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Fehlerhafte Atemtherapiegeräte von Philips Respironics – Informationen zur Sammelklage

Beatmungsgeräte: Frau sitzt vor einem Beatmungsgerät und hält sich die Maske auf Mund und Nase.

Weltweit wurde eine Reihe von Beatmungs- und CPAP-Geräten der Firma Philips Respironics zurückgerufen. Grund ist, dass beim längerfristigen Gebrauch speziell dieser Geräte eine Gefahr für die eigene Gesundheit nicht ausgeschlossen werden kann.
Als verlässliche Gesundheitspartnerin möchten wir Sie hiermit informieren, dass Sie sich bis Jahresende an einer Sammelklage beteiligen können, um gegebenenfalls Schmerzensgeld zu erhalten.

Die Rechtsanwaltskanzlei Hemmerich & Rohde aus Reichelsheim bietet allen betroffenen Versicherten die Möglichkeit, sich ohne eigene Kosten über eine italienische Kanzlei an einer bereits laufenden Sammelklage in Italien zu beteiligen.

Warum sollte ich mich der Sammelklage anschließen?

Die Kanzlei Hemmerich & Rohde informiert: Der Hersteller Philips hat im Jahr 2021 Probleme mit einer Serie von Beatmungsgeräten öffentlich gemacht. Der in den Geräten verwendete Kunststoff enthält diverse toxische Substanzen und kann Gesundheitsschäden bei den Betroffenen verursachen. Betroffenen Versicherten kann ein Schmerzensgeld zustehen. Wichtig: Etwaige Schmerzensgeldansprüche gegen den Hersteller Philips könnten zum Jahresende 2024 verjähren.

So beteiligen Sie sich an der Sammelklage gegen Philips

Nutzen Sie für den Weg per E-Mail oder Post gern das folgende Formular:

Ist die Sammelklage wirklich kostenlos?

Ja. Registrierung als auch Teilnahme an der Sammelklage ist für Sie kostenfrei. Geht die Klage verloren, entstehen ebenfalls keine Kosten für Sie. Gewinnen Sie vor Gericht, wird Ihnen ein Schmerzensgeld zugesprochen.

Sie haben Fragen?

Dann wenden Sie sich bitte direkt an die Kanzlei Hemmerich & Rohde. Sie erreichen diese telefonisch unter 06164 550 97 91.


Sicherheitsinformationen der Firma Philips zu den betroffenen Geräten

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Telefonkontakt
040 325 325 555

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