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Abrechnungsadresse

Damit wir Ihre Abrechnung bezahlen können, übermitteln Sie bitte die

  • Rechnungen
  • elektronische Abrechnungsdaten
  • Urbelege und
  • rechnungsbegründende Unterlagen

an folgende Adresse:

DAK-Gesundheit
c/o DAVASO GmbH
Gärtnerweg 12
04425 Taucha
Institutionskennzeichen: 66 14 3003 5


Bei Fragen zu Ihrer Rechnung nutzen Sie bitte die Serviceoptionen des DAVASO-Portals  https://www.davaso.de/service/davaso-portal/ oder wenden Sie sich bitte an die Clearingstelle der DAVASO GmbH unter:

Telefon: 0341 25920-37

Telefax: 0341 25920-24

Telefonische Anfragen zur Abrechnung sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nur nach Eingabe einer PIN durch den Leistungserbringer möglich. Diese wird ausschließlich im Zusammenhang mit einer Registrierung im DAVASO Portal vergeben.

Formular für Ihren Beratungseinsatz

Datenübermittlung

Für die Datenübermittlung stehen Ihnen diese Verbindungen zur Verfügung:

  • E-Mail: edi302@davaso.de
    In der Betreffzeile der E-Mail tragen Sie bitte nur das Absender-IK ein.
  • FTAM over IP: Adresse: 195.243.159.138 (Auflösung von ftam.inter-forum.de), Port: 9000
  • FTP: ftp.inter-forum.de (die Kennung stimmen Sie bitte mit DAVASO/INTER-FORUM (Mail: info302@inter-forum.de oder Tel. 0341/259 20 66) ab 

Bei den Eintragungen beachten Sie bitte Folgendes:

  • Als „EMPFÄNGER_Nutzer“ und „EMPFÄNGER_PHYSIKALISCH“ tragen Sie in der Auftragsdatei bitte das IK 661430035 von DAVASO ein.
  • In den FKT-Segmenten tragen Sie als „IK des Kostenträgers“ bitte das IK 185830016 ein. Das ist das Haupt-IK der DAK-Gesundheit als Pflegekasse.

Testabrechnungen

Wenn Sie die Abrechnungen für häusliche Beratungseinsätze testen wollen, können Sie dafür die Supportseite von DAVASO nutzen. Dies ist mit den Prüfstufen 1 bis 3 für TA1-Daten möglich.

Weitere Informationen

Weitere Detailinformationen erhalten Sie auf den folgenden Internetseiten:

Rechtsgrundlagen

Für das Abrechnungsverfahren gelten die folgenden Rechtsgrundlagen:

  • § 105 SGB XI
  • Die einvernehmliche Festlegung - Regelung zur bundesweiten Vereinheitlichung des Abrechnungsverfahrens und zur Umsetzung des Datenträgeraustauschs nach § 105 SGB XI im Einvernehmen mit den Verbänden der der Leistungserbringer
Weitere Informationen
  • Der GKV-Spitzenverband stellt auf seinem Internetportal umfassende Informationen zum elektronischen Datenaustausch zur Verfügung: Datenaustausch der GKV
  • Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Webseiten des Verbandes der Ersatzkassen: vdek