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Wahlbekanntmachung & Abschriften der eingegangenen Vorschlagslisten & Wahl Gruppe der Arbeitgeber

Logo der Sozialwahl 2023: Illustration eines roten Briefumschlags mit Augen und Mund sowie dem Text "Für Gesundheit und Rente."

Bei der DAK-Gesundheit entscheiden die wahlberechtigten Mitglieder demokratisch, wer sich in der Selbstverwaltung für ihre Interessen einsetzen wird. Dafür wählen sie aus ihren Reihen insgesamt 28 Verwaltungsratsmitglieder, die zusammen mit zwei Verwaltungsratsmitgliedern der Arbeitgeber den Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit bilden. Diese Männer und Frauen aus ganz Deutschland und den unterschiedlichsten Berufen und sozialen Gruppen kennen sowohl die Interessen der Beitragszahler als auch die der Patienten. Sie behalten beide im Blick, setzen sich für die Belange aller Kunden ein und gestalten so die Krankenversicherung aktiv mit. Der Verwaltungsrat trifft für die DAK-Gesundheit alle Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Die Sozialwahl ist gelebte Demokratie. Die dadurch legitimierten Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter vertreten die Interessen der Versicherten und Arbeitgeber auch gegenüber der Politik. Dieser Einfluss wird durch eine möglichst hohe Wahlbeteiligung gestärkt.

Stichtag für die nächste Sozialwahl ist der 31. Mai 2023. Das Besondere an der bevorstehen Wahl ist, dass sie per Briefwahl und erstmals auch als Onlinewahl stattfindet.

Wahlbekanntmachung

Die Wahlberechtigten der DAK-Gesundheit können zwischen dem 17. April 2023 und dem 31. Mai 2023 ihre Stimme zur Sozialwahl 2023 abgeben.

Abschriften der eingegangenen Vorschlagslisten

Hier können Sie die Abschriften der Vorschlagslisten und der Niederschriften, die zur Wahl des Verwaltungsrates der DAK-Gesundheit eingegangen sind, ansehen.

Der Wahlausschuss für die Sozialversicherungswahl bei der DAK-Gesundheit hat in seiner Sitzung am 9. Januar 2023 über die Zulassung der Vorschlagslisten entscheiden.

Die Abschriften bleiben bis zum Ablauf des Wahltages hier einsehbar. Der Wahltag ist der 31. Mai 2023.

Wahl Gruppe der Arbeitgeber

Es wird die Ermittlung des Wahlergebnisses für die Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Gruppe der Arbeitgeber im Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit im Jahr 2023 gemäß § 28 Abs. 2 SVWO bekannt gemacht.

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