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Kann ich mit einem Minijob in der Familienversicherung bleiben?

Ja, Sie können mit einem Minijob auch weiterhin beitragsfrei in der Familienversicherung bleiben. Sie dürfen allerdings keine weiteren Einnahmen haben, mit denen Sie dann in Summe die Geringfügigkeitsgrenze von 538 (2024) / vsl. 556 (2025) Euro überschreiten.

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