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Entlastungsbetrag: Abrechnung

Hier erhalten Sie Informationen zur Abrechnung von Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI . Diese beinhalten die Kostenerstattung an Kunden und Kundinnen sowie die Abrechnung über Leistungserbringer als  Papierrechnungen oder Rechnungen im Datenaustausch nach § 105 SGB XI.

Kostenerstattung an Kunden und Kundinnen

Beim Entlastungsbetrag handelt es sich um eine Erstattungsleistung. Das heißt, der Versicherte zahlt seine Leistung zunächst selbst an seinen Leistungserbringer und reicht die Rechnung anschließend zur Erstattung bei seiner Pflegekasse ein. Rechnungen senden Sie bitte grundsätzlich an die pflegebedürftige Person.

Rechnung online einreichen: Entlastungsbetrag einreichen

Abrechnung über Leistungserbringer

Papierrechnungen

Bitte schicken Sie Ihre Papierrechnungen an folgende, nach Bundesländern aufgeteilte, zentrale Postanschriften:

Bundesland

Postanschrift

Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland

DAK-Gesundheit
Postzentrum
22777 Hamburg

Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen,  Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg

DAK-Gesundheit
Postzentrum
22788 Hamburg

Brandenburg, Berlin, Thüringen, Sachsen, Bayern

DAK-Gesundheit
Postzentrum
22778 Hamburg

Rechnungen im Datenaustausch nach § 105 SGB XI 

Sie wollen schnell und einfach Entlastungsleistungen für unsere Kunden mit uns abrechnen?

Was müssen Sie dafür tun:

  1. Melden Sie sich zum Datenaustausch bei uns an. 
  2. Erprobungsverfahren durchlaufen: Sie erhalten von uns eine Bestätigung über die Teilnahme am Erprobungsverfahren und damit am Datenaustausch. 
    Das heißt für Sie, Sie schicken uns im ersten Abrechnungsmonat sowohl Datensatz als auch den Urbeleg mit Papierrechnung und Leistungsnachweis. Genauere Informationen finden Sie unter „Fragen und Antworten“.
  3. Bestätigung „Ende Erprobungsverfahren“: Sie erhalten von uns ein Schreiben, wenn das Erprobungsverfahren erfolgreich abgeschlossen ist.
    Bitte denken Sie auch an die Umschlüsselung von der Erprobungsdatei in die Echtdatei. Hinweise entnehmen Sie gerne unten den „Fragen und Antworten“.
  4. Abrechnung per Datenaustausch: Nun müssen Sie nur noch den Datensatz an uns schicken. Den Urbeleg mit dem Leistungsnachweis können Sie ganz einfach unter Abrechnung Betreuungs- und Entlastungsleistungen hochladen. Die Versicherungsnummer der Pflegebedürftigen angeben und Leistungsnachweis inklusive Urbeleg hochladen. Sie können die Dokumente auch weiterhin per Post schicken.

Fragen und Antworten

Wie melde ich mich zum Datenaustausch an?
Sie haben die Möglichkeit, sich mit Ihrer Pflegeeinrichtung online bei der DAK-Gesundheit anzumelden. Dazu benötigen Sie das/die Institutionskennzeichen der teilnehmenden Einrichtung(en).
Jeder Leistungserbringer und Abrechnungsdienstleister, welcher sich für das Erprobungsverfahren angemeldet hat, erhält nach erfolgter Prüfung durch die DAK-Gesundheit ein Bestätigungsschreiben. Dieses enthält neben allgemeinen Informationen zum weiteren Ablauf auch den Starttermin und das Kennzeichen für das Erprobungsverfahren.

Was ist das Erprobungsverfahren?
Um am Verfahren teilnehmen zu können, muss jeder Leistungserbringer und Abrechnungsdienstleister ein Erprobungsverfahren durchlaufen. Das Ziel der Erprobungsphase besteht darin, dass für jeden Leistungserbringer und Abrechnungsdienstleister nach erfolgreicher Durchführung der Nachweis vorliegt, dass er syntaktisch und semantisch korrekte Dateien liefert, die von der DAK-Gesundheit technisch fehlerfrei verarbeitet werden können.

Wie läuft das Erprobungsverfahren ab?
Sie melden sich online zum Datenaustausch an und erhalten wenige Tage später eine Bestätigung über die Teilnahme am Datenaustausch und dem Erprobungsverfahren. Ab Beginn des Erprobungsverfahrens schicken Sie uns, sowohl den Datensatz als auch den Urbeleg inklusive Papierrechnung und Leistungsnachweis.

Hat die Abrechnung per Datensatz erfolgreich funktioniert, erhalten Sie von uns die Bestätigung über das Ende des Erprobungsverfahrens. Mit dem folgenden Abrechnungsmonat schicken Sie uns nur noch den Datensatz und keine Papierrechnung mehr.

Muss ich den Urbeleg weiterhin per Post schicken?
Auch wir als DAK-Gesundheit möchten noch nachhaltiger werden. Nutzen Sie unsere Online-Funktion und laden Sie den Urbeleg mit dem Leistungsnachweis einfach gleich hoch. Sie sparen den Postweg und das Porto.

Bitte bedenken Sie, dass der Leistungsnachweis immer nur je Versicherten einzeln hochgeladen werden kann. Je Versicherten können max. 2 Dokumente hochgeladen werden (Urbeleg + Leistungsnachweis). Abtretungserklärung und Papierrechnung benötigen wir nur während des Erprobungsverfahrens.
Der Datensatz ersetzt die Papierrechnung, daher benötigen wir keine Papierrechnung mehr.

Wie gehe ich mit einer Sammelrechnung um?
Schicken Sie uns den Datensatz wie gewohnt. Den Urbeleg laden Sie bitte mit dem Leistungsnachweis eines Versicherten hoch. Enthält der Datensatz mehrere Versicherte laden Sie bitte im Anschluss für jeden Versicherten den Leistungsnachweis einzeln hoch. Der Urbeleg muss nicht mehr bei jedem Versicherten hochgeladen werden, sondern nur beim Ersten.
Eine Papierrechnung brauchen wir je Versicherten nicht. Der Datensatz ersetzt die Papierrechnung.

Wie kann ich die Entlastungsleistung verschlüsseln?
Für die Entlastungsleistungen ist der allgemeine Schlüssel „1099099 Entlastungsleistungen“ nicht mehr gültig.
Seit 1.7.2023 gilt die neue technische Anlage zum Datenaustausch in der Version 5. Hier wurde eine neue Abrechnungspositionssummer für Entlastungsleistungen festgelegt.

10 = Entlastungsleistungen      

Art der Leistung

07 = Entlastungsleistungen      

Schlüssel Vergütungsart

0   = Datentechnisch nicht relevant        

Qualifikationsabhängige Vergütung

Und der Leistungsschlüssel endet mit der Art der Entlastungsleistung:

10 = Leistungen der Tages- und Nachtpflege

20 = Leistungen der Kurzeitpflege

30 = Leistungen ambl. Pflegedienst ohne Selbstversorgung

31 = Leistungen ambl. Pflegedienst mit Selbstversorgung

40 = Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote nach §45 a SGB XI

Beispiel vollständiger Leistungsschlüssel: 10 07 0 10

Wie muss ich den Datensatz verschlüsseln während des Erprobungsverfahrens?
Bei den Erprobungsdateien muss im Datenelement „Dateiindikator“, UNB-Segment der Schlüssel „1“ (=Erprobungsdatei) geschlüsselt sein.
Auf der gleichzeitig zu übermittelnden konventionellen Abrechnung muss ein entsprechendes Kennzeichen über die Erprobung auf jeder einzelnen Rechnung angebracht werden. Diese teilen wir Ihnen mit unserem Bestätigungsschreiben gesondert mit.

Erhalte ich eine Eingangsbestätigung für den gesendeten Datensatz?
Nein, Sie erhalten keine Eingangsbestätigung. Sollte die Datei jedoch aus einem bestimmten Grund nicht angenommen werden, informiert Sie die Bitmarck schriftlich darüber.

Wichtige Info zum Datenaustausch

Seit dem 1.7.2023 gilt eine neue technische Anlage. Fragen zu den Abrechnungsschlüsseln entnehmen Sie unserer FAQ Liste oder technischen Anlage.
Im Datenaustausch nach § 105 SGB XI ist seit 1.7.2020 die BITMARCK Service GmbH unsere Datenannahmestelle für die Leistungsart 10 - Entlastungsleistung nach § 45b SGB XI.

Empfänger der Daten:
URL:  dav-ftam.bitmarck-daten.de
E-Mail: le-dak@bitmarck-daten.de

Institutionskennzeichen (IK)
Als „EMPFÄNGER Nutzer“ (logischer Empfänger) und „EMPFÄNGER physikalisch“ geben Sie in der Auftragsdatei sowie als Empfänger-IK im UNB Segment bitte das IK 104593971 an.
Als „IK des Kostenträgers“ geben Sie das IK 185830016 (=Haupt-IK der DAK-Pflegekasse) ein.

Bei Fragen rund um den Datenaustausch wenden Sie sich bitte an: 
Service-BMS@bitmarck.de
Tel.: 0800 24862725

Wichtig!
Die Begleitunterlagen zum Datenträgeraustausch senden Sie bitte an die unter Papierrechnungen genannte Anschrift je nach Bundesland.

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