Abrechnung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV)

Die SAPV gemäß § 37b SGB V kann direkt mit der DAK-Gesundheit abgerechnet werden. Das gilt aktuell für Papierrechnungen. Die Abrechnungen in elektronischer Form gem. § 302 SGB V als Einzel- oder Sammelrechnung wird zukünftig auch möglich sein.
Rechnungen per Post
Bitte schicken Sie Ihre Papier-Rechnungen an folgende, nach Bundesländern aufgeteilte Postanschriften:
Bundesland | Postanschrift |
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Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland | DAK-Gesundheit Postzentrum 22777 Hamburg |
Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg | DAK-Gesundheit Postzentrum 22788 Hamburg |
Brandenburg, Berlin, Thüringen, Sachsen, Bayern | DAK-Gesundheit Postzentrum 22778 Hamburg |
Rechnungen im Datenaustausch nach § 302 SGB V
Im Datenaustauschverfahren ist die BITMARCK Service GmbH unsere Datenannahmestelle für die Rechnungen nach § 37b SGB V:
FTAM: dav-ftam.bitmarck-daten.de?:9000
Bitte nutzen Sie folgende Daten:
- Annahme IK: 104 593 971
- Haupt-IK: 105 830 016
- Abrechnungscode: 75
In jeder Abrechnung muss Ihr Leistungserbringergruppen Schlüssel (LEGS) angeben sein. Dieser Schlüssel ist die Verbindung zu der für die Abrechnung gültigen Preisliste.
Für jede Abrechnung nutzen Sie bitte das:
Das Genehmigungskennzeichen im Bereich SAPV wird mit der Leistungszusage mitgeteilt und ist bei der Abrechnung zwingend mit anzugeben.
Die Begleitunterlagen senden Sie bitte an die für Ihr Bundesland genannte Anschrift. Die Leistungsnachweise als Leistungsbegründende Unterlagen müssen eingereicht werden. Die Rechnung wird im Datenaustausch durch die Übermittlung des Datensatz ersetzt und muss deshalb nicht beigefügt werden.
Bundesland | Postanschrift |
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Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland | DAK Gesundheit Postzentrum 22777 Hamburg |
Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg | DAK Gesundheit Postzentrum 22788 Hamburg |
Brandenburg, Berlin, Thüringen, Sachsen, Bayern | DAK-Gesundheit Postzentrum 22778 Hamburg |
Lebenslange Beschäftigtennummer für Beschäftigte beantragen
Ambulante Pflege- und Betreuungsdienste oder deren Träger haben für ihre Beschäftigten eine lebenslangen Beschäftigtennummer (LBNR) für die Abrechnung von Leistungen zu beantragen. Gleiches gilt auch für Einzelpflegekräfte nach § 77 SGB XI. Darauf haben sich das Bundesministerium für Gesundheit, der GKV-Spitzenverband, die Verbände der Pflege- und Krankenkassen auf Bundesebene sowie die Verbände der Pflegedienste auf Bundesebene geeinigt.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die Aufgabe übernommen, das Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) aufzubauen.
Wenn noch keine Beschäftigtennummer vorliegt
Sollte die Beschäftigtennummer zur Abrechnung noch nicht vorliegen, können für den elektronischen Datenaustausch „Ersatz-Beschäftigtennummern“ verwendet werden. Eine Ersatz-Beschäftigtennummer ist für Fälle vorgesehen, in denen die Beschäftigtennummer nach § 293 Abs. 8 Satz 2 SGB V aus sonstigem Grund fehlt (Schlüssel für Ersatz-Beschäftigtennummer: 999999997).
Wie erhalte ich eine lebenslange Beschäftigtennummer (LBNR)?
Weitere Informationen erhalten Sie über das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).