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Sitzung vom 30. März 2017

Ganz im Zeichen des Superwahljahres 2017 stand die März-Sitzung des Verwaltungsrates in Hamburg. Die Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter verabschiedeten ein Positionspapier zur Bundestagswahl. Außerdem diskutierte das Parlament Strategien des betrieblichen Gesundheitsmanagements für die Zukunft und Aspekte der Sozialwahl.

Forderungen an die zukünftige Bundesregierung

„Die Herausforderungen, denen sich eine neue Regierung stellen muss, sind groß“, sagte Dieter Schröder, Vorsitzender des Verwaltungsrates in seinem Statement zu Beginn der Sitzung. Neben verschiedenen struktur- und versorgungspolitischen Aufgaben im Gesundheitsbereich stehe auch eine Reform des Finanzierungsmodells an. „Es geht um die vollständige Rückkehr zur Finanzautonomie der gesetzlichen Krankenkassen“, so Schröder. „Wir wollen wieder kassenindividuell einen Gesamtbeitragssatz festlegen, den dann die Mitglieder und ihre Arbeitgeber je zur Hälfte übernehmen.“ Diese Forderung nach Beitragsparität ist auch im Sinne der im Verwaltungsrat vertretenen Arbeitgeber. Horst Zöller, stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrates, betonte am Rande der Sitzung: „Ich bin als Vertreter der Arbeitgeber überzeugt, dass die Rückkehr zur Beitragsparität eine leistungsfähige und effiziente Gesundheitsversorgung befördern wird.“

Gesundes Arbeiten in Betrieben

Angesichts großer demografischer und technologischer Umwälzungen wird gesundes Arbeiten immer wichtiger. Die DAK-Gesundheit ist den Arbeitgebern ihrer Mitglieder beim betrieblichen Gesundheitsmanagement, kurz BGM, schon heute ein kompetenter Partner. Um für die Zukunft gewappnet zu sein, hat die DAK-Gesundheit einen wissenschaftlichen BGM-Beirat, der jetzt ein Thesenpapier veröffentlicht hat. „Wir diskutieren heute nicht mehr über die Notwendigkeit des betrieblichen Gesundheitsmanagements, sondern über bestmögliche Strategien und deren Umsetzung“, erklärt Horst Zöller. „Das Thesenpapier, das wir im Verwaltungsrat beschlossen haben, gibt hierzu ein Jahr nach dem Präventionsgesetz wichtige Impulse.“ Es beleuchte den Rahmen, in dem wir Präventionsmaßnahmen für die berufliche Lebenswelt von morgen entwickeln können, so Zöller.

Das einstimmig verabschiedete Thesenpapier zum Download:

Bekenntnis zur Urwahl

„Wir bei der DAK-Gesundheit haben alle sechs Jahre eine echte Wahl für den Verwaltungsrat, eine Urwahl“, erklärte Dieter Schröder zum Thema Sozialwahl. Das sei nicht selbstverständlich, denn andere Kassen verzichteten auf eine Wahlhandlung. Der Verwaltungsrat fordert eine Wahlrechtsreform, um Urwahlen zu forcieren. „Sie sollen überall dort, wo sinnvoll und umsetzbar, zum Standard werden“, so Schröder. Zudem sollten Online-Wahlen bereits bei den kommenden Sozialwahlen 2023 durchgeführt werden. „Die Chance zur Wahl per Mausklick stellt eine zeitgemäße Variante dar, die unsere Sozialwahl zukunftsfähig macht“, so Schröder.

Die DAK-Gesundheit informiert ihre wahlberechtigten Mitglieder auf unterschiedlichen Wegen über die zur Wahl stehenden Kandidaten und Listen. Beispielsweise über Gesundheitsterminals, die bundesweit in ausgewählten Apotheken stehen und die Selbstdarstellungen der Listenträger auf ihren Bildschirmen präsentieren.

Statement

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