Entlastungsbetrag: Abrechnung
Hier erhalten Sie Informationen zur Abrechnung von Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI . Diese beinhalten die Kostenerstattung an Kundeninnen und Kunden sowie die Abrechnung über Leistungserbringer als Papierrechnungen oder Rechnungen im Datenaustausch nach § 105 SGB XI.
Kostenerstattung an Kundinnen und Kunden
Beim Entlastungsbetrag handelt es sich um eine Erstattungsleistung. Das heißt, der Versicherte zahlt seine Leistung zunächst selbst an seinen Leistungserbringer und reicht die Rechnung anschließend zur Erstattung bei seiner Pflegekasse ein. Rechnungen senden Sie bitte grundsätzlich an die pflegebedürftige Person.
Abrechnung über Leistungserbringer – einfach und schnell per Datenaustausch
Grundsätzlich ist die Abrechnung in Papierform weiterhin möglich. Wir empfehlen Ihnen allerdings zukünftig die Nutzung des Datenaustauschs.
Für Sie hat es den Vorteil, dass die von Ihnen abgerechneten Leistungen schneller und unkomplizierter durch die DAK-Gesundheit gezahlt werden können.
Lebenslange Beschäftigtennummer (LBNR)
Übergangszeitraum
Ambulante Pflege- und Betreuungsdienste oder deren Träger haben bis zum 30.4.2025 Zeit, für ihre Beschäftigten eine lebenslangen Beschäftigtennummer (LBNR) für die Abrechnung von Leistungen zu beantragen. Gleiches gilt auch für Einzelpflegekräfte nach § 77 SGB XI. Darauf haben sich das Bundesministerium für Gesundheit, der GKV-Spitzenverband, die Verbände der Pflege- und Krankenkassen auf Bundesebene sowie die Verbände der Pflegedienste auf Bundesebene geeinigt.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die Aufgabe übernommen, das Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) aufzubauen.
Wenn noch keine Beschäftigtennummer vorliegt
Sollte die Beschäftigtennummer zur Abrechnung noch nicht vorliegen, können für den elektronischen Datenaustausch „Ersatz-Beschäftigtennummern“ verwendet werden. Eine Ersatz-Beschäftigtennummer ist für Fälle vorgesehen, in denen die Beschäftigtennummer nach § 293 Abs. 8 Satz 2 SGB V aus sonstigem Grund fehlt (Schlüssel für Ersatz-Beschäftigtennummer: 999999997).
Wie erhalte ich eine lebenslange Beschäftigtennummer (LBNR)?
Durch die Anlage der vollständigen Daten eines oder einer Beschäftigten im Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) erhält dieser oder diese automatisch eine LBNR.
Weitere Informationen erhalten Sie über das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM):
Datenaustausch außerhalb der Telematik Infrastruktur (TI)
Die DAK-Gesundheit bietet bereits jetzt den Datenaustausch außerhalb der Telematik Infrastruktur für die Abrechnung von Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI an.
Ihre Vorteile
- Wir verzichten auf die zahlungsbegründenden Unterlagen
- Der Leistungsnachweis ist nicht per Papier nachzuschicken, sondern nur in digitaler oder postalischer Form vorzuhalten.
- Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Leistungsnachweise in Papier oder als Scan beträgt 10 Jahre.
- Sie erhalten einen Zahlungsnachweis.
- Wir informieren unsere Versicherten ebenfalls über die Zahlung.
Wie können Sie uns die Daten übermitteln?
Institutionskennzeichen (IK)
Als „EMPFÄNGER Nutzer“ (logischer Empfänger) und „EMPFÄNGER physikalisch“ geben Sie in der Auftragsdatei sowie als Empfänger-IK im UNB Segment bitte das IK 104593971 an.
Als „IK des Kostenträgers“ geben Sie das IK 185830016 (=Haupt-IK der DAK-Pflegekasse) ein.
Sie haben Fragen zur Software?
Software-Ersteller - GKV-Datenaustausch
Datenaustausch innerhalb der Telematik Infrastruktur (TI) via KIM
Seit dem 1.4.2025 nehmen wir elektronische Dokumente im Datenaustausch innerhalb der Telematikinfrastruktur via KIM (Kommunikation im Medizinwesen) an.
Das bedeutet, dass die Abrechnungsdaten und die Leistungsnachweise elektronisch übermittelt werden müssen. Eine parallele Papierübermittlung ist in diesem Verfahren nicht mehr zulässig.
Eine Übermittlung elektronischer Leistungsnachweise außerhalb der TI ist ausgeschlossen.
Dieses Verfahren gilt für die Leistungen nach § 36, § 39 und § 45b SGB XI. Alle weiteren Leistungen werden in weiteren Ausbaustufen verpflichtend.
Die Leistungserbringer sind ab dem 1.12.2026 verpflichtet, Leistungen über den Datenaustausch innerhalb der TI via KIM abzurechnen.
Wie können Sie uns die Daten für Entlastungsleistungen übermitteln?
Wie können Sie sich an die TI anbinden?
Um am Datenaustausch innerhalb der TI teilzunehmen, müssen Sie sich an die TI anbinden.
TI-Anbindung und Konnektoren | gematik
Sie haben Fragen zur Software?
Software-Ersteller - GKV-Datenaustausch
Sie haben weitere Fragen zur Digitalisierung, technischen Aspekten und der Finanzierung?
TI-Ressourcenpool - GKV-Spitzenverband
Wie gehe ich mit einer Sammelrechnung um?
Das hängt davon ab, ob Sie am Datenaustausch teilnehmen oder nicht.
Bei Teilnahme am Datenaustausch: Bitte reichen Sie uns keine Papierrechnungen ein. Sammelrechnungen können ausschließlich im Datenaustausch verarbeitet werden.
Sofern Sie nicht am Datenaustausch teilnehmen, übermitteln Sie uns bitte Einzelrechnungen in Papierform.
Gebührenpositionsnummer
Für die Entlastungsleistungen ist der allgemeine Schlüssel „1099099 Entlastungsleistungen“ nicht mehr gültig.
Seit 1.7.2023 gilt die neue technische Anlage zum Datenaustausch in der Version 5. Hier wurde eine neue Abrechnungspositionssummer für Entlastungsleistungen festgelegt.
10 = Entlastungsleistungen | Art der Leistung |
07 = Entlastungsleistungen | Schlüssel Vergütungsart |
0 = Datentechnisch nicht relevant | Qualifikationsabhängige Vergütung |
Und der Leistungsschlüssel endet mit der Art der Entlastungsleistung:
10 = Leistungen der Tages- und Nachtpflege
20 = Leistungen der Kurzeitpflege
30 = Leistungen ambl. Pflegedienst ohne Selbstversorgung
31 = Leistungen ambl. Pflegedienst mit Selbstversorgung
40 = Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote nach §45 a SGB XI
Beispiel vollständiger Leistungsschlüssel: 10 07 0 10
Abrechnung per Papierrechnung durch Leistungserbringer
Bitte schicken Sie Ihre Papierrechnungen an folgende, nach Bundesländern aufgeteilte, zentrale Postanschriften:
Bundesland | Postanschrift |
---|---|
Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland | DAK-Gesundheit Postzentrum 22777 Hamburg |
Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg | DAK-Gesundheit Postzentrum 22788 Hamburg |
Brandenburg, Berlin, Thüringen, Sachsen, Bayern | DAK-Gesundheit Postzentrum 22778 Hamburg |
Sie haben die Möglichkeit Ihre Rechnungen schnell und einfach online hochzuladen.