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Saugende Inkontinenzhilfen für zu Hause

Saugende Inkontinenzhilfen: Ältere Frau hält Inkontinenzvorlage in der Hand.

In Deutschland leiden mehr als fünf Millionen Menschen unter Blasenschwäche oder sogar Stuhlinkontinenz. Inkontinenzhilfen geben betroffenen Menschen Sicherheit.

Die saugenden Hilfsmittel gibt es in verschiedenen Formen:

  • Inkontinenzvorlagen, die in einer normalen Unterhose oder einer sogenannten Netzhose oder Fixierungshose getragen werden
  • wiederverschließbare Inkontinenzhosen (Windelhosen) mit Klett- oder Haftstreifen
  • Inkontinenzhilfen, die wie normale Unterhosen angezogen werden

Die hautfreundlichste Inkontinenzhilfe ist die erste Variante: eine Vorlage mit Netzhose. Wenn dies bei Ihnen nicht ausreicht oder nicht zu Ihrem Krankheitsbild passt, können auch Inkontinenzhosen infrage kommen. Die wiederverschließbaren Modelle reichen in der Regel aus, da Inkontinenzunterhosen keinen therapeutischen Vorteil bieten.

Kostenübernahme

Die Kosten für saugende Inkontinenzhilfen, die zu Hause angewandt werden, übernimmt die DAK-Gesundheit im Rahmen von Pauschalen. Voraussetzung ist immer eine ärztliche Verordnung. Reichen Sie auch die Folgeverordnung bitte rechtzeitig bei Ihrem Vertragspartner ein.

Ein Eigenanteil fällt nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Vertragspartner zahlen.

Wenn Sie sich für Wunschprodukte entscheiden, fällt gegebenenfalls eine private Aufzahlung für Sie an. Bitte lassen Sie durch den Vertragspartner beraten.

Darauf haben Sie Anspruch

  • saugende Inkontinenzvorlagen, Netzhosen für Inkontinenzvorlagen, saugende Inkontinenzhosen (Windelhosen und Inkontinenzunterhosen, inklusive sogenannter „Pants“), saugende Krankenunterlagen (nur Einweg-Produkte), die den Qualitätsstandards der Produktgruppe 15 des Hilfsmittelverzeichnisses für Kinder und Erwachsene entsprechen
  • Einhaltung aller gültigen Hygiene-, Pflege- und Versorgungsstandards
  • geschultes Fachpersonal beim Vertragspartner
  • Art und Umfang der Versorgung richten sich indikationsbezogen nach dem jeweils notwendigen Bedarf
  • bei mobilen und nicht dauernd bettlägerigen Versicherten ist im besonders geprüften Einzelfall auch eine Versorgung mit Inkontinenzunterhosen (sogenannte „Pants“) möglich, wenn beispielsweise
    • Sie wegen manueller motorischer Handicaps (z.B. rheumatische Veränderungen der Hände, Tremor), nicht in der Lage sind Einlagen oder die Verschließsysteme der Inkontinenzhosen oder Windeln zu handhaben
    • die Nutzung von Einlagen oder Inkontinenzhosen wegen beginnendem dementiellen Syndrom verweigert wird und eine möglichst lange, relativ selbständige Nutzung der Toilette ermöglicht wird.
  • eine kostenfreie Bemusterung
  • eine umfassende Beratung und Aufklärung, sofern Sie Wunschprodukte bestellen möchten
  • Absprache des Betreuungsverlaufs, um die kontinuierliche Hilfsmittelversorgung, Belieferung sowie die bedarfsgerechte Betreuung sicherzustellen
  • Auslieferung spätestens innerhalb von 48 Stunden. Die Lieferung erfolgt frei Wohnung und auf Wunsch in neutraler Verpackung.
  • Sicherstellung eines Hilfsmittelvorrats für mindestens eine Woche
  • Abstimmung der Liefermenge entsprechend der Häuslichkeit und der Lagerungsmöglichkeiten
  • telefonische Erreichbarkeit des Vertragspartners montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr über eine aus dem deutschen Festnetz kostenlose Telefonnummer

Bei Kindern sind – neben den medizinischen – auch die persönlichen Bedürfnisse der Kinder und deren pflegenden Eltern/Angehörigen besonders zu berücksichtigen, um eine für den/die Betroffenen/Familien möglichst zufriedenstellende Versorgung zu erreichen. Als anspruchsberechtigt in diesem Sinne gelten Kinder vom vollendeten dritten bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.

Vertragspartner

Die Versorgung wird durch einen für Sie exklusiv beauftragten Vertragspartner sichergestellt. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.

Rückgabe

Bitte stimmen Sie sich dazu mit dem Lieferanten ab. Dieser entscheidet über den Verbleib von Produkten, die von Ihnen nicht mehr benötigt werden. Die Ware wird entweder abgeholt (für Sie kostenfrei) oder zur Entsorgung bzw. anderweitigen Nutzung freigegeben.

Fragen und Antworten

Wann gilt für saugende Inkontinenzhilfen die Kostenübernahme meiner Krankenkasse?

Ihre DAK-Gesundheit übernimmt die Kosten für dieses Hilfsmittel, wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Ihnen ein Kassenrezept, also eine rosa Verordnung, ausgestellt hat. Darauf sollte der Arzt oder die Ärztin die Diagnose, die Art der notwendigen Inkontinenzhilfen, den durchschnittlichen Monatsbedarf je Produkt sowie den Gültigkeitszeitraum angeben.

Woher und wie bekomme ich meine Inkontinenzhilfen?

Sie erhalten die Inkontinenzhilfen von Vertragspartnern der DAK-Gesundheit – renommierten deutschen Anbietern mit viel Erfahrung in Sachen Inkontinenzhilfen. Welche Anbieter für ihre Region zuständig ist, erfahren Sie über unseren Hilfsmittellotsen.

Wenden Sie sich mit Ihrer ärztlichen Verordnung für Inkontinenzhilfen einfach an den gewählten Vertragspartner. Dieser liefert Ihnen die qualitätsgeprüften Hilfsmittel bequem nach Hause, auf Wunsch auch in neutraler Verpackung. Individuelle Beratung durch geschultes Personal der Vertragspartner sowie bei Bedarf Hausbesuche sind inklusive. Selbstverständlich können Sie auch wählen, ob Sie Ihr Anliegen einem weiblichen oder männlichen Mitarbeiter schildern.

Alternativ können Sie die Verordnung auch in Ihrem DAK-Servicezentrum abgeben. Als Ihre Krankenkasse kümmern wir uns gern für Sie um alles Weitere.

Wie hoch ist die Kostenübernahme und was für eine Zuzahlung muss ich einplanen?

Die Hilfsmittel sind bis auf die gesetzliche Zuzahlung für Sie kostenfrei. Bei besonderen Wünschen bezüglich Ihrer Inkontinenzhilfen ist möglicherweise eine Extra-Zuzahlung durch Sie erforderlich. Bitte erkundigen Sie sich deshalb direkt beim Lieferanten nach den genauen Konditionen.

An wen kann ich mich mit weiteren Fragen zu Inkontinenzhilfen wenden?

Bei Fragen rund um die Versorgung mit saugenden Inkontinenzhilfen wenden Sie sich bitte direkt an das geschulte Personal des für Sie zuständigen Anbieters. Wenn Sie zum Thema Kostenübernahme und Zuzahlung noch etwas wissen möchten, sind Sie bei einem Kundenberater oder einer Kundenberaterin in einem DAK-Servicezentrum in Ihrer Nähe richtig.
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