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Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Bild: Pflegekraft setzt sich eine FFP2-Maske auf
Der GKV-Spitzenverband hat neue beitrittsfähige Verträge mit neuen Vertragsinhalten und Preisen abgeschlossen. Sie können den neu geschlossenen Verträgen als Leistungserbringer beitreten. Weitere Informationen und ein Online-Beitrittsformular finden Sie auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes. Wir empfehlen Ihnen eine rechtzeitige Klärung, um auch zukünftig versorgungsberechtigt zu bleiben.

Kostenvoranschläge

Kostenvoranschläge sind bei der DAK-Gesundheit regelmäßig elektronisch einzureichen. Dies gilt auch für Pflegehilfsmittel der DAK-Gesundheit-Pflegekasse. Weitere Informationen finden Sie hier.

Hinweis für die noch bestehenden Altverträge

Bis zu ihrer Ablösung und Beendigung gilt Folgendes: Es gelten maximal die vertraglich vereinbarten Höchstpreise nach Altvertrag. Für partikelfiltrierende Halbmasken (FFP2- oder vergleichbare Masken - Abrechnungspositionsnummer 54.99.01.5001) sowie Schutzservierten zum Einmalgebrauch (Abrechnungspositionsnummer 54.99.01.5001) finden sich in den Altverträgen keine Preispositionen. Die Abrechnung hat daher zu marktüblichen und wirtschaftlichen Preisen zu erfolgen, wobei sich an den Preisvereinbarungen der neuen Verträge orientiert werden kann.

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