Wann habe ich Anspruch auf einen Wohngruppenzuschlag?
Sie haben Anspruch auf einen Wohngruppenzuschlag in einer ambulant betreuten Wohngruppe, wenn Sie einen Pflegegrad haben und weitere Voraussetzungen erfüllt sind.
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Sie haben Anspruch auf einen Wohngruppenzuschlag in einer ambulant betreuten Wohngruppe, wenn Sie einen Pflegegrad haben und weitere Voraussetzungen erfüllt sind.