Wunscharzneimittel

Unsere Kundinnen und Kunden können bei der Verordnung eines Arzneimittels abweichend von unseren Rabattvertragsarzneimitteln gegen Kostenerstattung ein anderes Arzneimittel wählen. Voraussetzung ist, dass ein Kassenrezept ausgestellt wurde und kein Aut-idem-Kreuz gesetzt ist. Die Kundin oder der Kunde zahlt bei Ihnen den vollen Preis für das Arzneimittel und kann sich später von der DAK-Gesundheit einen Teil zurückerstatten lassen.
Vorgehen für Kundinnen und Kunden
Die Kundin oder der Kunde benötigen von Ihnen einen Ausdruck der Verordnung mit folgenden Angaben:
- Name der Kundin oder des Kunden
- Angaben zum verordneten und abgegebenen Arzneimittel: PZN, Bezeichnung, Menge/Stückzahl, Darreichungsform, Anbieter, Apothekenverkaufspreis, Angabe aut-idem ja/nein
- Hinweis, dass es sich um die Abgabe eines Wunscharzneimittels handelt
- Rezept-ID
- Nachweis über die von der bzw. dem Versicherten bezahlten Beträge (Quittung)
Für Ihre Abrechnung
Sie geben das Originalrezept bzw. E-Rezept in die Abrechnung und können unter Angabe der Sonder-PZN 02567024 und Faktor 7 für den entstandenen Aufwand 50 Cent plus Mehrwertsteuer in Rechnung stellen. Außerdem muss die PZN des Wunscharzneimittels angegeben und in das Feld Taxe „0“ gedruckt werden.
Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Abrechnungen für Leistungserbringer in der Pflege
Für Leistungserbringer im Pflegebereich: Tipps und Hinweise für die Abrechnung unterschiedlicher Pflegeleistungen.

Vergütung pharmazeutischer Leistung
Für Apotheken: Infos zur Vergütung pharmazeutischer Leistungen

Pharmazeutische Dienstleistungen
Für Apotheken: Der einfache Weg zur Abrechnung