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HPV-Impfung: Schutz vor Krankheiten – darum ist die Impfung sinnvoll

Schutz vor schweren Krankheiten durch HPV-Impfung: Ärztin impft Mädchen.

Humane Papillomviren (HPV) sind Viren, die über den direkten Kontakt von Mensch zu Mensch übertragen werden. Sie treten sowohl bei Frauen als auch bei Männern auf. HP-Viren sind verantwortlich für Wucherungen in der Genitalregion und für verschiedene Krebsarten. Schutz bietet eine Impfung gegen HPV in jungen Jahren.

Warum ist die Impfung gegen HPV sinnvoll?

Laut des Robert Koch-Instituts, infiziert sich der Großteil der sexuell aktiven Menschen einmal im Leben mit HPV. Zum Glück löst nicht jede HPV-Infektion eine Krebserkrankung aus. Dennoch ist eine Impfung sinnvoll, denn die HPV-Impfung verringert das Risiko an bestimmten Krebsarten zu erkranken. Dazu gehören:

  • Gebärmutterhalskrebs
  • Genitalwarzen
  • Peniskarzinom
  • Analkrebs
  • Mundhöhlenkrebs

Die Viren werden von Mensch zu Mensch beim ungeschützten Geschlechtsverkehr übertragen. Auch eine Übertragung über Mikroverletzungen der Haut und Schleimhäute ist möglich. Das heißt, dass Kondome keinen 100-prozentigen Schutz bieten vor HPV-Viren. Aus diesem Grund ist die Impfung wichtig, denn sie schützt die geimpfte Person selbst, sowie ihre Sexualpartner oder Sexualpartnerinnen.

Wer sollte sich gegen HPV impfen lassen?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die HPV-Impfung für Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren. Spätestens bis zum Alter von 17 Jahren sollen die versäumten Impfungen nachgeholt werden. Rund 80 Prozent der Frauen und Männer stecken sich nämlich in den ersten Jahren ihrer sexuellen Aktivität damit an. Die Impfserie sollte deshalb vor dem ersten Sexualkontakt abgeschlossen sein.

Warum sollten sich auch Jungen impfen lassen?

Jungen sind die Hauptüberträger des HP-Virus. Da das HP-Virus neben Genitalwarzen nicht nur Gebärmutterhalskrebs, sondern auch andere Krebserkrankungen wie Peniskrebs, Analkrebs oder Mundhöhlenkrebs auslösen kann, sind die Jungen selbst ebenfalls betroffen. Auch diese Krebsarten können durch die HPV-Impfung verhindert werden.

Wer übernimmt die Kosten der HPV-Impfung?

Kostenerstattung Impfungen

So profitieren Sie bei der DAK: Wir erstatten Kosten für Impfungen, die über den Standard hinaus gehen.

 Jetzt Impfkosten erstatten lassen

Wir rechnen die Kosten einfach über die Versichertenkarte ab, wenn Ihr Kind zu den Personen gehört, für die eine HPV-Impfung, laut STIKO, sinnvoll ist. Die Entscheidung für eine Impfung treffen Sie gemeinsam mit dem Arzt oder der Ärztin Ihres Kindes.

Wir empfehlen die Impfung auch jungen Erwachsenen. Wer bei uns versichert ist, kann sich übrigens die Kosten für die Impfung und für das ärztliche Honorar erstatten lassen. Das gilt bis einschließlich 26 Jahren im Rahmen unserer Satzungsleistung. 

Wie oft wird eine Impfung gegen HPV empfohlen?

Eine Grundimmunisierung gegen HPV wird durch zwei Impfungen im Alter von 9 bis 14 Jahren erreicht. Die Impfungen sollten im Abstand von mindestens 5 Monaten erfolgen.

Ist das jugendliche Kind 15 Jahre oder älter, sind insgesamt drei Impfungen notwendig: eine Erstimpfung und zwei Auffrischungsimpfungen. Die erste Auffrischungsimpfung sollte ein bis zwei Monate nach der Erstimpfung durchgeführt werden, die zweite sechs Monate danach.

Welche Nebenwirkungen können nach der HPV-Impfung auftreten?

Zu den Nebenwirkungen fragen Sie bitte Ihren Arzt oder Ihre Ärztin.

Bekannt ist, dass durch die Impfung Ihre Abwehrkräfte aktiviert werden. Es kann nach der HPV-Impfung zu leichtem Fieber, Kopfschmerzen, Müdigkeit, Muskel- und Gelenkschmerzen kommen. Auch Kreislaufreaktionen sind vereinzelt möglich. In der Regel klingen diese Symptome nach ein bis drei Tagen wieder ab. Auch eine schmerzhafte Rötung oder Schwellung an der Impfstelle kann auftreten. Schwere Nebenwirkungen sind selten.

Welche Symptome treten bei einer HPV-Infektion auf?

Die HPV-Infektion verläuft in der Regel symptomlos und bleibt deshalb oft unbemerkt. Das Ansteckungsrisiko ist dadurch besonders hoch. Heilt die Infektion nicht ab, können verschiedene Krebsarten an den Geschlechtsorgangen, sowie im Mund-Rachen-Raum auftreten.

Wir informieren Sie persönlich

Das Gesetz zur verbesserten Nutzung der Gesundheitsdaten (GDNG) ermöglicht uns, Sie auf eine fehlende HPV-Impfung hinzuweisen. Sie werden deshalb vielleicht Post von uns erhalten. Ob Sie sich für eine Impfung entscheiden, liegt selbstverständlich ganz bei Ihnen. Unsere Hinweise sind lediglich ein Service. Wir empfehlen Ihnen, sich am besten von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin beraten zu lassen.

Möchten Sie nicht, dass wir Ihre Daten nutzen, um auf eine mögliche Impfung oder einen anderen im Gesundheitsdatennutzungsgesetz verankerten Zweck hinzuweisen? Dann können Sie bereits jetzt, aber auch zu jedem späteren Zeitpunkt, gegen die Datennutzung Widerspruch einlegen.

Weitere Informationen zum Gesetz finden Sie hier: Gesundheitsdatennnutzungsgesetz


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