Darf ich die Einkommensgrenze für meinen Minijob überschreiten?
Sie dürfen die monatliche Einkommensgrenze für Minijobs von 538 (2024) / vsl. 556 (2025) Euro höchstens zwei Monate innerhalb eines Jahres überschreiten und auch nur in begründeten Ausnahmefällen (zum Beispiel aufgrund einer Krankheitsvertretung). In diesen Monaten dürfen Sie jeweils maximal das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze von 538 (2024) / vsl. 556 (2025) Euro verdienen.
Sollten Sie über die zwei Monate hinaus mehr als 538 (2024) / vsl. 556 (2025) Euro verdienen, sind Sie für alle weiteren Monate nicht mehr in einer Minijob-Beschäftigung. Sie müssen sich für diese Zeit bei Ihrer Krankenkasse sozialversicherungspflichtig melden.
Zaktualizowano