Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit
Obwohl Sie fit und gesund sind, kann es passieren, dass Sie vorübergehend Hilfe und Pflege benötigen. Wir unterstützen Sie in dieser Zeit mit einer besonderen Leistung – der Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit.
Welche Kosten übernimmt die DAK-Gesundheit?
Wir übernehmen die Kosten für die Kurzzeitpflege bis zu einem Betrag von 1.774 Euro für maximal acht Wochen im Kalenderjahr. Darin enthalten sind Aufwendungen für folgende Leistungen:
- Pflegebedingte Hilfen, zum Beispiel beim Waschen, Aufstehen, Essen und Trinken.
- Medizinische Behandlungspflege, zum Beispiel Blutdruckmessen.
- Soziale Betreuung, zum Beispiel Unterstützung bei Behördengängen.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung zahlen Sie selbst.
Wie erhalte ich die Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit?
Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit erhalten Sie von der Krankenkasse, wenn Sie zum Beispiel nach einer schweren Krankheit oder Verschlimmerung einer Krankheit, einer ambulanten Operation oder Krankenhausbehandlung weiterhin Hilfe benötigen. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:
- Die Leistungen der häuslichen Krankenpflege reichen nicht aus.
- Sie haben keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung, weil sie nicht dauerhaft pflegebedürftig sind.
Sobald eine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 vorliegt, erhalten Sie Leistungen der Pflegekasse.