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Wie berechnen sich Beiträge bei Einmalzahlungen und Kurzarbeitergeld?

Die Einmalzahlung ist weder beim Soll-Entgelt noch beim Ist-Entgelt zu berücksichtigen.

Wenn die anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze durch tatsächlich erzieltes und fiktives Arbeitsentgelt noch nicht ausgeschöpft ist, ist die Einmalzahlung bis zur Jahresarbeitsentgeltgrenze beitragspflichtig.

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