Krankschreibung per Videosprechstunde
Ärztinnen und Ärzte dürfen Sie per Videosprechstunde krankschreiben. Dafür müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Wir haben hier die wichtigsten Antworten für Sie.
Kann ich mich per Videosprechstunde krankschreiben lassen?
Ja, sofern Sie
- in der Arztpraxis bekannt sind und
- die Erkrankung eine Beurteilung per Video zulässt.
Viele grippale Infekte etwa sind von Medizinern in der Regel in einer Videosprechstunde erkennbar. Die meisten Erkrankungen sind allerdings naturgemäß nur durch eine Untersuchung in der Arztpraxis zu diagnostizieren.
Beachten Sie: Nicht jede Arztpraxis bietet eine Videosprechstunde an bzw. ist technisch für Videotelefonie ausgerüstet.
Für welchen Zeitraum darf die Krankschreibung per Videosprechstunde ausgestellt sein?
Ihr Arzt oder Ihre Ärztin darf Sie durch eine Videosprechstunde für maximal sieben Kalendertage krankschreiben.
Eine Folgekrankschreibung via Videosprechstunde ist nur zulässig, wenn die vorherige Krankschreibung persönlich festgestellt wurde. Für die Verlängerung muss also eine persönliche Feststellung erfolgen, wenn Sie vorher per Video krankgeschrieben wurden.
Ersetzt die Krankschreibung per Videosprechstunde den Arztbesuch?
Nein. Standard soll weiterhin der Arztbesuch sein – auch, weil die Diagnose im persönlichen Gespräch genauer ist. "Als Standard für die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit gilt weiterhin die unmittelbare persönliche Untersuchung durch eine Ärztin oder einen Arzt", sagte Monika Lelgemann vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). "Im Einzelfall soll aber die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit über eine Videosprechstunde möglich sein, ganz unabhängig von Pandemiegeschehnissen."