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Was gilt bei Arbeitsunfähigkeit während der Kurzarbeit?

Tritt eine Arbeitsunfähigkeit ein, während Kurzarbeitergeld bezogen wird, leistet der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung in Höhe des entsprechend der Kurzarbeit geminderten Entgelts.

Für die Dauer der Entgeltfortzahlung zahlt der Arbeitgeber auch das Kurzarbeitergeld weiter. Dieses erhält der Arbeitgeber von der Agentur für Arbeit erstattet.

Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung besteht Anspruch auf Krankengeld, wobei sich dieses aus dem vor Beginn des Arbeitsausfalls bezogenen Arbeitsentgelt berechnet.

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