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Hamburg, 29. November 2019 Der Abschluss des parlamentarischen Verfahrens zum Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) ist ein wichtiger Schritt für die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens. „Das DVG ermöglicht es uns, unsere Versicherten noch passgenauer zu beraten und digitale Innovationen besser zu nutzen“, sagt Andreas Storm, Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit. „Entscheidend ist, dass Patienten und Versicherte sinnvolle digitale Lösungen künftig einfacher in Anspruch nehmen können. Sie erwarten von uns konkrete, spürbare Erleichterungen im Alltag. Das DVG kann dazu beitragen, diese Erwartung zu erfüllen,“ betont Storm.

Mit dem DVG erhalten Versicherte einen Anspruch auf Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen. Über ein neues Verfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) werden solche Apps auf Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datensicherheit und Datenschutz geprüft und bei Erfolg von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Erste Anwendungen sollen auf diesem Weg – so das Bundesgesundheitsministerium – spätestens im Laufe des zweiten Halbjahres 2020 zur Verfügung stehen.

Konsequente Fortsetzung der Digitalisierung im Gesundheitswesen
Mit dem DVG wird der Weg einer schnelleren Digitalisierung im Gesundheitswesen konsequent fortgesetzt. Es muss allerdings noch geklärt werden, wie der Nutzen der digitalen Gesundheitsanwendungen nachgewiesen wird, damit sich Ärzte und Patienten darauf verlassen können. Hier sind Verfahren notwendig, die den schnellen Innovationszyklen der Digitalisierung gerecht werden. 

Über die digitalen Gesundheitsanwendungen hinaus sieht das Gesetz eine Reihe weiterer Maßnahmen vor: Ab 2021 müssen die Krankenkassen eine elektronische Patientenakte anbieten. Sie soll zum Dreh- und Angelpunkt einer digital unterstützten Versorgung werden. Damit dies gelingt, werden auch Krankenhäuser und Apotheken mit der Telematikinfrastruktur vernetzt. Die Telemedizin wird gestärkt und die Ärzte motiviert, die Digitalisierung stärker im Praxisalltag zu nutzen. Beispielsweise wird künftig die Übermittlung von Dokumenten per Telefax geringer vergütet als wenn dies auf digitalem Weg geschieht.

„Wir dürfen jetzt bei der Digitalisierung kein Tempo verlieren,“ fordert der DAK-Chef. Deshalb sei es wichtig, dass das Ministerium möglichst bald das geplante DVG 2 vorlegt und die weitere Ausgestaltung der elektronischen Patientenakte regelt. “Nur wenn digitale Lösungen für Patienten einen erkennbaren Mehrwert bieten, werden sie auch von ihnen genutzt,“ so Storm.

Rüdiger Scharf

Chef-Pressesprecher

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