Bin ich in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung krankenversichert?
Nein. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen mit einem Gehalt bis zu 556 Euro monatlich gehören zu den Minijobs. Sie sind darin versicherungsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung und zahlen keine Beiträge.
Zaktualizowano
Minijobber haben keinen Anspruch auf Leistungen. Um unsere Vorteile zu nutzen, können Sie sich anders bei uns krankenversichern.
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