Sitzung vom 13. März 2024
Der Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit hat in seiner Sitzung am 13. März unter anderem eine Satzungsänderung zur erweiterten Brustkrebsfrüherkennung beschlossen.
Verwaltungsratssitzender Roman G. Weber nutzte die erste Sitzung des Jahres, um eine kurze Rückschau auf das vergangene Jahr zu halten. Er betonte, dass der stabile Haushalt und die damit verbundene Verhinderung der Erhöhung des Zusatzbeitrags zum Jahreswechsel eine gemeinsame Leistung aller Mitarbeitenden der DAK-Gesundheit war. „Dieses Ergebnis hat man zusammen geschafft und im Getriebe der DAK-Gesundheit haben alle erfolgreich zusammengewirkt“, so der Vorsitzende in seinem Statement. Dafür sprach er seinen Dank aus.
Sorgen bereitet Weber jedoch die demografische Entwicklung Deutschlands und die mangelnde Vorbereitung der Politik auf den Umstand, dass die Kohorte der 19 Millionen Babyboomer sich dem hohen Alter nähert. Das deutsche Gesundheitswesen ist jetzt schon das teuerste Europas. Es könne nicht sein, dass nur die Beitragszahler die Kosten der Veränderung durch immer höhere Zahlungen tragen, während Stakeholder und Lobbygruppen weiterhin statt Veränderungen nur immer mehr vom Kuchen haben wollten, sagt Weber,
Die alleinige Belastung der GKV-Versicherten wird besonders im Zusammenhang mit der Finanzierung der Krankenhausreform deutlich. Hinter der im offiziellen Wording genannten „Beteiligung des Bundes“ verbirgt sich die Kostentragung allein durch die GKV. An dieser Stelle zeigte Weber sich dankbar, dass DAK-Vorstandsvorsitzender Andreas Storm die Erstellung eines Gutachtens angeregt hat, um die Verfassungsmäßigkeit dieser Pläne überprüfen zu lassen.
Abschließend betonte Weber die Aufgabe der Selbstverwalter, die Ungerechtigkeiten anzusprechen und die Mittel, die unserer pluralistischen Gesellschaft zur Verfügung stehen, auch zu nutzen.