Selbsterklärung zur Barrierefreiheit: Webseiten auf dem Prüfstand
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 3 Absatz 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf Grundlage von Paragraph 12d Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erlassen wurden.
Die Einhaltung der Anforderungen wurde von der Firma adesso mobile solutions GmbH gründlich überprüft mit dem Ergebnis, dass momentan alle BITV-Vorgaben nahezu annähernd erfüllt sind. Demnach sind die Webseiten-Inhalte im Wesentlichen für alle Nutzergruppen zugänglich. Weitere kontinuierliche Auswertungen bezüglich der BITV-Maßstäbe sind in Planung. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht barrierefrei.
Unvereinbarkeit mit BITV 2.0:
- Vereinzelt existieren noch Designelemente mit suboptimalem Farbkontrast.
- Noch nicht alle PDF-Dokumente sind barrierefrei.
Geplante Änderungen
Die punktuellen Einschränkungen durch Barrieren, die bei der letzten Überprüfung identifiziert wurden, sind bereits Bestandteil der laufenden Qualitätssicherung. Unsere Fachleute arbeiten an den Lösungen, um die Barrieren zu beseitigen.
Die vollständige Umstellung auf unser neues Content-Management-System wird einen großen Beitrag zur Barrierefreiheit leisten. Ab ca. Mai 2024 kommt die neue Software zum Einsatz, die existierende und neue Inhalte unserer Website auf Barrieren prüft und somit unserem Ziel, eine bestmögliche Barrierefreiheit für unsere Internetpräsenz zu gewährleisten.
Datum der Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 17. April 2024 erstellt.
Barriere melden: Feedbackfunktion und Kontaktangaben
Die DAK-Gesundheit stellt sich vor: