Vorsorge für den Notfall: So möchte ich medizinisch behandelt werden
Durch das Alter, eine Erkrankung oder einen Unfall kann es sein, dass Sie Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können. Mit einer Vorsorgevollmacht, einer Betreuungs- oder Patientenverfügung sorgen Sie dafür, dass Ihr Leben trotzdem möglichst selbstbestimmt weitergehen kann.
Was regelt eine Patientenverfügung?
Für jede Ihrer medizinischen Behandlungen brauchen Ärzte und Ärztinnen Ihre Einwilligung. Sind Sie dazu nicht mehr in der Lage, können Sie mit einer Patientenverfügung rechtzeitig festlegen, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten medizinischen Situationen ergriffen werden sollen. Voraussetzung ist Ihre Einsichts- und Einwilligungsfähigkeit.
Patientenverfügung erstellen und aufbewahren: Tipps vom Experten
Warum ist die Patientenverfügung so wichtig? Was sollte sie enthalten? Und wie bewahre ich sie am besten auf? Privatdozent Dr. med. Johannes Kluwe gibt praktische Tipps und berichtet von seinen Erfahrungen als Chefarzt in einer Klinik.
Kombinieren Sie Ihre Patientenverfügung möglichst mit einer Vorsorgevollmacht. Der sogenannte Vorsorgebevollmächtigte kann dann dafür sorgen, dass Ihr Willen auch wirklich durchgesetzt wird.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Es ist ein gutes Gefühl zu wissen, dass eine Person des Vertrauens im Ernstfall alle wichtigen Angelegenheiten regelt. Wählen Sie eine Person, der Sie vertrauen und ihr zutrauen, Ihre Patientenverfügung durchzusetzen. Der oder die Bevollmächtige kann dann später alle erforderlichen Entscheidungen für Sie nach Ihrem Willen treffen, ohne dass es weiterer Schritte bedarf. Die Behörden oder Gerichte müssen lediglich im Fall von Problemen eingeschaltet werden. Eine rechtliche Betreuerin oder ein rechtlicher Betreuer ist nicht erforderlich.
Was regelt eine Betreuungsverfügung?
Ist jemand nicht mehr selbst zur Wahrnehmung seiner finanziellen, rechtlichen oder persönlichen Interessen in der Lage und gibt es keine Vorsorgevollmacht, setzt das Gericht einen Betreuer oder eine Betreuerin ein. Wer das sein soll, kann jeder mit einer sogenannten Betreuungsverfügung schon im Voraus bestimmen – auch, ob eine bestimmte Person als Betreuer oder Betreuerin ausgeschlossen werden soll.
Wenn Sie in der Betreuungsverfügung eine Person benannt haben, so ist das Gericht gehalten Ihrem Wunsch nachzukommen, es sei denn die Person erweist sich als ungeeignet. Das Gericht entscheidet, welche Befugnisse Ihr Betreuer oder Ihre Betreuerin hat. Es ist außerdem dafür zuständig, die betreuende Person zu kontrollieren. Hier liegt ein wesentlicher Unterschied zum Vorsorgebevollmächtigten.
Möglich ist auch, in der Betreuungsverfügung Vorgaben für die spätere Betreuung zu machen. Sie können beispielsweise festlegen, in welchem Pflegeheim Sie gegebenenfalls wohnen möchten.
Wo bekomme ich eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung?
Abgesehen von der Schriftlichkeit besteht grundsätzlich kein Formzwang.
Viele Organisationen bieten Formulierungshilfen an. Rechtssicherheit bieten die Broschüren, Muster-Formulare und Textbausteine des Bundesministeriums der Justiz (BMJ). Hier bekommen Sie auch weitere Informationen zu den Vollmachten und Verfügungen:
Wichtig ist, dass Sie Vollmachten und Verfügungen immer unterschreiben und Datum und Ort angeben. Sie können Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen auch amtlich oder von einem Notar bzw. einer Notarin beglaubigen oder beurkunden lassen. Es ist aber nur in bestimmten Fällen Pflicht. Ansonsten ist es sinnvoll, die Verfügung von zwei Zeuginnen oder Zeugen unterschreiben zu lassen. Eine der beiden Personen sollte diese im Anschluss aufbewahren, damit sie im Notfall darauf zugreifen kann.
Kann ich meine Vorsorgedokumente zentral aufbewahren lassen?
Ja, es gibt zwei Möglichkeiten, Ihre Dokumente zentral zu hinterlegen:
Zentralarchiv des Deutschen Roten Kreuzes
Beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) haben Sie die Möglichkeit, Ihre Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht in einem Zentralarchiv zu hinterlegen. Sie erhalten eine Ausweiskarte mit Telefonnummer, unter der die Verfügung abgerufen werden kann. Sie sollten die Ausweiskarte immer bei sich haben. Das DRK nimmt für diesen Service eine einmalige Gebühr. Mehr Informationen und auch Vorlagen erhalten Sie hier:
Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
Die Bundesnotarkammer führt das Zentrale Vorsorgeregister. Hier können Sie Ihre privaten sowie notariellen Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen registrieren lassen. Sie können die gebührenpflichtige Eintragung selbst über das Internet oder per Post veranlassen. Weitere Informationen und die erforderlichen Formulare erhalten Sie hier:
Worauf muss ich sonst noch achten?
Achten Sie darauf, Ihre Patientenverfügung, Ihre Vorsorgevollmacht oder Ihre Betreuungsverfügung regelmäßig zu aktualisieren und sie im besten Fall einmal im Jahr mit Datum und Unterschrift zu bestätigen. Wenn Sie die Verfügungen selbst aufbewahren, sollte der Ort für bestimmte Personen zugänglich sein, damit sie im Notfall darauf zugreifen und diese Ihren Ärzten und Ärztinnen sowie dem Gericht rechtzeitig aushändigen können.
Dr. med. Viola Sinirlioğlu
Ärztin bei der DAK-Gesundheit