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Rollatoren

Rollatoren: Ältere Frau steht mit ihrem Rollator auf einer herbstlichen Wiese.

Fällt Ihnen das Gehen schwer? Sind Sie im Alltag dadurch sehr eingeschränkt? Dann ist ein Rollator vielleicht das Richtige für Sie.

Kostenübernahme

Die Kosten für einen Rollator übernimmt die DAK-Gesundheit im Rahmen von Pauschalen. Er wird Ihnen leihweise zur Verfügung gestellt. Voraussetzung ist bei der erstmaligen Versorgung eine ärztliche Verordnung. Diese gilt für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren. Für die weitere Versorgung erklären Sie lediglich gegenüber dem Vertragspartner, dass Sie den Rollator weiterhin benötigen.

Ein Eigenanteil fällt nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzliche Hilfsmittel-Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Vertragspartner zahlen. Private Aufzahlungen können entstehen, wenn Sie sich einen Wunschrollator aussuchen.

Darauf haben Sie Anspruch

  • einen qualitativ geprüften und für die Versorgung zugelassen Rollator. Zulässiges Nutzergewicht bis zu 150 kg, Gewicht (inklusive Zubehör) bis höchstens 10 kg
  • Sitzfläche zwischen den Seitenrahmen
  • Höhenverstellbarkeit der abrutschsicheren Schiebegriffe
  • sichere Fixierung der höhenverstellbaren Stützrohre
  • dosierbare Bremseinrichtung an den Hinterrädern mit Arretierung
  • lenkbare Vorderräder
  • alle Bereifungen nach Bedarf – vorrangig PU-Bereifung
  • gebrauchsstabile Ausführung (Bruchsicherheit)
  • bei medizinischem Bedarf ist ein Modell eines Leichtgewichtrollators (bis 9 kg) lieferbar.
  • abnehmbare/r Korb oder Tasche
  • Stockhalter
  • Bedienungsanleitung
  • bei medizinischer Notwendigkeit: Abnehmbares Tablett, Rückengurt/ -bügel
  • Einhaltung aller gültigen Hygiene-, Pflege- und Versorgungsstandards
  • geschultes Fachpersonal beim Vertragspartner
  • ausführliche Beratung und Angebot einer hinreichenden Anzahl von mehrkostenfreien  Rollatoren, die der ärztlichen Verordnung, dem Krankheitsbild und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit entsprechen
  • ausführliche Aufklärung bei Wunschversorgungen mit privaten Aufzahlungen. (Die DAK-Gesundheit übernimmt für fünf Jahre ab Auslieferung keine Kosten für Reparaturen, Zubehör, Austauschversorgungen etc. Die gesetzliche Gewährleistungspflicht ist jedoch einzuhalten.)
  • telefonische Erreichbarkeit des Vertragspartners montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr
  • individuelle Beratung und Erprobung unter Berücksichtigung des individuellen Wohnumfeldes
  • Einweisung in die Handhabung und Pflege des Rollators und ggf. erforderliche Nachbetreuung, bedarfsabhängige Anpassung und ggf. auch Einweisung beauftragter Betreuungspersonen
  • persönliche Auslieferung des Hilfsmittels an den Wohnort des Versicherten. Im Einzelfall kann die Lieferung auch an einem anderen vorübergehenden Aufenthaltsort des Versicherten innerhalb Deutschlands notwendig sein (z.B. Krankenhaus, Pflegeinrichtung). Ein Versand ist ausnahmsweise zulässig, wenn Sie ausdrücklich auf eine persönliche Lieferung verzichten. In diesem Falle ist die vorherige fernmündliche Beratung und Einweisung in die Handhabung/Betrieb des Hilfsmittels sowie dessen individuelle Anpassung sicherzustellen. Dabei hat sich der Vertragspartner davon zu überzeugen, dass Sie bzw. von Ihnen hinzugezogene Vertrauenspersonen auch in der Lage sein werden, das Hilfsmittel in Empfang sowie gefahrlos und eigenständig in Betrieb zu nehmen. Wünschen Sie eine nachträgliche persönliche Beratung/Anpassung vor Ort, hat der Vertragspartner diese unverzüglich sicherzustellen.
  • Lieferung frei Wohnung / Haus
  • Sicherstellung eines technischen Notdienstes und Reparatur oder Austausch gegen einen funktionsähnlichen und -fähigen Rollator spätestens jedoch innerhalb von drei Arbeitstagen.
  • kostenfreie Rückgabe und Entsorgung, grundsätzlich umgehend, spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen

Vertragspartner

Sie haben die freie Auswahl unter den Vertragspartnern der DAK-Gesundheit. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.

Rückgabe

Wenn Sie Ihren Rollator nicht mehr benötigen, informieren Sie bitte Ihren Vertragspartner.

Fragen und Antworten

Wo und wie kann ich die ärztliche Verordnung einlösen?

Welche Vertragspartner Ihre Region mit Rollatoren beliefern, können Sie ganz einfach unserem Hilfsmittellotsen entnehmen. Alternativ helfen Ihnen natürlich auch gerne unsere Kundenberater im DAK Beraterchat oder in einem DAK-Servicezentrum in Ihrer Nähe.
Reichen Sie einfach einem Vertragspartner Ihre ärztliche Verordnung mit Ihren Kontaktdaten per Post, Fax oder E-Mail ein. Bitte kontrollieren Sie, ob Ihre persönlichen Daten auf der ärztlichen Verordnung richtig eingetragen sind, und geben Sie unbedingt Ihre Telefonnummer mit an. Sie können Ihre Verordnung auch in Ihrem Servicezentrum der DAK-Gesundheit abgeben. Wir kümmern uns dann um alles Weitere.

Wie bekomme ich meinen Rollator?

Sobald der Vertragspartner die ärztliche Verordnung bekommen hat, setzt er sich mit Ihnen in Verbindung. Er berät Sie zum Produkt und stimmt mit Ihnen die Lieferung und Anpassung Ihres Rollators ab.

Alle unsere Vertragspartner garantieren qualitätsgeprüfte Produkte. Sie werden persönlich beraten und innerhalb weniger Tage beliefert. Reparaturen oder Ersatzlieferungen sind kostenlos.

Der Anbieter stellt Ihnen das Gerät leihweise zur Verfügung. Wird es nicht mehr benötigt, endet Ihre Leihfrist. Der Anbieter holt den Rollator dann bei Ihnen ab.

Was muss ich dafür bezahlen?

Für Sie fallen bis auf die gesetzliche Zuzahlung grundsätzlich keine Kosten an. Besondere Produkt-/Modellwünsche können jedoch zu einer privaten Aufzahlung führen. Bitte beachten Sie auch, dass wir uns nach den gesetzlichen Regelungen nicht an Kosten von Rollatoren beteiligen können, die Sie sich selbst im Einzelhandel oder bei Sanitätshäusern/Lieferanten ohne DAK-Vertrag  beschafft haben.

Was ist, wenn die Mietzeit meines Rollators ausläuft (Anschlussversorgung nach 5 Jahren)?

Der Vertragslieferant kümmert sich dann um alles Weitere und klärt die weitere Kostenübernahme direkt mit uns. Sofern Ihr bisheriger Anbieter kein Vertragspartner mehr ist, ist er berechtigt, das alte Gerät bei Ihnen abzuholen. Sie können dann ganz einfach und unkompliziert einen neuen Rollator  bei einem aktuellen Vertragspartner bestellen.

An wen wende ich mich mit weiteren Fragen?

Alle Fragen zu Rollatoren beantworten Ihnen gerne unsere Vertragspartner.

Natürlich können Sie auch unsere Kundenberater und Kundenberaterinnen in einem DAK-Servicezentrum in Ihrer Nähe ansprechen. Wir helfen Ihnen gerne!
Aktualisiert am:
040 325 325 555

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