medikamente zu guten Preisen. Oft sind diese Arzneimittel von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Die Verträge gelten für Original-Arzneimittel und Generika – das sind Nachahmerpräparate.

Kann ich das Arzneimittel kaufen, das ich möchte?

Apotheker sind dazu verpflichtet, Ihnen gegen Kassenrezept ein Arzneimittel mit Rabattvertrag auszuhändigen. Sie können aber auch ein anderes Mittel mit dem gleichen Wirkstoff kaufen. In diesem Fall müssen Sie die Kosten zunächst selbst übernehmen. Die Apotheke behält dann das Original-Rezept ein und Sie erhalten einen Ausdruck, welchen Sie zur Erstattung bei Ihrem DAK-Servicezentrum oder über die DAK App einreichen können.

Da wir nur für den Preis des rabattierten Arzneimittels aufkommen, kann es jedoch sein, dass Sie einen Großteil der Kosten selbst tragen. 

Kostenübernahme bei Verhütungsmitteln

Kondome, Spirale oder Pille. Erfahren Sie, welche Verhütungsmittel die DAK zahlt.

Harn- und Blutzuckerstreifen

Wenn Sie an Diabetes mellitus Typ 1 leiden, verschreibt Ihnen Ihre Arztpraxis Harn- und Blutzuckerteststreifen auf einem E-Rezept und Sie sind von der Zuzahlung befreit.
Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2, die mit Insulin behandelt werden, müssen ebenfalls nicht zuzahlen.

Wer bei Diabetes mellitus Typ 2 nicht mit Insulin behandelt wird, dem kann die Arztpraxis Harn- und Blutzuckerteststreifen nur in Ausnahmen per Kassenrezept verordnen.

  • hohes Risiko für Unterzuckerung (Hypoglykämie) bei Ersteinstellung auf orale Antidiabetika
  • hohes Hypoglykämierisiko bei Therapieumstellung bei oralen Antidiabetika
  • bei zusätzlichen Erkrankungen
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