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Compliance

Die DAK-Gesundheit bekennt sich zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung und handelt im Einklang mit rechtlichen und unternehmensinternen Vorschriften, dem Gemeinwohl und ethischen Grundwerten. In der modernen Unternehmenskultur der DAK-Gesundheit genießen Integrität und rechtskonformes Verhalten höchste Priorität.

Missständen und Regelverstößen muss durch geeignete Maßnahmen entgegengewirkt werden. Ihre sachdienlichen Hinweise helfen uns dabei. Damit können Risiken für die DAK-Gesundheit minimiert sowie finanzielle Schäden, auch für unsere Versicherten, abgewendet werden.

Bei einem Verdacht auf ein Fehlverhalten von Leistungserbringern melden Sie diesen bitte über die Meldeplattform Manipulationsverdacht an die Stelle für Fehlverhaltensbekämpfung im Gesundheitswesen der DAK-Gesundheit nach § 197a SGB V.

Jeder kann Hinweise auf Regel- und Rechtsverstöße abgeben. Zu den Regelverstößen zählen beispielsweise Diskriminierung, Korruption, Betrug, Untreue, Unterschlagung, Diebstahl, Geldwäsche, Wettbewerbsdelikte sowie Verstöße gegen den Datenschutz oder das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

Über unser Externer Linkelektronisches Hinweisgebersystem können Sie Ihre Hinweise auch anonym abgeben. Bitte beschreiben Sie dabei den Sachverhalt so genau wie möglich. Ein abgegebener Hinweis wird von den Compliance-Beauftragten der DAK-Gesundheit geprüft und bearbeitet. Bei Nutzung des geschützten Postfachs erhält der/die Hinweisgebende unter Anonymitätswahrung eine Rückmeldung und kann darüber während der Bearbeitung im Kontakt bleiben. Es geht dabei um die Möglichkeit, Missstände in einem geschützten Umfeld unter Wahrung der Anonymität vertraulich und technisch abgesichert melden zu können. Das Verdächtigen einer anderen Person kann für diese zu schwerwiegenden Konsequenzen führen. Das Hinweisgebersystem ist daher sorgsam und verantwortungsvoll zu nutzen. Hinweisgebende werden angehalten, nur solche Informationen weiterzugeben, von deren Richtigkeit sie nach bestem Wissen und Gewissen überzeugt sind. Wissentlich falsch abgegebene Hinweise können mit straf- und arbeitsrechtlichen Maßnahmen geahndet werden.
Darüber hinaus ist das Hinweisgebersystem nicht für allgemeine Beschwerden zu nutzen. Bitte verwenden Sie hierfür das Formular Lob und Beschwerde.

Der Compliance-Verhaltenskodex der DAK-Gesundheit

Sowohl das Vertrauen unserer Kundinnen und Kunden als auch unserer Mitarbeitenden sowie die gute Reputation der DAK-Gesundheit sind wichtige Maximen unseres Handelns. Aus diesem Grunde hat die DAK-Gesundheit einen Compliance-Verhaltenskodex festgelegt. Die DAK-Gesundheit bekennt sich zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung und handelt im Einklang mit rechtlichen und unternehmensinternen Vorschriften, dem Gemeinwohl, ethischen Grundwerten sowie den Kernwerten der DAK-Gesundheit: Gesundheit, Empathie, Anspruch, Zukunftsorientierung und Transparenz.

Der Compliance-Verhaltenskodex kann hier eingesehen werden.
 

Ihr Kontakt zu Compliance bei der DAK-Gesundheit

Compliance-Beauftragte der DAK-Gesundheit

Für Fragen und Hinweise steht Ihnen die Compliance Beauftragte gerne zur Verfügung.

DAK-Gesundheit
Compliance-Beauftragte
Nagelsweg 27 - 31
20097 Hamburg
E-Mail: compliance@dak.de
Updated on:
Telefonkontakt
040 325 325 555

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