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Wofür kann ich den Wohngruppenzuschlag nutzen?

Sie können selbst entscheiden, wofür Sie die 214 Euro Wohngruppenzuschlag nutzen möchten. Er ist vor allem dafür gedacht, die gemeinschaftlich beauftragte Pflegeperson, die sogenannte Präsenzkraft, zu bezahlen. Diese übernimmt allgemeine organisatorische, verwaltende und betreuende Aufgaben. Sie unterstützt das Gemeinschaftsleben und bei der Organisation des Haushaltes.

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