Abrechnung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV)
Die SAPV gemäß § 37b SGB V kann direkt mit der DAK-Gesundheit abgerechnet werden. Das gilt aktuell für Papierrechnungen. Die Abrechnungen in elektronischer Form gem. § 302 SGB V als Einzel- oder Sammelrechnung wird zukünftig auch möglich sein.
Rechnungen per Post
Bitte schicken Sie Ihre Papier-Rechnungen an folgende, nach Bundesländern aufgeteilte Postanschriften:
Bundesland | Postanschrift |
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Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland | DAK-Gesundheit |
Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg | DAK-Gesundheit |
Brandenburg, Berlin, Thüringen, Sachsen, Bayern | DAK-Gesundheit |
Rechnungen im Datenaustausch nach § 302 SGB V
Im Datenaustauschverfahren ist die BITMARCK Service GmbH unsere Datenannahmestelle für die Rechnungen nach § 37b SGB V:
FTAM: dav-ftam.bitmarck-daten.de?:9000
Bitte nutzen Sie folgende Daten:
- Annahme IK: 104 593 971
- Haupt-IK: 105 830 016
- Abrechnungscode: 75
In jeder Abrechnung muss Ihr Leistungserbringergruppen Schlüssel (LEGS) angeben sein. Dieser Schlüssel ist die Verbindung zu der für die Abrechnung gültigen Preisliste.
Für jede Abrechnung nutzen Sie bitte das:
Das Genehmigungskennzeichen im Bereich SAPV wird mit der Leistungszusage mitgeteilt und ist bei der Abrechnung zwingend mit anzugeben.
Die Begleitunterlagen senden Sie bitte an die für Ihr Bundesland genannte Anschrift. Die Leistungsnachweise als Leistungsbegründende Unterlagen müssen eingereicht werden. Die Rechnung wird im Datenaustausch durch die Übermittlung des Datensatz ersetzt und muss deshalb nicht beigefügt werden.
Bundesland | Postanschrift |
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Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland | DAK Gesundheit |
Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg | DAK Gesundheit |
Brandenburg, Berlin, Thüringen, Sachsen, Bayern | DAK-Gesundheit |