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Sitzung vom 24. Oktober 2024

Im Kontext der Ergebnisse des GKV-Schätzerkreises beschließt der Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit in seiner Sitzung am 24.10.2024 in Hamburg die folgende Resolution zur kritischen finanziellen Lage der gesetzlichen Krankenkassen sowie zu Möglichkeiten der Stabilisierung der GKV-Finanzen und zur Stärkung der Selbstverwaltung gegenüber dem Gesetzgeber.

Verwaltungsrats-Resolution

„Am 15. Oktober 2024 hat der GKV-Schätzerkreis die höchste Steigerung des durchschnittlichen (Zusatz)Beitragssatzes seit einem halben Jahrhundert um 0,8 Prozentpunkte ermittelt. Darüber hinaus ist eine Anpassung des Beitragssatzes für die Soziale Pflegeversicherung (SPV) von voraussichtlich 0,3 Prozentpunkten notwendig, um die Zahlungsfähigkeit der SPV sicherzustellen. Über 74 Millionen Versicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Sozialen Pflegeversicherung (SPV), darunter 5,5 Millionen Versicherte der DAK-Gesundheit, sind davon unmittelbar betroffen. Dieser vermeidbare Rekordanstieg der Beitragssätze zum kommenden Jahr muss ein Weckruf für die Politik sein. Jetzt ist es an der Zeit, endlich die Ungerechtigkeiten in der Finanzierung von GKV und SPV zu beheben sowie die andauernden und zunehmenden Belastungen der gesetzlich Versicherten zu beenden. Der Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit fordert die Politik auf, die folgenden Maßnahmen unverzüglich umzusetzen und damit den vermeidbaren Rekordanstieg der Beitragssätze abzuwenden:

1. Versprechen aus dem Ampel-Koalitionsvertrag zur GKV-Finanzierung umsetzen

Im Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition wurden umfangreiche Vorhaben zur nachhaltigen Stärkung der GKV-Finanzierung vereinbart, jedoch folgende, für uns besonders wichtige, bis heute nicht umgesetzt. Gesetzlich Versicherte müssen mit ihren Beiträgen weiter staatliche Aufgaben und damit den Bundeshaushalt querfinanzieren. Ein ordnungs- und sozialpolitisch unhaltbarer Zustand, der zu einer übermäßigen Belastung kleiner und mittlerer Einkommen sowie zu höheren Beitragssätzen insgesamt führt. Angesichts der höchsten Beitragssatzanhebung seit einem halben Jahrhundert müssen die vereinbarten Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV-Finanzierung unverzüglich angegangen und noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden. Dazu gehören vorrangig die kostendeckende Finanzierung der Beiträge für Bürgergeldempfangende, die Dynamisierung des Bundeszuschusses sowie insbesondere der Verzicht auf die hälftige Finanzierung des Krankenhaus-Transformationsfonds durch die GKV. Die notwendigen Finanz- und Strukturreformen müssen bis zum Ende der laufenden Wahlperiode auf den Weg gebracht werden, um das Gesundheitswesen mittelfristig zukunftsfest zu machen. Kurzfristig ist eine sachgerechte Anhebung des Allgemeinen Beitragssatzes statt des Zusatzbeitrages vorzusehen, um den neuen Realitäten der GKV-Finanzen zu entsprechen. Angesichts der flächendeckenden Unterschreitung der Mindestrücklage würde ein ruinöser Beitragswettbewerb die Finanzkrise der GKV weiter verschärfen.

2. Unverzügliche Rückzahlungen der durch die Pflegekassen gezahlten Corona-Hilfen 

Während der Corona-Pandemie haben die Pflegekassen im Auftrag des Staates umfangreiche Zahlungen außerhalb ihres Aufgabenbereiches aus ihren Rücklagen übernommen, um in der außergewöhnlichen Krisensituation die Aufrechterhaltung der Pflege zu ermöglichen. Dazu gehören etwa die Finanzierung von Corona-Tests – auch für Privatversicherte – und die Zahlung von Prämien an Pflegekräfte. Obwohl der Staat eine Rückzahlung der Mittel zugesichert hat, sind noch immer knapp sechs Milliarden Euro nicht bezahlt worden. Eine verfassungswidrige Zweckentfremdung von SPV-Beitragsgeldern, wie ein von der DAKGesundheit vorgelegtes Gutachten eindeutig aufzeigt. Diese fehlenden Milliarden aus Steuermitteln sind ein Hauptgrund für die aktuelle Finanzkrise der SPV. Wir fordern die Bundesregierung nachdrücklich auf: Durch die verfassungsrechtlich gebotene Rückzahlung muss die Beitragserhöhung in der SPV zum kommenden Jahreswechsel gänzlich verhindert werden!

3. Einräumung eines weitgehenden Klagerechts für die Gesetzlichen Krankenkassen 

Pflege-Prämien in der Corona-Pandemie, Transformationsfonds der Krankenhausreform, Gesundheitskosten von Bürgergeldempfangenden: Beitragsgelder der GKV und SPV wurden und werden regelhaft von der Politik verfassungswidrig für die Finanzierung von staatlichen Aufgaben zweckentfremdet. Wo die Schuldenbremse oder politische Differenzen eine ordnungspolitisch korrekte Finanzierung über den Bundeshaushalt verhindern, „bedienen“ sich Politikerinnen und Politiker gern an den Beitragsmitteln der meist wehrlosen Beitragszahlenden der GKV und SPV. Denn Kranken- und Pflegekassen haben keine Möglichkeit, gesetzgeberische Maßnahmen auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen zu lassen, selbst wenn die Zweckentfremdung von Beitragsmitteln auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden soll. Um eine unrechtmäßige Verwendung der Beitragsmittel zu verhindern, braucht die Selbstverwaltung die Möglichkeit zur verfassungsrechtlichen Prüfung der Verwendung von Beitragsmitteln. Wir appellieren an die Bundesregierung sowie an die Mitglieder des Deutschen Bundestages: Vermeiden Sie die historischen Beitragssatzanhebungen in der GKV und SPV. Sorgen Sie für eine solidarische und gerechte Finanzierung der GKV und SPV. Setzen Sie die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag endlich um, refinanzieren Sie die verfassungswidrig zweckentfremdeten Beitragsmittel in der Pflege und sorgen Sie für eine rechtssichere Beitragsverwendung heute und in der Zukunft.“


Roman G. Weber, Vorsitzender, und Dr. Johannes Knollmeyer, stellvertretender Vorsitzender, für den Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit.

Statements


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