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Hinweis zur Versorgung mit Inhalationsgeräten

Bild: Frau inhaliert mit einem Inhalationsgerät

Bitte beachten Sie bei der Versorgung unserer Versicherten bei der Versorgung mit Inhalationsgeräten folgende Hinweise, die seit dem 1. Dezember 2019 gelten:

Zum 1.12.2019 wurde ein neuer Vertrag geschlossen. Er gilt für die Versorgung mit Inhalationsgeräten für untere Atemwege. 

Nicht Bestandteil des Vertrags sind die Inhalationsgeräte, die an ein Beatmungsgerät angeschlossen werden müssen oder der Behandlung von Mukoviszidose dienen.

Zum Beitritt werden folgende Anhänge benötigt:

  • Anhang 1 Geräteauswahl (inkl. Teilchengröße und ggf. Aufzahlungsbetrag)
  • Anhang 2 Nachweis personelle Voraussetzungen (Schulungsmaßnahmen und Schulungsintervalle)
  • Anhang 4 Telefoniekonzept (Organisation und Umfang der möglichen Telefonie)
  • Anhang 5 Text-Chatfunktion (Beschreibung der Chatfunktion)
  • Anhang 6 Onlineshop (Beschreibung und Bebilderung des Onlineshops)
  • Anhang 7 Lieferwege (Beschreibung und Nachweis der Lieferwege)

Bitte erstellen Sie die Anhänge individuell für Ihr Unternehmen und fügen Sie diese dem Beitrittsantrag unter der Rubrik Dokumente bei.

Aktualisiert am: