Sitzung vom 21. Dezember 2017
Die Regierungsbildung war Thema auf der letzten Verwaltungsratssitzung des Jahres in Berlin. Die Selbstverwalter adressierten ihre Forderungen zur Gesundheitspolitik an die verhandelnden Parteien. Außerdem auf der Tagesordnung: der Haushalt 2018 und die Entscheidung über den kassenindividuellen Beitragssatz.
Reformforderungen bekräftigt
„Die Herausforderungen, denen sich eine neue Regierung stellen muss, sind groß“, sagte Dieter Schröder, Vorsitzender des Verwaltungsrates in seinem Statement zu Beginn der Sitzung. Es stünden verschiedene struktur- und versorgungspolitische Aufgaben im Gesundheitsbereich an. Der Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit bekräftigte die Positionen aus dem sogenannten „Gesundheitspolitischen Kompass“, den das Gremium im März zur Bundestagswahl 2017 beschlossen hatte. „Wir fordern insbesondere eine Rückkehr zur paritätischen Finanzierung, eine Veränderung der Aufsichtszuständigkeiten bei den Krankenkassen und eine Reform des Morbi-RSA. Die Selbstverwalter kritisieren „Webfehler“ im krankheitsorientierten Finanzausgleich der gesetzlichen Krankenkassen. „Manche Kassen werden ungerechtfertigt besser gestellt und andere systematisch benachteiligt“, erklärte Horst Zöller, stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender.
Haushaltsdebatte und Beitragsentscheidung
Der Haushalt 2018 der DAK-Gesundheit hat ein Volumen von über 22 Milliarden Euro. Allein für Krankenhausbehandlungen sind fast 7,3 Milliarden Euro vorgesehen, umgerechnet auf jeden Versicherten 3,54 Prozent mehr als im Vorjahr. Auf Arzneimitteln entfallen rund 3,7 Milliarden (plus drei Prozent) und auf ärztliche Behandlungen rund 3,6 Milliarden (plus drei Prozent).
Zur Finanzierung hat der Verwaltungsrat einen Gesamtbeitragssatz von 16,1 Prozent beschlossen. „Dank der stabilen Finanzlage bleibt unser Beitragssatz unverändert, obwohl wir steigende Ausgaben in den wichtigsten Leistungsbereichen haben“, erklärte Dieter Schröder in der Haushaltsdebatte. „Wir investieren in die Qualität der Versorgung und in hochwertige Leistungen für unsere Versicherten.“ So hatte der Verwaltungsrat beispielweise noch in der letzten Legislaturperiode besondere Satzungsleistungen für Diabetiker und erweiterte Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere, Kinder und Jugendliche beschlossen.
Neuer Wahltarif
Bereits in ihrer Septembersitzung 2017 hatten die Verwaltungsräte einem neuen sogenannten Selbstbehalt-Tarif zugestimmt: DAK Fit & Travel ist für alle Mitglieder ab 16, die ins Fitness-Studio oder den Sportverein gehen und auf Auslandsreisen durch notwendige Reiseschutzimpfungen gut geschützt sein wollen. „Wer sich für diesen Tarif entscheidet, erhält ein attraktives Zusatzschutzpaket“, erklärte Horst Zöller. „Im Gegenzug ist man zu einem Selbstbehalt von bis zu 180 Euro jährlich verpflichtet, sollte man stationär ins Krankenhaus müssen.“ Die Details zu dem Wahltarif, den die DAK-Gesundheit für ihre Versicherten anbietet, werden im DAK-Gesundheits-Tarif-Katalog geregelt. Er ist als Anlage Bestandteil der Satzung.