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Verhinderungspflege

Die häusliche Pflege bei der Verhinderung der Pflegeperson oder kurz Verhinderungspflege ist eine Erstattungsleistung. Das heißt, der Versicherte zahlt die Rechnung erst selbst und kann sich die Kosten dann erstatten lassen.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Schicken Sie die Rechnung direkt an die pflegebedürftige Person.
  • Reichen Sie bitte die Rechnungen in Papierform ein.
  • Auf der Rechnung muss erkennbar sein, dass es sich um eine Abrechnung nach § 39 SGB XI handelt.
  • Eine Direktabrechnung mit der Pflegekasse ist nur dann möglich, wenn Ihnen eine Abtretungserklärung vom Versicherten vorliegt.

Postzentren für die Direktabrechnung

Wenn Ihnen eine Abtretungserklärung für die Direktabrechnung vorliegt, schicken Sie die Rechnung bitte an das zuständige Postzentrum:

Bundesland 

Zentrale Postanschrift

Baden-Württemberg

DAK-Gesundheit Postzentrum, 22788 Hamburg

Bayern

DAK-Gesundheit Postzentrum, 22778 Hamburg

Berlin

DAK-Gesundheit Postzentrum, 22778 Hamburg

Brandenburg

DAK-Gesundheit Postzentrum, 22778 Hamburg

Bremen

DAK-Gesundheit Postzentrum, 22788 Hamburg

Hamburg

DAK-Gesundheit Postzentrum, 22788 Hamburg

Hessen

DAK-Gesundheit Postzentrum, 22777 Hamburg

Mecklenburg-Vorpommern

DAK-Gesundheit Postzentrum, 22788 Hamburg

Niedersachsen

DAK-Gesundheit Postzentrum, 22788 Hamburg

Nordrhein Westfalen

DAK-Gesundheit Postzentrum, 22777 Hamburg

Rheinland-Pfalz

DAK-Gesundheit Postzentrum, 22777 Hamburg

Saarland

DAK-Gesundheit Postzentrum, 22777 Hamburg

Sachsen

DAK-Gesundheit Postzentrum, 22778 Hamburg

Sachsen-Anhalt

DAK-Gesundheit Postzentrum, 22788 Hamburg

Schleswig-Holstein

DAK-Gesundheit Postzentrum, 22788 Hamburg

Thüringen

DAK-Gesundheit Postzentrum, 22778 Hamburg