Haltegriffe
Hier erfahren Sie mehr zur Kostenübernahme von Haltegriffen in den eigenen vier Wänden.
Kostenübernahme
Handelsüblichen Handgriffe, Handläufe, Stützgriffe im Schlaf- und Wohnbereich, Duschhaltegriffe, festmontierte oder geklebte Badewannengriffe usw. zählen zu den allgemeinen Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens und fallen in den Eigenverantwortungsbereich. Eine Kostenübernahme der meisten Haltegriffe als Hilfsmittel ist unabhängig von einer etwaigen Verordnung leider nicht möglich.
Gegebenenfalls kommt eine Kostenbeteiligung der Pflegekasse als Wohnraumanpassung infrage. Information zu Voraussetzungen und Antrag finden Sie unter
Ausnahmen sind bestimmte mobile Badewannengriffe – sogenannte Badewannenaufsteckgriff sowie bestimmte, wenige Stützgriffe für Waschbecken und Toiletten im Bad, wenn diese vom Arzt oder von der Ärztin als Hilfsmittel verordnet wurden und über eine anerkannte Hilfsmittelpositionsnummer verfügen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Rubrik Bade- und Duschhilfen.
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