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Hamburg, 2. April 2020. Die Zahl der Menschen, die wegen leichter Atemwegsprobleme im Job fehlen, hat sich im März 2020 gegenüber dem Vorjahr verdoppelt. Das zeigt eine aktuelle Kurzanalyse der DAK-Gesundheit. Wegen der Corona-Krise dürfen niedergelassene Ärzte telefonisch für bis zu 14 Tage krankschreiben. Den Patienten sollen Arzttermine und unnötige Sozialkontakte erspart und die Praxen entlastet werden. Die DAK-Gesundheit bietet jetzt einen Online-Upload für die Bescheinigung vom Arzt an.

In der zwölften Kalenderwoche 2020 fehlten 34.643 DAK-versicherte Beschäftigte wegen einer leichten Atemwegserkrankung. In der elften Kalenderwoche waren es noch 24.902. Innerhalb einer Woche stieg die Anzahl der Krankschreibungen somit um 40 Prozent.  Die DAK-Gesundheit hat alle aktuellen Krankschreibungen mit akuten Infektionen der oberen Atemwege ausgewertet. Besonders deutlich wird die Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr: In der zwölften Kalenderwoche 2020 gab es doppelt so viele Krankschreibungen wie in der Vergleichswoche 2019, in der die Kasse 17.035 einschlägige Meldungen zählte.

Telefonische Krankschreibung auch bei Corona-Verdacht
Entscheidend für alle Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen ist die derzeit geltende Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung. Wegen der Corona-Krise reicht es aus, seinem Arzt am Telefon die Beschwerden zu schildern. Niedergelassene Ärzte können für einen Zeitraum von bis zu 14 Kalendertagen krankschreiben und die Bescheinigung per Post verschicken. Dieses Verfahren gilt auch für Patienten mit einem Corona-Verdacht.

Die DAK-Gesundheit hat auf ihrer Homepage die Möglichkeit für einen Online-Upload der Krankmeldung installiert. Versicherte der Kasse können die Bescheinigung von ihrem Arzt ganz bequem mit dem Smartphone abfotografieren und die Bilddatei unter www.dak.de/krankmeldung hochladen.

Alle Informationen zur telefonischen Krankschreibung und zum Online-Upload gibt es auf der Homepage der Kasse unter: www.dak.de/corona

Rüdiger Scharf

Chef-Pressesprecher

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