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Patientenquittung

Die Patientenquittung ist eine Aufstellung sämtlicher Leistungen und Kosten, die über Ihre Gesundheitskarte abgerechnet wurden. Mit Ihr erhalten Sie zum Beispiel einen Überblick über Ihre ambulant ärztlichen Behandlungen und stationären Aufenthalte sowie deren Kosten.

Die Patientenquittung können Sie mit nur wenigen Klicks hier beantragen. Dazu müssen Sie in "Meine DAK" eingeloggt sein. Alternativ können Sie die Patientenquittung direkt in der DAK App anfordern.

Je nach Postlaufzeiten sollte sie die Patientenquittung spätestens nach einer Woche per Post bei Ihnen eingehen.


Wenn Sie "Meine DAK" und die DAK App nicht nutzen, können Sie die Patientenquittung in einer unserer Servicestellen oder über die DAK-Hotline beantragen: 040 325 325 555.

Was steht auf der Patientenquittung?

Die Patientenquittung listet alle abgerechneten Leistungen und ihre Kosten auf. Zu finden sind ambulante und stationäre Leistungen, zahnärztliche Leistungen, häusliche Krankenpflege, Hilfsmittel, Heilmittel und sonstige Leistungen, wenn Sie dafür Ihre Gesundheitskarte genutzt haben.

Wie errechnen sich die Beträge?

Der aufgelistete Betrag zeigt die Kosten für die aufgeführte Leistung. Wenn ein Arzt in einem Behandlungszeitraum mehrere Leistungen erbracht hat, sind die Beträge zusammengefasst.

Warum werden die Kosten und Arztbesuche meiner aktuellen Behandlung nicht angezeigt?

Es kann bis zu neun Monate dauern, bis alle Behandlungen abgerechnet sind. Erst dann erscheinen die Leistungen auf der Patientenquittung.

Warum werden mir unbekannte Ärzte aufgelistet?

Wenn Ihnen der Arzt oder die Ärztin nicht bekannt ist, kann es sich beispielsweise um einen sogenannten Labor-Arzt handeln, der von Ihrem behandelnden Arzt beauftragt wurde, um zum Beispiel ein großes Blutbild zu erstellen. Es können auch Ärztinnen und Ärzte erscheinen, die für eine Zweitmeinung eingebunden wurden. Dies kommt bei onkologischen und radiologischen Behandlungsbildern vor.

In der Patientenquittung ist eine Leistung aufgelistet, die ich nicht in Anspruch genommen habe. Was kann ich tun?

Sprechen Sie bitte mit dem zuständigen Arzt oder der Ärztin, die die Leistung abgerechnet hat. Für eine Korrektur der aufgelisteten Leistung benötigen wir eine ärztliche Bescheinigung, die begründet, warum diese Leistung beziehungsweise die Diagnose nicht korrekt ist.

Kann ich eine Patientenquittung für meine Kinder anfordern?

Ja, für Ihre minderjährigen Kinder können Sie die Patientenquittung beantragen. Wenden Sie sich dazu bitte an unsere Kundenberatung.  


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