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Entlastungsbetrag: Abrechnung

Hier erhalten Sie Informationen zur Abrechnung von Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI . Diese beinhalten die Kostenerstattung an Kundeninnen und Kunden sowie die Abrechnung über Leistungserbringer als Papierrechnungen oder Rechnungen im Datenaustausch nach § 105 SGB XI.

Kostenerstattung an Kundinnen und Kunden

Beim Entlastungsbetrag handelt es sich um eine Erstattungsleistung. Das heißt, der Versicherte zahlt seine Leistung zunächst selbst an seinen Leistungserbringer und reicht die Rechnung anschließend zur Erstattung bei seiner Pflegekasse ein. Rechnungen senden Sie bitte grundsätzlich an die pflegebedürftige Person.

Rechnung online einreichen: Entlastungsbetrag einreichen

Abrechnung über Leistungserbringer – einfach und schnell per Datenaustausch

Grundsätzlich ist die Abrechnung in Papierform weiterhin möglich. Wir empfehlen Ihnen allerdings zukünftig die Nutzung des Datenaustauschs. 
Für Sie hat es den Vorteil, dass die von Ihnen abgerechneten Leistungen schneller und unkomplizierter durch die DAK-Gesundheit gezahlt werden können.

Datenaustausch außerhalb der Telematik Infrastruktur (TI)

Die DAK-Gesundheit bietet bereits jetzt den Datenaustausch außerhalb der Telematik Infrastruktur für die Abrechnung von Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI an. 

Ihre Vorteile

  • Wir verzichten auf die zahlungsbegründenden Unterlagen
  • Der Leistungsnachweis ist nicht per Papier nachzuschicken, sondern nur in digitaler oder postalischer Form vorzuhalten.
  • Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Leistungsnachweise in Papier oder als Scan beträgt 10 Jahre. 
  • Sie erhalten einen Zahlungsnachweis.
  • Wir informieren unsere Versicherten ebenfalls über die Zahlung.

Wie können Sie uns die Daten übermitteln?

Empfänger der Daten:
URL:  dav-ftam.bitmarck-daten.de
E-Mail: le-dak@bitmarck-daten.de

Institutionskennzeichen (IK)
Als „EMPFÄNGER Nutzer“ (logischer Empfänger) und „EMPFÄNGER physikalisch“ geben Sie in der Auftragsdatei sowie als Empfänger-IK im UNB Segment bitte das IK 104593971 an.
Als „IK des Kostenträgers“ geben Sie das IK 185830016 (=Haupt-IK der DAK-Pflegekasse) ein.

Sie haben Fragen zur Software?

Bitte informieren Sie sich auf der Infoseite des GKV Spitzenverbandes: 
Externer LinkSoftware-Ersteller - GKV-Datenaustausch

Datenaustausch innerhalb der Telematik Infrastruktur (TI) via KIM

Ab dem 1.4.2025 sind alle Pflegekassen verpflichtet Leistungen nach § 36, § 39 und § 45b SGB XI über den Datenaustausch innerhalb der Telematikinfrastruktur via KIM (Kommunikation im Medizinwesen) anzunehmen.  

Alle weiteren Leistungen werden in weiteren Ausbaustufen verpflichtend.  
Die Leistungserbringer sind ab dem 1.12.2026 verpflichtet Leistungen über den Datenaustausch innerhalb der TI via KIM abzurechnen. 

Wie können Sie sich an die TI anbinden?

Um am Datenaustausch innerhalb der TI teilzunehmen, müssen Sie sich an der TI anbinden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der gematik: 
Externer LinkTI-Anbindung und Konnektoren | gematik

Sie haben Fragen zur Software?

Bitte informieren Sie sich auf der Infoseite des GKV Spitzenverbandes: 
Externer LinkSoftware-Ersteller - GKV-Datenaustausch

Sie haben weitere Fragen zur Digitalisierung, technischen Aspekten und der Finanzierung?

Der GKV Spitzenverband hat ein Kompetenzzentrum eingerichtet, das alle Fragen beantwortet: 
Externer LinkTI-Ressourcenpool - GKV-Spitzenverband

Wie gehe ich mit einer Sammelrechnung um?

Das hängt davon ab, ob Sie am Datenaustausch teilnehmen oder nicht.

Bei Teilnahme am Datenaustausch: Bitte reichen Sie uns keine Papierrechnungen ein. Sammelrechnungen können ausschließlich im Datenaustausch verarbeitet werden.

Sofern Sie nicht am Datenaustausch teilnehmen, übermitteln Sie uns bitte Einzelrechnungen in Papierform.

Gebührenpositionsnummer

Für die Entlastungsleistungen ist der allgemeine Schlüssel „1099099 Entlastungsleistungen“ nicht mehr gültig. 

Seit 1.7.2023 gilt die neue technische Anlage zum Datenaustausch in der Version 5. Hier wurde eine neue Abrechnungspositionssummer für Entlastungsleistungen festgelegt.

10 = Entlastungsleistungen      

Art der Leistung

07 = Entlastungsleistungen      

Schlüssel Vergütungsart

0   = Datentechnisch nicht relevant        

Qualifikationsabhängige Vergütung

Und der Leistungsschlüssel endet mit der Art der Entlastungsleistung:

10 = Leistungen der Tages- und Nachtpflege

20 = Leistungen der Kurzeitpflege

30 = Leistungen ambl. Pflegedienst ohne Selbstversorgung

31 = Leistungen ambl. Pflegedienst mit Selbstversorgung

40 = Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote nach §45 a SGB XI

Beispiel vollständiger Leistungsschlüssel: 10 07 0 10

Abrechnung per Papierrechnung durch Leistungserbringer

Bitte schicken Sie Ihre Papierrechnungen an folgende, nach Bundesländern aufgeteilte, zentrale Postanschriften:

Bundesland

Postanschrift

Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland

DAK-Gesundheit
Postzentrum
22777 Hamburg

Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen,  Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg

DAK-Gesundheit
Postzentrum
22788 Hamburg

Brandenburg, Berlin, Thüringen, Sachsen, Bayern

DAK-Gesundheit
Postzentrum
22778 Hamburg

Sie haben die Möglichkeit Ihre Rechnungen schnell und einfach online hochzuladen.

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