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Hamburg, 4. Oktober 2020. Der Vorstandsvorsitzende der DAK-Gesundheit, Andreas Storm, erklärt zum Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zur Reform der Pflegeversicherung: 

 „Wir begrüßen den Vorschlag des Gesundheitsministers für eine solidarische Neuausrichtung der Pflegeversicherung. Er enthält wesentliche Eckpunkte, die die DAK-Gesundheit bereits 2019 gefordert hatte: Der Eigenanteil der Pflegebedürftigen in der stationären Pflege muss verlässlich in der Höhe und in der Dauer der Zahlung begrenzt werden, damit nicht immer mehr Menschen im Alter von der Sozialhilfe abhängig werden. Die gesellschaftspolitisch gewollte und notwendige Erhöhung der Arbeitsentgelte für Pflegerinnen und Pfleger muss solidarisch finanziert werden, um Arbeit in diesem wichtigen Bereich dauerhaft attraktiver zu machen. Die Finanzierung dieser Maßnahmen darf nicht zu Lasten der Pflegeversicherten und der Pflegekassen gehen, sondern muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verbindlich aus Steuermitteln erfolgen. Jetzt sind wir auf den Gesetzesentwurf gespannt. Über die konkrete Ausgestaltung der Vorschläge sollte es eine breite gesellschaftliche Debatte geben. Wünschenswert wäre es, wenn auf dieser Grundlage noch in dieser Wahlperiode eine große Pflegereform beschlossen werden würde.“ 

Rüdiger Scharf

Chef-Pressesprecher

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