Besondere Gesundheitsleistungen: Dafür können Sie Ihre Punkte einlösen!
Besondere Gesundheitsleistungen: Was ist das?
Besondere Gesundheitsleistungen - das sind besondere ärztliche Untersuchungen und Behandlungen, Kurse, Arzneimittel, Sehhilfen oder Sportausrüstungen, die Sie in der Regel selbst bezahlen. Sie werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Von uns erhalten Sie im Rahmen des Bonusprogramms aber einen Zuschuss dazu.
Wandeln Sie Ihre Bonuspunkte für einen Zuschuss zu diesen Leistungen um, erhöhen wir den Wert Ihrer Punkte um 20 Prozent. Für jeden Bonuspunkt, den Sie für diese Leistungen einsetzen, erhalten Sie 1,20 Euro. Das wären für 50 Bonuspunkte 60 Euro. Bei Sportausrüstungen und Körpermessgeräten verdoppeln wir Ihre Bonuspunkte sogar.
Der Zuschuss beträgt maximal 500 Euro jährlich.
Für diese Gesundheitsleistungen gibt es Zuschüsse
- Akupunkturbehandlung durch Vertragsärzte
- ärztlich verordnete Arzneimittel
- außervertragliche psychotherapeutische Leistungen
- Eltern-Kind-Kurse, z. B. Babyschwimmen
- Hautkrebsfrüherkennung vor dem 35. Lebensjahr
- Hebammenleistungen
- Hilfsmittel oder Medizinprodukte zur Gesunderhaltung, Kompression und Stabilisation
- Heilpraktiker
- Mitgliedschaft im Sportverein / Fitnessstudio
- Osteopathiebehandlungen
- Professionelle Zahnreinigung
- Schutzausrüstung (z.B. Protektoren, Helme, Zahnschutzschiene)
- Schutzimpfungen für private Auslandsreisen oder andere Gelegenheiten, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden
- Sehhilfen, wie Brillengläser und Kontaktlinsen
- Sportmedizinische Untersuchung
- verordnete Heilmittel
- verordnete Hilfsmittel (z.B. Sporteinlagen)
- vertragsärztliche Leistungen, die nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) ausgeschlossen sind
- vertragszahnärztliche Leistungen, die nicht vom GBA ausgeschlossen sind
- Vorsorge-Früherkennung außerhalb des gesetzlichen Anspruchs
- zusätzliche Präventions- und Gesundheitskurse
- Zusatzdiagnostik zur Vorsorge in der Schwangerschaft
- Zusatzversicherung nach §194 Abs. 1a SGB V
Zuschüsse zu diesen Gesundheitsleistungen verdoppeln wir
- Sport- und Fitnessausrüstung
- Körpermessgeräte zur kontinuierlichen Dokumentation von Distanzen und Gesundheitswerten, wie zum Beispiel Fitness-Tracker