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Selbsterklärung zur Barrierefreiheit: Webseiten auf dem Prüfstand

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter Externer Linkwww.dak.de veröffentlichten Webseiten der DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20095 Hamburg. Darunter fallen auch sämtliche „Portale“ und Unterseiten von Externer Linkwww.dak.de. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist es sowohl unsere Pflicht als auch selbstbestimmtes Ziel, Inhalte nach den Vorgaben der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) anzubieten, um die Richtlinie (EU) 2016/2102 umzusetzen. Gleichzeitig sollen alle Inhalte die Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG) erfüllen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Abs. 1 bis 4 und § 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf Grundlage von § 12d Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erlassen wurden. Zudem verpflichet die EU-Richtlinie 2102 aus 2016 öffentliche Stellen zu barrierefreien Webangeboten.

Die Einhaltung der Anforderungen wurde intern überprüft mit dem Ergebnis, dass momentan alle BITV-Vorgaben nahezu annähernd erfüllt sind. Demnach sind die Webseiten-Inhalte im Wesentlichen für alle Nutzergruppen zugänglich. Weitere kontinuierliche Auswertungen bezüglich der BITV-Maßstäbe sind in Planung. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht barrierefrei.

Unvereinbarkeit mit BITV 2.0:

  • Die Titel der Suchergebnisse entsprechen nicht vollständig dem Erfolgskriterium BITV 2.0: 9.1.2.4 „Seiten haben einen aussagekräftigen Titel“. Wir planen, dies im Rahmen einer Neugestaltung der Suchergebnisse bis Ende des Jahres 2025 zu beheben.
  • Die Mindesthöhe von 24 px bei interaktiven Elementen wird nicht durchgehend eingehalten. BITV 2.0: 9.2.5.5 – Bedienelemente haben eine ausreichende Größe. Wir beabsichtigen, dies entweder durch Entfernung oder Anpassung der betroffenen Elemente bis Ende des Jahres 2025 zu korrigieren.
  • Die Anfahrtsinformationen in unserer Servicezentrumssuche erfüllen das Erfolgskriterium BITV 2.0: 9.1.1.1 „Nicht-Text-Inhalte sind durch Text erfassbar“ nicht vollständig. Wir werden die Darstellung der Elemente ohne visuellen Indikator im Zuge eines Updates der Icon-Bibliothek bis Ende September 2025 anpassen.
  • Texte mit fixer Aspect-Ratio und erhöhtem Letter Spacing werden derzeit teilweise abgeschnitten. BITV 2.0: 9.1.4.4 – Text kann ohne Informationsverlust vergrößert werden. An einer Lösung wird gearbeitet und eine Umsetzung ist bis Ende November 2025 geplant.
  • Vereinzelt sind noch Elemente mit suboptimalem Farbkontrast vorhanden. BITV 2.0: 9.1.4.3 – Kontraste von Texten ausreichend. Wir arbeiten bereits an einem Farbkonzept.
  • Externe Module, wie beispielsweise unser Videoplayer oder Google Maps, erfüllen ebenfalls nicht vollständig das Erfolgskriterium BITV 2.0: 9.1.2.2, 9.2.1.1, 9.2.4.7. Wir bzw. die verantwortlichen Dienstleister streben eine Aktualisierung dieser Module an. Die Servicezentren sind jedoch auch ohne Bedienung der Kartenoberfläche auffindbar und barrierefrei.
  • Nicht alle PDF-Dokumente sind derzeit barrierefrei. Wir arbeiten kontinuierlich und sukzessive an einer barrierefreien Lösung. 
  • Einige Labels und Alt-Texte sind noch zu generisch und erfüllen daher nicht vollständig das Erfolgskriterium BITV 2.0: 9.1.1.1 bzw. BITV 2.0: 9.4.1.2. Wir arbeiten daran, diese bis Ende des Jahres 2025 barrierefrei zu gestalten.

Datum der Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 25. Juni 2025 erstellt.

Barriere melden: Feedbackfunktion und Kontaktangaben

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen? Oder möchten Sie weitere Informationen zur Umsetzung unserer Barrierefreiheit erfragen? Dann nutzen Sie bitte das Formular Barriere melden" 

 

Die DAK-Gesundheit stellt sich vor:

Schlichtungsverfahren

Menschen mit Behinderungen können sich an die Schlichtungsstelle nach §16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden, nachdem sie uns eine Barriere gemeldet haben, wenn sie der Auffassung sind, unsere Webseite benachteilige sie. Das Gleiche gilt für Verbände von Menschen mit Behinderungen, denen nach den Voraussetzungen des §15 Absatz 3 BGG eine Anerkennung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erteilt worden ist. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und sämtliche Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit der Schlichtungsstelle finden Sie unter: Externer Linkwww.behindertenbeauftragter.de
Aktualisiert am:
Telefonkontakt
040 325 325 555

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