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Wunscharzneimittel

Bild: Apothekerin sucht nach einem verschriebenen Medikament.

Unsere Kundinnen und Kunden können bei der Verordnung eines Arzneimittels abweichend von unseren Rabattvertragsarzneimitteln gegen Kostenerstattung ein anderes Arzneimittel wählen. Voraussetzung ist, dass ein Kassenrezept ausgestellt wurde und kein Aut-idem-Kreuz gesetzt ist. Die Kundin oder der Kunde zahlt bei Ihnen den vollen Preis für das Arzneimittel und kann sich später von der DAK-Gesundheit einen Teil zurückerstatten lassen.

Vorgehen für Kundinnen und Kunden

Die Kundin oder der Kunde benötigen von Ihnen einen Ausdruck der Verordnung mit folgenden Angaben:

  • Name der Kundin oder des Kunden
  • Angaben zum verordneten und abgegebenen Arzneimittel: PZN, Bezeichnung, Menge/Stückzahl, Darreichungsform, Anbieter, Apothekenverkaufspreis, Angabe aut-idem ja/nein
  • Hinweis, dass es sich um die Abgabe eines Wunscharzneimittels handelt
  • Rezept-ID
  • Nachweis über die von der bzw. dem Versicherten bezahlten Beträge (Quittung)
     
Das ist so im Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung geregelt. Details dieser Regelung können Sie bei Bedarf in §15 des Rahmenvertrages über die Arzneimittelversorgung einsehen. Nur wenn diese Angaben der Krankenkasse vorliegen, kann eine reibungslose Erstattung erfolgen.

Für Ihre Abrechnung

Sie geben das Originalrezept bzw. E-Rezept in die Abrechnung und können unter Angabe der Sonder-PZN 02567024 und Faktor 7 für den entstandenen Aufwand 50 Cent plus Mehrwertsteuer in Rechnung stellen. Außerdem muss die PZN des Wunscharzneimittels angegeben und in das Feld Taxe „0“ gedruckt werden.

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