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Verhinderungspflege §39 SGB XI : Abrechnung

Die häusliche Pflege bei der Verhinderung der Pflegeperson oder kurz Verhinderungspflege ist grundsätzlich eine Erstattungsleistung. Mit einer Abtretungserklärung können Sie jedoch auch direkt mit uns abrechnen.

Zur Abrechnung stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. 

Abrechnung über unser Online-Formular

Der einfachste Weg für die Abrechnung von Verhinderungspflege ist unser Onlineformular:

Abrechnung: einfach und schnell per Datenaustausch

Grundsätzlich ist die Abrechnung in Papierform weiterhin möglich.
Wir empfehlen Ihnen allerdings zukünftig die Nutzung des Datenaustauschs. 
Für Sie hat es den Vorteil, dass die von Ihnen abgerechneten Leistungen schneller und unkomplizierter durch die DAK-Gesundheit gezahlt werden können.

Datenaustausch außerhalb der Telematik Infrastruktur (TI)

Die DAK-Gesundheit bietet bereits jetzt den Datenaustausch außerhalb der Telematik Infrastruktur für die Abrechnung von Verhinderungspflege nach §39 SGB XI an.

Ihre Vorteile

  • Wir verzichten auf die zahlungsbegründeten Unterlagen.
  • Der Leistungsnachweis ist nicht per Papier nachzuschicken, sondern nur vorzuhalten in digitaler oder postalischer Form
    Hinweis: Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Leistungsnachweise in Papier oder als Scan beträgt 10 Jahre. 
  • Sie erhalten einen Zahlungsnachweis
  • Unsere Versicherten informieren wir ebenfalls über die Zahlung

So können Sie uns die Daten übermitteln

URL: dav-ftam.bitmarck-daten.de
E-Mail: le-dak@bitmarck-daten.de

Institutionskennzeichen (IK): Als „EMPFÄNGER Nutzer“ (logischer Empfänger) und „EMPFÄNGER physikalisch“ geben Sie in der Auftragsdatei sowie als Empfänger-IK im UNB Segment bitte das IK 104593971 an.

Als „IK des Kostenträgers“ geben Sie das IK 185830016 (=Haupt-IK der DAK-Pflegekasse) ein.

Sie haben Fragen zur Software?

Bitte informieren Sie sich auf der Infoseite des GKV Spitzenverbandes: 
Externer LinkSoftware-Ersteller - GKV-Datenaustausch

Datenaustausch innerhalb der Telematik Infrastruktur (TI) via KIM

Ab dem 1.4.2025 sind alle Pflegekassen verpflichtet Leistungen nach § 36, § 39 und § 45b SGB XI über den Datenaustausch innerhalb der Telematikinfrastruktur via KIM (Kommunikation im Medizinwesen) anzunehmen.  
Alle weiteren Leistungen werden in weiteren Ausbaustufen verpflichtend.  
Die Leistungserbringer sind ab dem 1.12.2026 verpflichtet Leistungen über den Datenaustausch innerhalb der TI via KIM abzurechnen. 

So können Sie sich an die TI anbinden

Um am Datenaustausch innerhalb der TI teilzunehmen müssen Sie sich an der TI anbinden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der gematik:

Sie haben Fragen zur Software?

Bitte informieren Sie sich auf der Infoseite des GKV Spitzenverbandes: 
Externer LinkSoftware-Ersteller - GKV-Datenaustausch

Sie haben weitere Fragen zur Digitalisierung, technischen Aspekten und der Finanzierung?

Der GKV Spitzenverband hat ein Kompetenzzentrum eingerichtet, welches alle Fragen beantwortet:

Gebührenpositionsnummer

Für die Verhinderungspflege können Sie grundsätzlich folgende Schlüssel nutzen:

07 = Verhinderungspflege

Art der Leistung

01 = Leistungskomplexvergütung

Schlüssel Vergütungsart

0 = Datentechnisch nicht relevant

Qualifikationsabhängige Vergütung 

001 = Leistungskomplex BSP.

Schlüssel der Leistungskomplex NR. (3 stellig)


07 = Verhinderungspflege

Art der Leistung

02 = Zeitvergütung

Schlüssel Vergütungsart

1 = Pflegefachkraft

Qualifikationsabhängige Vergütung

4 = bspw. Stunde

Zeiteinheit

1-6 = Kennzeichen der Zeitart

1 = Begleitung zum Arztbesuch

2 = Begleitung zum Behördenbesuch

3 = Körperbezogene Pflegemaßnahmen (Grundpflege)

4 = Hilfen zur Haushaltsführung (hauswirtschaftliche
Versorgung)

5 = Pflegerische Betreuungsmaßnahmen (häusliche
Betreuung)

6 = Hilfe bei der Sicherstellung der selbstverantworteten
Haushaltsführung
 

Grundlage für den Datenaustausch bildet immer die aktuell gültige technische Anlage des GKV Spitzenverbandes.

Weitere Informationen finden Sie auch unter Externer LinkPflege - GKV-Datenaustausch

Abrechnung per Papierrechnung

Schicken Sie uns Ihre Papierrechnung mit Leistungsnachweis an folgendes Postzentrum:

Bundesland 

Zentrale Postanschrift

Baden-Württemberg

DAK-Gesundheit Postzentrum, 22788 Hamburg

Bayern

DAK-Gesundheit Postzentrum, 22778 Hamburg

Berlin

DAK-Gesundheit Postzentrum, 22778 Hamburg

Brandenburg

DAK-Gesundheit Postzentrum, 22778 Hamburg

Bremen

DAK-Gesundheit Postzentrum, 22788 Hamburg

Hamburg

DAK-Gesundheit Postzentrum, 22788 Hamburg

Hessen

DAK-Gesundheit Postzentrum, 22777 Hamburg

Mecklenburg-Vorpommern

DAK-Gesundheit Postzentrum, 22788 Hamburg

Niedersachsen

DAK-Gesundheit Postzentrum, 22788 Hamburg

Nordrhein Westfalen

DAK-Gesundheit Postzentrum, 22777 Hamburg

Rheinland-Pfalz

DAK-Gesundheit Postzentrum, 22777 Hamburg

Saarland

DAK-Gesundheit Postzentrum, 22777 Hamburg

Sachsen

DAK-Gesundheit Postzentrum, 22788 Hamburg

Sachsen-Anhalt

DAK-Gesundheit Postzentrum, 22788 Hamburg

Schleswig-Holstein

DAK-Gesundheit Postzentrum, 22788 Hamburg

Thüringen

DAK-Gesundheit Postzentrum, 22778 Hamburg

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Schnell und einfach können unsere Pflegebedürftigen sowie ihre Angehörigen den Antrag Verhinderungspflege - Ersatzpflege online stellen.
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