Neugeborenen-Hörscreening
Das Neugeborenen-Hörscreening ist eine wichtige Untersuchung, um festzustellen, ob bei einem Baby eine angeborene Hörstörung vorliegt. In Deutschland sind zwar nur rund 0,1 bis 0,3 Prozent der Neugeborenen davon betroffen. Eine Hörstörung sollte jedoch früh erkannt werden, um sie zu behandeln, da sonst die Sprachentwicklung negativ beeinflusst wird.
Wann sollte ich ein Neugeborenen-Hörscreening machen?
Es ist ratsam, so bald wie möglich nach der Geburt den Hörtest durchzuführen, um möglichst früh eine angeborene Hörstörung zu erkennen. In der Regel erfolgt die Untersuchung in den ersten zwei bis vier Lebenstagen. Das Neugeborenen-Hörscreening wird daher häufig noch direkt in der Geburtsklinik durchgeführt.
Sollten Sie nicht in einer Klinik entbinden, kann das Hörscreening auch in Kinderarztpraxen erfolgen, wenn sie entsprechend ausgestattet sind.
Vorsorgen lohnt sich – auch finanziell
Sie kümmern sich um die Gesundheit Ihres Kindes – und wir belohnen Sie mit Bonuspunkten, die Sie gegen Geldprämien und Zuschüsse eintauschen können. Das gilt auch für diese Vorsorgemaßnahme.
Wie funktioniert das Neugeborenen-Hörscreening?
Das Wichtigste zuerst: Das Hörscreening ist für die Neugeborenen schmerzfrei und schnell erledigt. Es kann auch bei schlafenden Kindern durchgeführt werden.
Zumeist wird das TEOAE-Verfahren angewendet. Das steht für transitorisch evozierte otoakustische Emission. Der Hörtest erfolgt mit einem Messgerät und einer Sonde. Die Sonde kommt in das Ohr des Babys. Sie sendet leise Testtöne aus, die von einem gesunden Innenohr zurückgeworfen werden. Das Messgerät nimmt die reflektierten Schallwellen auf und weist dadurch nach, dass das Gehör des Kindes funktioniert.
Sollte es Auffälligkeiten bei dem TEOAE-Test geben, wird der Test wiederholt. Bleibt das Testergebnis kontrollbedürftig, kann ein zweites Diagnoseverfahren angewendet werden, die AABR- oder BERA-Messung. Sie misst die Antworten des Hirnstammes auf Schallreize.
Kostenübernahme durch die DAK-Gesundheit
Uns ist wichtig, dass Ihr Kind gesund aufwächst. Die DAK-Gesundheit trägt daher auch die Kosten für das Neugeborenen-Hörscreening.