Direkt zum Inhalt

Verhinderungspflege §39 SGB XI : Abrechnung

Die häusliche Pflege bei der Verhinderung der Pflegeperson oder kurz Verhinderungspflege ist grundsätzlich eine Erstattungsleistung. Mit einer Abtretungserklärung können Sie jedoch auch direkt mit uns abrechnen.

Zur Abrechnung stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. 

Abrechnung über unser Online-Formular

Der einfachste Weg für die Abrechnung von Verhinderungspflege ist unser Onlineformular:

Lebenslange Beschäftigtennummer (LBNR)

Übergangszeitraum

Ambulante Pflege- und Betreuungsdienste oder deren Träger haben bis zum 30.4.2025 Zeit, für ihre Beschäftigten eine lebenslangen Beschäftigtennummer (LBNR) für die Abrechnung von Leistungen zu beantragen. Gleiches gilt auch für Einzelpflegekräfte nach § 77 SGB XI. Darauf haben sich das Bundesministerium für Gesundheit, der GKV-Spitzenverband, die Verbände der Pflege- und Krankenkassen auf Bundesebene sowie die Verbände der Pflegedienste auf Bundesebene geeinigt.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die Aufgabe übernommen, das Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) aufzubauen.

Wenn noch keine Beschäftigtennummer vorliegt

Sollte die Beschäftigtennummer zur Abrechnung noch nicht vorliegen, können für den elektronischen Datenaustausch „Ersatz-Beschäftigtennummern“ verwendet werden. Eine Ersatz-Beschäftigtennummer ist für Fälle vorgesehen, in denen die Beschäftigtennummer nach § 293 Abs. 8 Satz 2 SGB V aus sonstigem Grund fehlt (Schlüssel für Ersatz-Beschäftigtennummer: 999999997).

Wie erhalte ich eine lebenslange Beschäftigtennummer (LBNR)?

Durch die Anlage der vollständigen Daten eines oder einer Beschäftigten im Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) erhält dieser oder diese automatisch eine LBNR.
Weitere Informationen erhalten Sie über das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM):

Abrechnung: einfach und schnell per Datenaustausch

Grundsätzlich ist die Abrechnung in Papierform weiterhin möglich.
Wir empfehlen Ihnen allerdings zukünftig die Nutzung des Datenaustauschs. 
Für Sie hat es den Vorteil, dass die von Ihnen abgerechneten Leistungen schneller und unkomplizierter durch die DAK-Gesundheit gezahlt werden können.

Datenaustausch außerhalb der Telematik Infrastruktur (TI)

Die DAK-Gesundheit bietet bereits jetzt den Datenaustausch außerhalb der Telematik Infrastruktur für die Abrechnung von Verhinderungspflege nach §39 SGB XI an.

Ihre Vorteile

  • Wir verzichten auf die zahlungsbegründeten Unterlagen.
  • Der Leistungsnachweis ist nicht per Papier nachzuschicken, sondern nur vorzuhalten in digitaler oder postalischer Form
    Hinweis: Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Leistungsnachweise in Papier oder als Scan beträgt 10 Jahre. 
  • Sie erhalten einen Zahlungsnachweis
  • Unsere Versicherten informieren wir ebenfalls über die Zahlung

So können Sie uns die Daten übermitteln

URL: dav-ftam.bitmarck-daten.de
E-Mail: le-dak@bitmarck-daten.de

Institutionskennzeichen (IK): Als „EMPFÄNGER Nutzer“ (logischer Empfänger) und „EMPFÄNGER physikalisch“ geben Sie in der Auftragsdatei sowie als Empfänger-IK im UNB Segment bitte das IK 104593971 an.

Als „IK des Kostenträgers“ geben Sie das IK 185830016 (=Haupt-IK der DAK-Pflegekasse) ein.

Sie haben Fragen zur Software?

Bitte informieren Sie sich auf der Infoseite des GKV Spitzenverbandes: 
Externer LinkSoftware-Ersteller - GKV-Datenaustausch

Datenaustausch innerhalb der Telematik Infrastruktur (TI) via KIM

Seit dem 1.4.2025 nehmen wir elektronische Dokumente im Datenaustausch innerhalb der Telematikinfrastruktur via KIM (Kommunikation im Medizinwesen) an. 
Das bedeutet, dass die Abrechnungsdaten und die Leistungsnachweise elektronisch übermittelt werden müssen. Eine parallele Papierübermittlung ist in diesem Verfahren nicht mehr zulässig.

Eine Übermittlung elektronischer Leistungsnachweise außerhalb der TI ist ausgeschlossen.

Dieses Verfahren gilt für die Leistungen nach § 36, § 39 und § 45b SGB XI.
Alle weiteren Leistungen werden in weiteren Ausbaustufen verpflichtend.  

Leistungserbringer sind ab dem 1.12.2026 verpflichtet, Leistungen über den Datenaustausch innerhalb der TI via KIM abzurechnen.

Wie können Sie uns die Daten für Verhinderungspflege übermitteln?

So können Sie sich an die TI anbinden

Um am Datenaustausch innerhalb der TI teilzunehmen, müssen Sie sich an die TI anbinden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der gematik:

Sie haben Fragen zur Software?

Bitte informieren Sie sich auf der Infoseite des GKV Spitzenverbandes: 
Externer LinkSoftware-Ersteller - GKV-Datenaustausch

Sie haben weitere Fragen zur Digitalisierung, technischen Aspekten und der Finanzierung?

Der GKV Spitzenverband hat ein Kompetenzzentrum eingerichtet, welches alle Fragen beantwortet:

Gebührenpositionsnummer

Für die Verhinderungspflege können Sie grundsätzlich folgende Schlüssel nutzen:

07 = VerhinderungspflegeArt der Leistung
01 = LeistungskomplexvergütungSchlüssel Vergütungsart
0 = Datentechnisch nicht relevantQualifikationsabhängige Vergütung 
001 = Leistungskomplex BSP.Schlüssel der Leistungskomplex NR. (3 stellig)

 

07 = VerhinderungspflegeArt der Leistung
02 = ZeitvergütungSchlüssel Vergütungsart
1 = PflegefachkraftQualifikationsabhängige Vergütung
4 = bspw. StundeZeiteinheit
1-6 = Kennzeichen der Zeitart

1 = Begleitung zum Arztbesuch

2 = Begleitung zum Behördenbesuch

3 = Körperbezogene Pflegemaßnahmen (Grundpflege)

4 = Hilfen zur Haushaltsführung (hauswirtschaftliche
Versorgung)

5 = Pflegerische Betreuungsmaßnahmen (häusliche
Betreuung)

6 = Hilfe bei der Sicherstellung der selbstverantworteten
Haushaltsführung
 

Grundlage für den Datenaustausch bildet immer die aktuell gültige technische Anlage des GKV Spitzenverbandes.

Weitere Informationen finden Sie auch unter Externer LinkPflege - GKV-Datenaustausch

Abrechnung per Papierrechnung

Schicken Sie uns Ihre Papierrechnung mit Leistungsnachweis an folgendes Postzentrum:

Bundesland Zentrale Postanschrift
Baden-WürttembergDAK-Gesundheit Postzentrum, 22788 Hamburg
BayernDAK-Gesundheit Postzentrum, 22778 Hamburg
BerlinDAK-Gesundheit Postzentrum, 22778 Hamburg
BrandenburgDAK-Gesundheit Postzentrum, 22778 Hamburg
BremenDAK-Gesundheit Postzentrum, 22788 Hamburg
HamburgDAK-Gesundheit Postzentrum, 22788 Hamburg
HessenDAK-Gesundheit Postzentrum, 22777 Hamburg
Mecklenburg-VorpommernDAK-Gesundheit Postzentrum, 22788 Hamburg
NiedersachsenDAK-Gesundheit Postzentrum, 22788 Hamburg
Nordrhein WestfalenDAK-Gesundheit Postzentrum, 22777 Hamburg
Rheinland-PfalzDAK-Gesundheit Postzentrum, 22777 Hamburg
SaarlandDAK-Gesundheit Postzentrum, 22777 Hamburg
SachsenDAK-Gesundheit Postzentrum, 22788 Hamburg
Sachsen-AnhaltDAK-Gesundheit Postzentrum, 22788 Hamburg
Schleswig-HolsteinDAK-Gesundheit Postzentrum, 22788 Hamburg
ThüringenDAK-Gesundheit Postzentrum, 22778 Hamburg

Sie wollen unseren Kunden bei der Antragsstellung für Verhinderungspflege unterstützen?

Schnell und einfach können unsere Pflegebedürftigen sowie ihre Angehörigen den Antrag Verhinderungspflege - Ersatzpflege online stellen.
Updated on: