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Digitale Pflegeanwendungen: nützliche Helfer für den Pflegealltag

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Ältere Frau und ihre Tochter schauen gemeinsam auf ein digitales Tablet.

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) können eine große Hilfe für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen sein. Erfahren Sie hier, was Ihnen eine DiPA bringt, wer sie in Anspruch nehmen kann und was wir als Pflegekasse dazuzahlen.

Was sind digitale Pflegeanwendungen (DiPA)?

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) sind spezielle Apps oder Programme, die pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen im Alltag unterstützen. Sie kommen auf dem Smartphone, Tablet oder PC zum Einsatz und können beispielsweise helfen, die geistigen Fähigkeiten zu trainieren, die Beweglichkeit zu fördern oder den Pflegealltag besser zu organisieren.

Wer kann eine digitale Pflegeanwendung nutzen?

Anspruch auf eine digitale Pflegeanwendung (DiPA) haben Menschen, die mindestens in Pflegegrad 1 eingestuft sind. Das bedeutet, sie müssen nachweislich pflegebedürftig sein und einen entsprechenden Bescheid über ihren Pflegegrad von der Pflegekasse erhalten haben. Auch pflegende Angehörige und Personen, die Pflegeleistungen erbringen, können von diesen Anwendungen profitieren.

Was ist der Unterschied zwischen einer DiGA und einer DiPA?

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) richten sich an Patientinnen und Patienten und unterstützen die Diagnose, Behandlung und Überwachung von Erkrankungen. Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) unterstützen hingegen pflegebedürftige Personen und ihre Pflegekräfte. Ziel dieser Anwendungen ist es, den Pflegealltag zu strukturieren und zu entlasten, die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Menschen zu fördern und die Pflegequalität zu verbessern. 

DiGAs werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen und von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet, während DiPAs von den Pflegekassen bezuschusst werden.

Was sind Beispiele für digitale Pflegeanwendungen?

Wo finde ich eine passende DiPA?

Sobald erste digitale Anwendungen zugelassen sind, finden Sie hier einen Link zum DiPA-Verzeichnis auf der Webseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Über den aktuellen Stand können Sie sich hier informieren: 

DiPA können ganz unterschiedliche Funktionen, Übungen und Dienste bieten, die beispielsweise bei der Haushaltsführung, dem Gedächtnistraining oder der Sturzprophylaxe unterstützen.

Aktuell gibt es noch keine offiziell gelisteten DiPA. Die Anwendungen müssen erst vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und ins DiPA-Verzeichnis aufgenommen werden. Erst dann dürfen Pflegekassen die Nutzung eines Angebots bezuschussen.

Warum gibt es offiziell noch keine DiPA?

Digitale Pflegeanwendungen sind ein relativ neues Konzept. Viele Anwendungen befinden sich noch in der Entwicklungs- und Einführungsphase. Dabei gelten klare gesetzliche Vorgaben, um die Qualität und Sicherheit der Anwendungen zu gewährleisten. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) prüft bei jeder DiPA, ob sie den Vorgaben entspricht. Erst danach kann die Anwendung offiziell zugelassen, gelistet und bezuschusst werden.

Welchen Zuschuss zahlt die Pflegekasse?

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Für die Nutzung einer offiziell zugelassenen DiPA erhalten Sie bei uns bis zu 53 Euro im Monat. Sie können den Zuschuss für die Nutzungsgebühren einer oder mehrerer Pflegeanwendungen einsetzen. Voraussetzung ist, dass Sie von uns die Bewilligung für die Kostenübernahme erhalten haben, bevor Sie die App oder Webanwendung kaufen. 

Bei einigen digitalen Pflegeanwendungen können Sie Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen. Auch dafür können Sie Ihr monatliches Budget von 53 Euro nutzen.

Was sind ergänzende Unterstützungsleistungen bei einer DiPA?

Für einzelne DiPA sind ergänzende Unterstützungsleistungen notwendig. Dabei handelt es sich um Leistungen, die ein ambulanter Pflegedienst erbringt – beispielsweise eine Gang-Analyse des Pflegebedürftigen. Eine solche ergänzende Unterstützungsleistung können Sie nur in Verbindung mit einer DiPA beantragen.

Wie beantrage ich eine DiPA?

Aktuell können Sie noch keine DiPA beantragen, weil diese noch nicht vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet sind. 
 

Autor(in)

DAK Onlineredaktion

Qualitätssicherung

DAK Fachbereich

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